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Rahmenvertrag Software, AI & Digital Services (SAID)

Auftraggeber
Veröffentlicht
24.07.2026
Angebotsfrist
Rahmenvertrag über Software-Entwicklungsdienstleistungen für die Verwaltungsdigitalisierung. Los 1 - Software-Entwicklungsleistungen in Form kompletter Entwicklungsprojekte zur Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen Los 2 - Einzeldienstleistungen aus den Bereichen des Software Engineerings und Data Science / Künstliche Intelligenz Los 3 - Vermittlung und Erbringung von spezialisierten Dienstleistungen im Bereich KI und Daten
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
24.07.26
Fragenfrist
10.08.26
Teilnahmefrist
24.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Altenholz, Deutschland
E-Mail
dataportvergabestelle@dataport.de
Telefon
+49 43132950
Website
https://www.dataport.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-deckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zu-schlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird

    • 3 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 1 Mio Euro für Vermögensschäden je Scha-densfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
    • Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
    • Bei einer Bewerbung für mehrere Lose ermittelt ist die höchste vorgesehenen Deckungssum-me maßgeblich, d.h. bei einer Bewerbung, die auch Los 3 beinhaltet, die für Los 3 angegebe-nen Deckungssummen. Anderenfalls die für Los 1 / Los 2 angegebenen Deckungssummen. Eine Addition findet nicht statt.
    • Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausge-füllt einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden
    • der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
    • Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (s. ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung) ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerber-gemeinschaft einzureichen. Es ist sicherzustellen, dass für jedes Mitglied der Bewerberge-meinschaft der volle Versicherungsschutz besteht.
  • Der Bewerber reicht eine aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit Angabe von

    • Name, Anschrift, Rechtsform, Unternehmensstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unterneh-mensgröße je Segment, Niederlassungen, Standorte in Deutschland, Gründungsdatum für dieses Segment und Historie, Tätigkeitsschwerpunkte der Beratungstätigkeit ein.
    • Zudem ist eine Darstellung, wie stark das Subunternehmen Netzwerk ist, erforderlich, incl. der Angabe zur ca. Anzahl vermittelbarer Subunternehmen.
    • Diese Darstellung ist auf max. 3 Seiten einzureichen.
    • Die einzelnen Angaben werden inhaltlich nicht bewertet. Sofern die Unternehmensdarstellung jedoch unvollständig oder nicht vorhanden ist, erfüllt der Antrag nicht die Mindestanforderun-gen und ist von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Dies ist nicht als Ausschluss der dem Auftraggeber gegebenen Möglichkeit der Nachforderung gem. § 56 Abs. 2 VgV zu verstehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Darstellung auf alle an der Bewerbergemein-schaft teilnehmenden Unternehmen zu beziehen. Eine Eignungsleihe ist vorliegend nicht mög-lich.
    • Bei einer Bewerbung für mehrere Lose ist die Darstellung lediglich einmal einzureichen.
  • Es sind für Los 1 mindestens 3 im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden oder die jetzt noch erbracht werden, anzugeben. Hierzu ist die ANLA-GE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Im Wesentlichen Vergleichbar = Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand im Wesentlichen vergleich-bar, wenn es sich um die Erbringung von Softwareentwicklungsleistungen in den folgenden Bereichen handelt

    • • Wenn es sich um ein Projekt im Bereich der Software-Entwicklung handelt, in dem der Bewerber (oder, soweit zutreffend, der privilegierte Subunternehmer bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft) selbst Entwicklungsleistungen (Erstellung einer ganzen oder eines Teils einer Software-Lösung) bereits erbracht hat.
    • • Wenn je Referenzprojekt ein Auftragswert in Höhe von mindestens 200.000 € nachgewiesen werden kann.
    • • Wenn es sich um ausschließlich Referenzen im öffentlichen Sektor aus Deutschland handelt, also Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Sozialversicherungen oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.
    • Erfolgreich erbracht =
    • bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Auftragsdurchführung planmäßig verlaufen und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben.
    • Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, welche die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist der Auftraggeber auf Folgendes hin:
    • Der Auftraggeber gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht der Auftraggeber davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit hin-sichtlich der Mindestanforderung eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auftraggeber davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
    • Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
    • Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen über-prüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in an-gemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussage-kraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche An-gaben vorliegen.
    • Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
  • Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ / „Referenzen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten). Dieser geht zu 40% in die Gesamtbewertung der Eignung ein. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln

