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Rahmenvertrag für die Übernahme und Entsorgung von gefährlichen mineralischen Abfällen

Auftraggeber
Veröffentlicht
07.08.2026
Angebotsfrist
Gegenstand des Vergabeverfahren ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die fachgerechte Entsorgung von gefährlichen mineralischen Abfällen. Ziel ist die Reinigung und Aufbereitung der mineralischen Abfälle und eine anschließende Verwertung oder Entsorgung durch den Auftragnehmer. Hinsichtlich der Schätzmengen wird von ca. 16.000 Tonnen mineralischer Abfall pro Jahr mit einer jährlichen Steigerung von 10% ausgegangen. Hinsichtlich des vergaberechtlich relevanten, maximalen Höchstvolumens wird von insgesamt 9,1. Mio. EUR über die gesamte Vertragslaufzeit von 5 Jahren (inkl. Optionen) über alle Vertragspartner ausgegangen. Die Leistungserbringung erfolgt in einer Anlage des Auftragnehmers.

Zeitplan

Veröffentlichung
07.08.26
Fragenfrist
01.09.26
Teilnahmefrist
09.09.26
Vertragsbeginn
01.02.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
9.100.000 €
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
anne.woelms@stromnetz-berlin.de
Telefon
+49 16090296608
Website
https://www.stromnetz.berlin

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Mindestbedingung
    • Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 1.800.000,00 EUR betragen.
    • Weitere Erläuterungen gemäß den Teilnahmebedingungen Ziffer 5.2.
  • Der Bewerber hat mindestens 2 Referenzen vorzulegen. (Mindestbedingung) Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die Referenzen fest

    • Die Vergleichbarkeit wird erreicht, wenn der Gegenstand der Referenz mindestens die Verwertung von gefährlichen mineralischen Abfällen mit einem Gesamtvolumen von >10.000t in einem Jahr umfasst. Im Falle von Rahmenverträgen können die einzelnen Abrufmengen eines Kalenderjahres zu einer Referenz zusammengefasst werden. Im Falle einer mehrjähriger Rahmenvertragslaufzeit können aus dem Rahmenvertrag auf Basis von Jahresscheiben auch mehrere Referenzen abgeleitet werden, wenn in der
    • Jahresscheibe der jeweilige Gesamtumfang von >10.000t erreicht wird.
    • Weitere Erläuterungen gemäß den Teilnahmebedingungen Ziffer 5.3
    • Anerkennung der Sonderabfallgesellschaft Berlin Brandenburg mbH (SBB) (Mindestbedingung)
    • Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass sie bei der Sonderabfallgesellschaft Berlin Brandenburg mbH (SBB) gelistet als Entsorgungsanlage für die betreffenden Abfallarten gelistet sind.
    • Weitere Erläuterungen gemäß den Teilnahmebedingungen Ziffer 5.3.
    • Betriebsgenehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Mindestbedingung)
    • Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass sie über eine gültige Betriebsgenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die angefragte abfallwirtschaftliche Tätigkeit bzw. die eingesetzte Behandlungsanlage verfügen.
    • Weitere Erläuterungen gemäß den Teilnahmebedingungen Ziffer 5.3
  • BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung (Mindestbedingung) Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass die eingesetzte Anlage sowie deren Betrieb den Anforderungen der BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung entsprechen. Der Nachweis hat durch eine aussagekräftige technische Beschreibung der vorgesehenen Anlagenauslegung und der betrieblichen Maßnahmen zu erfolgen. Die Anforderungen sind dabei für die folgenden Absätze der BVT zu belegen

    • 1. Anforderungen gemäß BVT 14 – Vermeidung diffuser Emissionen
    • 2. Anforderungen gemäß BVT 19 – Minimierung von Wasserverbrauch und Abwasseranfall
    • Weitere Erläuterungen gemäß den Teilnahmebedingungen Ziffer 5.3
  • Stoffliche Auftrennung in mindestens 2 Fraktionen (Mindestbedingung) Zugelassen werden nur Bewerber, die nachweisen können, dass die eingesetzte Anlage nach dem Waschprozess eine stoffliche Auftrennung in mindestens zwei Fraktionen gewährleistet. Hierzu gehören mindestens

    • 1. Grobfraktion (z. B. > 60 mm)
    • 2. Feinkornfraktion (z. B. < 63 µm)
    • Weitere Erläuterungen gemäß den Teilnahmebedingungen Ziffer 5.3

Zuschlagskriterien

  • Preis

  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf37 KB8 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB6 Seiten
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