Veröffentlichung 11.06.26 |
Zuschlagskriterien
Qualität/Leistungsmerkmale: Zur Ermittlung des Punktwertes "Qualität" haben die Bieter das Tabellenblatt ""A1.2. Leistungskriterien"" auszufüllen und geforderte Unterlagen einzureichen. Berücksichtigt werden zur Ermittlung lediglich die B-Kriterien. A-Kriterien fließen nicht in der Bewertung "Qualität" ein. Bewertet werden die einzelnen B-Kriterien auf Grundlage der angegebenen Bewertungschemas. Insgesamt sind für das Zuschlagskriterium "Qualität", 60 Punkte zu erreichen. Der Punktwert "Qualität" eines jeden Bieters wird anhand folgender Formel ermittelt: Punktwert "Qualität" = (Punktzahl des jeweiligen Bieters / 60) * 40 Im Zuschlagskriterium "Qualität" kann somit eine Maximalpunktzahl von 40 Punkten erreicht werden."
Preis: Zur Berechnung des Gesamtwertungspreises ist von den Bietern das Tabellenblatt "A1.3 Preisblatt" auszufüllen. Hierfür sind in die dafür vorgesehenen Zellen die Preise einzutragen. Mit Hilfe hinterlegter Formeln wird auf Grundlage der Angaben letztlich der Gesamtwertungspreis berechnet. Der Punktwert "Preis" eines jeden Bieters wird ermittelt, indem der Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten eingereichten Gesamtwertungspreis gesetzt wird. Hierfür werden folgende Formeln angewandt: Punktwert "Preis" = (Gesamtwertungspreis des Bieters mit den geringsten Gesamtwertungspreis / Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters) *60 Im Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 60 Punkten erreicht werden."
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