Der Leistungsumfang für die überwachungsbedürftigen und prüfpflichtigen Anlagen beinhaltet:
Prüfung von:
— Anlagen mit Wassergefährdenden Stoffen,
— Druckbehältern (auch thermisch beanspruchte) und CO
— Dampfkesselanlagen,
— Kraftwerksanlagen,
— Gasturbinenanlagen,
— Abhitzekessel,
— Aufzugsanlagen,
— Ex-Anlagen,
— raumlufttechnischen Anlagen,
— maschinellen Rauchabzugsanlagen,
— natürlichen Rauchabzugsanlagen,
— ortsfesten, nicht selbsttätigen Feuerlöschanlagen,
— elektrische Anlagen wie Starkstromanlagen, sicherheitstechnisch wichtige Anlagen, Ersatzstromquellen,Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen, Sicherheitsstromversorgungen usw.,
— Lagerung von störfallrelevanten Stoffen auf Sicherheitsflächen,
— automatische Schiebe-/Drehtüren,
— kraftbetätigten Tore,
— Hebe- und Krananlagen,
— Begutachtungen hinsichtlich Umweltrecht und Umweltverträglichkeit,
— Erstellen von Schadensgutachten,
— baulicher Brandschutz.
Die Aufzählung ist nicht abschließend.