Veröffentlichung 01.07.26 | Fragenfrist 24.07.26 | Teilnahmefrist 31.07.26 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung des Bewerbers gem. den Bewerbungsunterlagen (Eigenerklärung Nr. 1), dass: a.) die Geschäftssprache auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr deutsch ist, b) die Angebotsbearbeitung, die gesamte Vertragsabwicklung, Zeichnungen und Dokumentationen in deutscher Sprache ausgefertigt werden, c) das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene Personal verhandlungssicher deutsch sprechen, schreiben und lesen kann.
- Eigenerklärung des Bewerbers gem. den Bewerbungsunterlagen (Eigenerklärung Nr. 2), dass die Abwicklung des Gesamtauftrages auf der Grundlage einschlägiger EU-, DIN-, DVGW-, AGFW-, VDE Normen, deutscher Trinkwasserverordnung und Unfallverhütungsvorschriften einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter, vergleichbarer technischer Regelwerke, Vorschriften und Richtlinien erfolgt
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Sitzes des Bewerbers über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern und Abgaben bzw. gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (aktuell). - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer des Bewerbers versichert sind, über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge bzw. gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (aktuell).
Handels- oder Berufsregisterauszug des Bewerbers bzw. gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (aktuell).
Eigenerklärung des Bewerbers gem. den Bewerbungsunterlagen (Eigenerklärung "Haftpflichtversicherung"), dass eine Haftpflichtversicherung gegen sämtliche Personen-, Unfall-, Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 5 000 000 EUR je Versicherungsfall, maximiert auf 10 000 000 EUR im Jahr sowie für Vermögens- und Obhutsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von je 500 000 EUR je Versicherungsfall, maximiert auf je 1 000 000 EUR im Jahr im Auftragsfall abgeschlossen wird. Der Bestand dieser Versicherung ist spätestens 2 Wochen nach Vertragsabschluss schriftlich nachzuweisen. Erfolgt der Nachweis trotz schriftlicher Nachfristsetzung nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und vom Auftragnehmer Ersatz des aus der Kündigung entstehenden Schadens zu verlangen. Der Auftraggeber ist ebenso berechtigt, jegliche Zahlung an den Auftragnehmer bis zu dem Nachweis der Versicherung zurückzuhalten. Der Auftragnehmer gewährleistet die Aufrechterhaltung der ausgewiesenen Deckungssumme für die Dauer der Vertragslaufzeit. Die Haftung des Arbeitnehmers besteht auch unabhängig von dem Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, etwaige Änderungen der Versicherung (Bestand und Inhalt) dem Aufraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Eigenerklärung des Bewerbers gem. den Bewerbungsunterlagen (Eigenerklärung "Umsätze"), mit dem Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Kalenderjahren (2022/2023/2024) sowie den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Kalenderjahren (2022/203/2024), soweit er Lieferungen und Leistungen betrifft, die mit dem zu vergebenden Lieferungen und Leistungen vergleichbar sind,
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