    • Los 1:
    • 5 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 3 im Wesentlichen vergleichbare Referen-zen mit einem gesamten Beauftragungsvolumen von 2.000.000 € (verteilt auf alle eingereichten Referenzen).
    • 4 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 3 im Wesentlichen vergleichbare Referen-zen mit einem gesamten Beauftragungsvolumen von mind. 1.750.000 € (verteilt auf alle eingereichten Referenzen).
    • 3 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 3 im Wesentlichen vergleichbare Referen-zen mit einem gesamten Beauftragungsvolumen von 1.200.000 € (verteilt auf alle eingereichten Referenzen).
    • 2 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 3 im Wesentlichen vergleichbare Referen-zen mit einem gesamten Beauftragungsvolumen von 750.000 € (verteilt auf alle eingereichten Referenzen).
    • 1 Punkt: Die Referenzliste enthält mindestens 3 im Wesentlichen vergleichbare Referen-zen mit einem Beauftragungsvolumen von mind. 200.000 € je Referenz
    • 0 Punkte: Die Referenzliste erfüllt nicht die Anforderungen von 1-5 Punkte.
    • Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Referenzen“.
  • 5.4.2.2.1.2 Darstellung Qualifiziertes Personal

    • [Auswertung der ANLAGE Qualifiziertes Personal]
    • Soll-Maßstab bei der Benotung (= Anforderungen des Auftraggebers) sind folgende Erwartun-gen des Auftraggebers an die Qualifikation des Personals:
    • - Ausreichend vorhandenes Personal im entsprechenden Los in den für den Auftraggeber relevanten Bereichen, deren Kompetenzstufe (Ausbildung, Projekterfahrung und Fortbil-dung, insbesondere im IT-Sektor auf dem aktuellen Stand) den Anforderungen wie unter Ziffer 3.1 dargestellt in marktüblicher Weise entspricht und auf Verlangen kurzfristig durch Nachweise für jede einzelne bezifferte Person belegt werden kann.
    • Der Bewerber reicht die ANLAGE Darstellung qualifiziertes Personal vollständig ausgefüllt ein. Je Skillprofil werden in den vorgesehenen Zeilen die jeweiligen Kompetenzstufen gefüllt mit dem tatsächlich an den Bewerber gebundenen Personal (Vollzeitäquivalente - VZÄ). Die Summe der auszufüllenden Zeile je Kompetenzstufe muss mindestens die Zahl ergeben, die in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllt ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Prognose, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, nicht gestellt werden, so dass die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen wird.
    • Der Nachweis ANLAGE Darstellung qualifiziertes Personal ist im Falle von Bewerberge-meinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unterneh-men getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privi-legierten Unterauftragnehmern werden addiert. Die Angaben erfolgen pro Los. Bei einer Be-werbung für mehrere Lose sind alle Anforderungen, die auch einzeln an die jeweiligen Lose gestellt werden, in Summe zu erreichen.
  • Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet

    • Für jede Skillkategorie wird getrennt eine Note gebildet. Anschließend werden alle so erteilten Einzelnoten addiert und anschließend durch die Anzahl der Skillkategorie-Zeilen geteilt (es wird ein Mittelwert gebildet, dieser wird kaufmännisch gerundet in der zweiten Stelle nach dem Komma, z. B von 4,512 auf 4,51). Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Qualifiziertes Personal“.
    • Die Einzelnoten für jede Skillkategorie werden wie folgt vergeben:
    • 5 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Zehnfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl.
    • 4 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Achtfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl.
    • 3 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Sechsfa-che oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüll-ten Zahl.
    • 2 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Vierfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl.
    • 1 Punkt: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Zweifache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllten Zahl.
    • 0 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt weniger als das Zweifache der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüll-ten Zahl.
    • Der Punktwert geht zu 40% in die Gesamtbewertung der Eignung ein.

Zuschlagskriterien

  • Preis

  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf287 KB4 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage56 KB16 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB32 Seiten
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