Veröffentlichung 10.06.26 | Fragenfrist 15.06.26 | Abgabefrist 25.06.26 | Öffnung 25.06.26 |
Eignungskriterien
Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist.
Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Vermietung von Multifunktionssystemen beziehen. Mindestanforderung: Der Netto-Gesamtumsatz des Bieters mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 400.000,00 EUR betragen haben. Eine Nichterfüllung der benannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mind. drei (3) Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist , welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe: - der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten), - des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"), - des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz), - der Anzahl der Geräte - des Leistungszeitraums und - des Leistungserbringers. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Vermietung von Multifunktionssystemen beziehen. Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. Mindestanforderung: - Es sind mindestens 3 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist einzureichen. - Zwei der drei eingereichten Referenzen müssen eine Vermietung von mindestens 80 Multifunktionssystemen aufweisen. Eine Nichterfüllung der benannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
Zuschlagskriterien
Qualität der angebotenen Leistung: Zur Ermittlung der Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots erfolgt eine qualitativ-fachliche Bewertung der angebotenen Leistung auf Grundlage der im Dokument "II.2 Anl. 2 - Kriterienkatalog" aufgestellten Kriterien. Die Bieter haben zur Bewertung der Qualität den Kriterienkatalog vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen (vgl. Ziff. 8.3 dieser Vergabebedingungen). Die Ausfüllhinweise im Dokument "II.2_Anl2 Kriterienkatalog" sind zu beachten. Der Wert für die Leistungspunkte (L) ermittelt sich aus den erreichten Bewertungspunkten zu den im Kriterienkatalog aufgeführten B-Kriterien. Die Angaben des jeweiligen Bieters zu den B Kriterien werden somit mit Bewertungspunkten entsprechend der Hinweise im Kriterienkatalog versehen. Bei der Bewertung spiegeln die vergebenen Punkte den Zielerfüllungsgrad wider, wie dieser im Kriterienkatalog dargelegt ist. Die Punktevergabe erfolgt in den im Kriterienkatalog dargestellten Stufen. Eine weitere Differenzierung ist nicht vorgesehen. Die je Kriterium erzielten Punktewerte werden addiert und ergeben die Summe der Leistungspunkte. Es können insgesamt 130 Leistungspunkte erreicht werden. Die Nichterfüllung eines A-Kriteriums führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Hinsichtlich der Einzelheiten der geforderten Angaben wird auf die Leistungsbeschreibung und das den Vergabeunterlagen beigefügte Dokument "II.2 Anl. 2 - Kriterienkatalog" verwiesen.
Preis: Für die Preiswertung werden die von den Bietern im Preisblatt angegebenen Kosten unter Berücksichtigung der im Preisblatt dargestellten Untergewichtungen herangezogen. Die Einzelheiten der Methode zur Ermittlung des Angebotswertungspreises sind dem Preisblatt zu entnehmen. Die Bewertung der Angebotswertungspreise und damit die Ermittlung der Punktzahlen für P(Angebot) erfolgt sodann nach der einfachen Interpolationsmethode. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 130 Punkte festgelegt. 130 Punkte erhält hierbei das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis nach der Ermittlung aus den Angaben des mit den Angebotsunterlagen eingereichten Preisblatts. Die Punktzahl der Angebote mit den nächsthöheren Angebotswertungspreisen wird jeweils nach der Formel P(Angebot) = 130,00 x ( Niedrigster Angebotswertungspreis / Angebotswertungspreis des zu wertenden Angebots) ermittelt und das Ergebnis auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
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