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Rahmenvertrag-Magnetbandkassetten-2026

Auftraggeber
Veröffentlicht
06.05.2026
Angebotsfrist
04.08.2026
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für den Bezug von Magnetbandkassetten sowie Reinigungskassetten. Unser Unternehmen nutzt derzeit hauptsächlich die beiden vorhandenen Kassettenarchivsysteme des Typs IBM TS4500 mit den Magnetbandkassetten des Typs IBM 3592 Advanced Cartridges sowie die entsprechenden IBM 3592 Reinigungskassetten. Für die nahe Zukunft ist auch der zusätzliche Einsatz von LTO-Daten-Magnetbandkassetten und LTO-Reinigungskassetten zu erwarten. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen für Kassetten zur möglichen Nutzung durch - die GSI GmbH, - deren Außenstellen Helmholtzinstitut Mainz und Helmholtzinstitut Jena sowie - die FAIR GmbH. Die Abrufe für das GFZ Helmholtz-Zentrum für Geoforschung in Potsdam werden für Ihren Bereich die Abrufe selber tätigen. Um einen Eindruck über die Größenordnung zu geben, wird das eventuell mögliche Abruf-Volumen bei einer maximal möglichen Gesamt-Laufzeit von 48 Monaten angesetzt auf: 5.000 IBM-3592-Daten-Magnetbandkassetten, 500 IBM-3592-Reinigungskassetten, 3.000 LTO-Daten-Magnetbandkassetten, 300 LTO-Reinigungskassetten. Das GFZ Helmholtz-Zentrum für Geoforschung plant 1.600 LTO-Daten-Magnetbandkassetten des Typs LTO-10 (30TB) und 40 LTO-Reinigungskassetten abzurufen. Eine feste Abnahmemenge über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird dabei nicht garantiert. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung gehen die RV-Partner jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen/Abrufen ein. Erst mit der Platzierung von einzelnen Abrufen gehen die jeweiligen Vertragspartner eine Abnahmeverpflichtung in Höhe der für den jeweiligen Abruf angefragten Stückzahlen ein. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen Aufruf zum Mini-Wettbewerb durchführen. Der Abruf/Bestellung wird pro Lieferleistung/Artikel in Lose erfolgen. Die Wertung beim Mini-Wettbewerb erfolgt pro Los zu 100 % durch den Preis. Jedem Abruf liegt ein entsprechender EVB-IT-Kauf-Vertrag zu Grunde. Der Rahmenvertrag startet zum 01.11.2026 und wird für eine feste Laufzeit von 2 Jahren geschlossen. Er verlängert sich anschließend automatisch zweimal um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre. Wird das Gesamt-Vergabevolumen (9.000 Stück Magnetband-/Reinigungskassetten durch die GSI und FAIR zusammen, bzw. insgesamt 1.640 Stück LTO-Daten-Magnetbandkassetten durch die GFZ Helmholtz-Zentrum [Deckel]) vor Ablauf des Vertrages erreicht, so können die Unternehmen, die die gedeckelte Menge erreicht haben nicht mehr aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wurden beide Deckel erreicht endet der Vertrag automatisch. Alle Lieferungen aus dieser Rahmenvereinbarung müssen innerhalb der angebotenen Lieferzeit nach Eingang der Bestellung frei Haus erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die Lieferung mindestens einen Arbeitstag vorher per Mail oder per Telefon anzukündigen.

Zeitplan

Veröffentlichung
06.05.26
Fragenfrist
27.07.26
Abgabefrist
04.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Darmstadt, Deutschland
Vertragslaufzeit
48 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
sg280@gsi.de
Telefon
+49 6159710
Website
http://www.gsi.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Die Deckungssumme hat mindestens den xxxxxxx Auftragswert abzusichern.
    • Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
    • ggf. Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot
    • Mittels Dritterklärung): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
    • ggf. Verfügbarkeitserklärung (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Nur parallel zur "Erklärung Unterauftragnehmer" auszufüllen und vom Unterauftragnehmer zu unterzeichnen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden (Leistungsausführung durch Unterauftragnehmer) oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe - siehe Formblatt Unterauftragnehmer). Sollen mehrere Unterauftragnehmer eingesetzt werden, so ist dieses Formblatt mehrfach zu verwenden. Pro einzusetzendem Unterauftragnehmer ist je eine Verpflichtungserklärung abzugeben.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"

  • Lieferzeit

    • Die Rahmenvereinbarung wird mit den 5 Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen, welche die besten Lieferzeiten anbieten. Die späteren Einzelabrufe werden nach Preis bewertet. Sollten mehr als 5 Wirtschaftsteilnehmer das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben (schnellste Lieferzeit), so wird der Vertrag mit allen diesen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen.
    • Eine Lieferzeit von mehr als 10 Tagen führt zum Ausschluss.
    • Die Lieferzeiten bemessen sich an den angebotenen Lieferzeiten die bei Ausschreibung des Rahmenvertrags angeboten und gelten für die Dauer des Rahmenvertrags fort.

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