Veröffentlichung 20.12.23 | Fragenfrist 18.01.24 | Abgabefrist 18.01.24 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO sind sowohl Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten als auch vorhandene Marktkenntnisse vorzuweisen. Der Auftragnehmer muss selbst für die Erstellung eines Drehbuches sorgen, um die Preisträger angemessen zu portraitieren, d. h., dass neben den technischen Voraussetzungen auch redaktionelle wie filmgestalterische Fähigkeiten vorliegen müssen. Die Produktionsfirma muss in der Lage sein, durch die Trailer bei den Betrachtern eine der jeweiligen Persönlichkeit angemessene Stimmung hervorzurufen und geht über die Erbringung einer handwerklichen Leistung hinaus. Die Gestaltung der Interviews sowie Wahl des Sets und Begleitmusik werden dabei vom Erbringer der Leistung ausgewählt und zu einem filmischen Gesamtkunstwerk verarbeitet. Bitte reichen Sie in der Vorlage „Vordruck Referenzen“ mindestens zwei gleichwertige Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Referenzobjekt 1 Nachweis über Erfahrungen mit der Produktion von Kurzvideos Vom Bieter ist mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis über Erfahrungen im Bereich der Produktion von Kurzvideos zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen
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