Veröffentlichung 01.04.26 | Fragenfrist 19.04.26 | Teilnahmefrist 29.04.26 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 3,0 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall [mindestens 2-fach maximiert])
A. Mindestanforderungen an Referenzen (KO-Kriterien) Hinweis: Eine Referenz wird nur anerkannt, wenn die IT-Anwendung aktuell beim Kunden im Wirkbetrieb ist oder dies für mindestens sechs Monate war. Es werden nur abgenommene Leistungen berücksichtigt. Die Bewerber müssen seit dem 01.01.2022 durchgeführte Aufträge in folgenden Bereichen nachweisen. Entwicklung von IT-Anwendungen (E-2.1): Mindestens zwei Referenzen mit einem Netto-Auftragsvolumen von jeweils über 350.000 Euro ASP.NET & C# (E-2.2): Mindestens eine Referenz über die Konzeption und Entwicklung komplexer ASP.NET Webanwendungen in der Programmiersprache C# Container-Technologien (E-2.3): Mindestens eine Referenz über die Erstellung und Orchestrierung von Container-Anwendungen mit Docker, Kubernetes und/oder OpenShift Öffentliche Verwaltung (E-2.4): Mindestens eine Referenz über die Entwicklung von IT-Anwendungen für Verwaltungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung von Baden-Württemberg Personalsoftware (E-2.7): Mindestens eine Referenz über die Konzeption und Entwicklung von Software zur Personalgewinnung und -verwaltung B. Bewertungskriterien für die Auswahl zur Angebotsaufforderung Über die Mindestanforderungen hinaus können Bewerber durch Referenzen Punkte sammeln, um ihre Platzierung im Ranking zu verbessern (siehe auch Bewertungsmatrix - Anlage TWB 1 der Vergabeunterlagen): Zusatzpunkte für ASP.NET / C# (E-2.2): Eine Staffelung von 1 Punkt (bei einer Referenz) bis zu 5 Punkten (bei sechs oder mehr Referenzen). Dieser Wert wird mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert Zusatzpunkte für Container-Anwendungen (E-2.3): Maximal 2 Punkte für zwei Referenzen (Gewichtungsfaktor 1) Fokus Baden-Württemberg (E-2.4, E-2.5, E-2.6): -Allgemeine Verwaltung BW (E-2.4): Bis zu 4 Punkte für vier Referenzen (Gewichtungsfaktor 5) -Bildungsbereich BW (E-2.5): Bis zu 4 Punkte für vier Referenzen (Gewichtungsfaktor 1) -Schul- und Kultusverwaltung BW (E-2.6): Bis zu 4 Punkte für vier Referenzen (Gewichtungsfaktor 1) Fokus Personalwesen (E-2.7, E-2.8): -Allgemeine Personalgewinnung (E-2.7): Bis zu 4 Punkte für vier Referenzen (Gewichtungsfaktor 5) -Gewinnung von Lehrkräften (E-2.8): Bis zu 4 Punkte für vier Referenzen (Gewichtungsfaktor 1) Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient (Eignungsleihe), sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend folgende Unterlagen einzureichen: - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Anlage TWB 5) - Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Anlage TWB 6)
1. Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) Um als geeignet eingestuft zu werden, muss ein Bewerber im jährlichen Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (bzw. seit Gründung) folgende personelle Mindestbesetzung nachweisen: -Entwickler:innen von IT-Anwendungen (E-1.10): Mindestens 6 festangestellte Mitarbeitende -Softwarearchitekt:innen (E-1.11): Mindestens 2 festangestellte Mitarbeitende -Projektleiter:innen (E-1.12): Mindestens 2 festangestellte Mitarbeitende 2. Bewertungskriterium (Punktesystem) Zusätzlich zur reinen Anzahl wird die Beständigkeit des Personals in den oben genannten Gruppen bewertet: -Personalfluktuation (E-2.9): Es wird die kumulierte Anzahl der Personalabgänge in den Gruppen Projektleiter:innen, Softwarearchitekt:innen und Entwickler:innen seit dem 01.01.2023 betrachtet. -Punktvergabe: 5 Punkte: Weniger als 2 Abgänge 4 Punkte: 2 Abgänge 3 Punkte: 3 Abgänge 2 Punkte: 4 Abgänge 1 Punkt: 5 Abgänge 0 Punkte: 6 oder mehr Abgänge Gewichtung: Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 5 multipliziert (maximal 25 Eignungspunkte)
Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001) (E-2.10) Bewertung im Punktesystem: 0 Punkte: Kein Nachweis eingereicht 2 Punkte: Nachweis erfolgt lediglich durch eine Darstellung 4 Punkte: Nachweis erfolgt durch eine Zertifizierung Gewichtung: Die erreichten Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 1 multipliziert.
Nachweis über die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oder eines Datenschutzverantwortlichen
Zuschlagskriterien
Wertungspreis: Wertungspreis gemäß Preisblatt
Qualität des Angebots: Qualität des Angebotes gemäß Bewertungsmatrix
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