Frist abgelaufen

Rahmenvertrag Klärschlammentsorgung

Die Angebotsfrist ist am 10. August 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
10.07.2026
Angebotsfrist
10.08.2026
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Übernahme, den Transport, die Zwischenlagerung sowie die ordnungsgemäße und rechtskonforme Verwertung bzw. Entsorgung von stabilisiertem Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserbehandlung der Kläranlage Zarrentin für eine Grundlaufzeit von zwei Jahren (01.01.2027 bis 31.12.2028) mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Leistung umfasst insbesondere die Gestellung von Wechselsattelmulden, die Übernahme des Klärschlamms an der Kläranlage, den Transport, die Zwischenlagerung sowie die anschließende landwirtschaftliche oder thermische Verwertung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus sind sämtliche erforderlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten nach den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen zu erfüllen. Die geschätzte Jahresmenge beträgt ca. 2.500 Tonnen stabilisierten Klärschlamms mit einem Feststoffgehalt von üblicherweise 18 % ± 3 %. Die tatsächliche Verwertung (landwirtschaftlich oder thermisch) erfolgt im Rahmen der Vertragsausführung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und den jeweils vorliegenden Klärschlammuntersuchungen. Die geschätzte Gesamtmenge über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt ca. 10.000 Tonnen.

Zeitplan

Veröffentlichung
10.07.26
Fragenfrist
03.08.26
Abgabefrist
10.08.26
Öffnung
10.08.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Wittenburg, Deutschland
Vertragslaufzeit
2 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info@azv-sude-schaale.de
Telefon
0385526210
Website
https://www.azv-sude-schaale.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Auftragnehmer muss über eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verfügen oder gleichwertige Nachweise erbringen. Dies umfasst insbesondere die Berechtigung zum Befördern, Lagern sowie zur ordnungsgemäßen Verwertung von Klärschlamm. Die eingesetzten Entsorgungs- und Transportwege sind nachzuweisen und müssen den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

  • Entsprechend Eigenerklärung Formblatt 124 der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre

  • Entsprechend Eigenerklärung Formblatt 124, 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren

  • Entsprechend Eigenerklärung Formblatt 124, Zahl jahresdurchschnittliche Beschäftigte der letzten 3 Jahre

Zuschlagskriterien

  • Rahmenvertrag Klärschlammentsorgung: Die Angebotswertung erfolgt anhand eines Gesamtpreises. Dieser wird aus den angebotenen Einheitspreisen der Leistungspositionen unter Anwendung der in den Vergabeunterlagen festgelegten Mengenansätze ermittelt. Das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält unter Einhaltung der Eignungskriterien den Zuschlag.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf89 KB12 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB8 Seiten
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