Zuschlag erteilt am 18. November 2024
Veröffentlichung 28.05.24 | Fragenfrist 21.06.24 | Teilnahmefrist 28.06.24 |
Eignungskriterien
Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind ausschließlich die Referenzen (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für die Bewertung der Referenzen werden die unter TL2 genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 1.000 Punkte erzielt werden. Die Nachweise PL und WL werden nicht qualitativ gewertet. Die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber Miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbare Punktzahle wird mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert: - 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße, - 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung mit 10% oder 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium). Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Eignung zur Berufsausübung (PL)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (WL): WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit Leistungen der Flächenakquise und Projektentwicklung bei Erneuerbare-Energien-Projekten [Wind, Solar]) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von TEP für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. TEP behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (TL)
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