Veröffentlichung 17.06.25 | Fragenfrist 04.07.25 | Abgabefrist 16.07.25 | Öffnung 16.07.25 |
Eignungskriterien
Unterauftragnehmer: Insofern Teile des Auftrags von Unterauftragnehmern erbracht werden sollen, sind zwingend die Formblätter 4.3 EU und 4.4 EU auszufüllen und die Unternehmen zu benennen. Des Weiteren ist von jedem zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer, zwingend das Formular 5.4 EU (Vereinbarung des Dritten zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz) zu erbringen. Eignungsleihe: Bewerber / Bieter können sich zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf dritte Unternehmen beziehen, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen beachtet werden. Das dritte Unternehmen muss die für die Übernahme des betreffenden Leistungsbereichs erforderliche Eignung aufweisen. Bieter müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den sie nach der Projektstruktur benannt werden und in dem sie gegebenenfalls Referenzen vorlegen. Ein Bewerber oder Bieter darf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bewerber / Bieter sichert mit Nennung der Unterauftragnehmer zu, dass ihm im Auftragsfall die Ressourcen vorgenannter Unterauftragnehmer für die vorgesehenen Aufgabenstellungen im Rahmen der Unteraufträge bzw. dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Rahmen der Eignungsleihe uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Im Falle der Eignungsleihe sind zwingend die Formblätter 4.3 EU und 4.4 EU auszufüllen und die Unternehmen zu benennen.
Der Bewerber / Bieter hat einen Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung zu erbringen. Im Fall der Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein. Im Rahmen der Eignungsleihe ist der Nachweis ebenfalls zwingend von den entsprechenden Unternehmen zu erbringen.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers / Bieters dienen insbesondere seine Angaben o Allgemeine Informationen - Firmenname - Sitz des Unternehmens - Anschrift der Geschäftsräume - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Angabe zur Größe des Wirtschaftsteilnehmers - Darstellung des Unternehmensportfolios o Informationen zur Struktur des Unternehmens - Gesetzlicher Vertreter - Angaben zu Gesellschaftern und Höhe des Gesellschafteranteils - Geschäftszweck des Unternehmens - Angaben zu Konzernstruktur und verbundenen Unternehmen - Angaben zur Nationalität des Eigentümers o Umsatz des Bewerbers / Bieters / Unterauftragnehmers der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Gesamtumsatz - Umsatz mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen o Anzahl der durchschnittlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - durchschnittlich Beschäftigte gesamt - durchschnittlich Beschäftigte, welche Leistungen erbringen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in Zusammenhang stehen o etc. in der Anlage E1 Unternehmensdarstellung. Im Falle der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist von allen Mitgliedern zwingend anzugeben, welches Unternehmen bevollmächtigt ist, für die Bewerber-/Bietergemeinschaft mit Wirkung für und gegen die Bewerber-/Bietergemeinschaft Erklärungen abzugeben und anzunehmen bzw. den späteren Vertrag abzuschließen und durchzuführen. Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Für die an einer Bewerber-/Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen ist im Formblatt 4.2 EU mitzuteilen, welchen Leistungsanteil sie jeweils übernehmen. Das Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss vom bevollmächtigten Vertreter unterschrieben / signiert sein. Im Falle der Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Anlage E1 Unternehmensdarstellung von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt beim Einsatz von Unterauftragnehmern. Das Weiteren hat der Bewerber / Bieter nachzuweisen, dass er die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz einhält. Der Bewerber / Bieter hat den Nachweis in Form einer Eigenerklärung mittels des Formulars 5.3 EU zu erbringen. Im Fall der Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bieter hat folgende Angaben: - Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung/ Berufshaftpflichtversicherungsdeckung im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung und Aufrechterhaltung über die gesamte Vertragslaufzeit in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 1 Mio. für Vermögensschäden zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres unter Verwendung der Anlage E2 Erklärung zu Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen.
Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens eine Referenz über vergleichbare Aufträge einzureichen. Erwartet wird eine geeignete Referenz für die Realisierung von Netzwerk-Beschaffungsprojekten aus den letzten vier Jahren, die nach Art und Umfang den geforderten Anforderungen entspricht. Folgende Angaben: - Referenzbezeichnung - Name des Unternehmens, welches die Referenz einbringt - Rolle des Unternehmens, welches die Referenz einbringt (z. B. "Bieter", "Mitglied der Bietergemeinschaft") - Name und Anschrift des Auftraggebers - Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber (Mindestangabe: Name des Ansprechpartners beim Bieter für einen Kontakt beim referenzgebenden Auftraggeber) - Bestätigung des Ausführungszeitraums (Vertragsabschluss bis Projektende) in den letzten 4 Jahren - Angabe des Auftragswertes der Referenz netto (TEUR) - Angabe, dass die der Referenz zu Grunde liegende Lösung auf Komponenten des Herstellers HPE/Aruba basiert - Anzahl der in der Referenz ausgelieferten LAN-Switche, Router - Kurze Beschreibung (maximal 5 Seiten A4 auf getrenntem Blatt - Text und Grafik) der Referenz und Darlegung der Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Vergabevorhaben. sind unter Verwendung der Anlage "11916_Anlage-Referenzen_LAN_HPE_Aruba" (separates MS-Excel-Dokument) zu benennen.
Nachweis des Partnerschaftsstatus bei HPE/Aruba Mindestanforderung: Gültiger, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes aktueller Partnerstatus "Silver" .
Zuschlagskriterien
Leistung: Die Anforderungen sind im Kriterienkatalog dargestellt. Die fachliche Bewertung erfolgt in nachstehende Typen unterteilt: [M/A] Mindestanforderung [A] Ausschlusskriterium [B] Bewertungskriterium [I] Informationskriterium (dient der reinen Information, fließt nicht in die Bewertung ein) Mindestanforderungen [M/A] sind solche zwingenden Anforderungen, die nach § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV nicht Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sein können. Der Auftraggeber kann von diesen Mindestanforderungen also im Rahmen der Verhandlungen im Verhandlungsverfahrens nicht abweichen. Ausschlusskriterien [A] sind zwingende Vorgaben, die der Bieter im Rahmen seiner Leistungserbringung einzuhalten hat. Soweit sich in den leistungsbeschreibenden Dokumenten Vorgaben im Prosatext finden, sind dies zwingende Vorgaben und damit Ausschlusskriterien. Dies gilt auch, ohne dass diese dort mit [A] gekennzeichnet sind. Im Dokument "Kriterienkatalog" muss der Bieter Angaben zu den dort genannten Ausschlusskriterien machen und mitteilen, ob er die Anforderung einhält oder nicht. Eine Nichterfüllung im finalen bzw. verbindlichen Angebot führt zum Ausschluss des Angebotes. Ausschlusskriterien sind aber nur dann "Mindestanforderungen" im vorgenannten Sinne, wenn sie (zusätzlich) als solche bezeichnet sind [M/A]. Die Ausschlusskriterien können also - anders als die Mindestanforderungen - zum Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gemacht werden. In diesem Rahmen kann der Auftraggeber auf die Einhaltung der Ausschlusskriterien gegenüber allen Bietern verzichten, diese also "streichen" oder die Ausschlusskriterien auch inhaltlich abändern. Die Bieter haben hierauf indes keinen Anspruch. Allein der Auftraggeber entscheidet, ob und inwieweit er über Ausschlusskriterien verhandeln wird. Bewertungskriterien [B] enthalten eine Anforderung, die innerhalb der Bewertungsskala gewichtet und deren Erfüllungsgrad mit Punkten bewertet wird. In Ausprägung einer Bestätigung zum [B]-Kriterium ist vom Bewerber / Bieter anzugeben, ob bzw. inwieweit die jeweilige Anforderung erfüllt wird oder nicht. Bewertungskriterien sind in den Unterlagen deutlich durch ein vorangestelltes "[B]" gekennzeichnet. Die Nichterfüllung eines oder mehrerer Bewertungskriterien führt grundsätzlich nicht zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / Angebotes, sondern nur zur Abwertung, ausgenommen bei Nichterreichung einer geforderten Mindesteignungspunktzahl mit Bezug auf die Gesamtpunktzahl. Informationskriterien [I] dienen der informatorischen Abfrage von Sachverhalten im Angebot. Diese werden nicht bewertet. Die Bewerber / Bieter haben aber zutreffende und verbindliche Angaben zu machen. Die Bewertung der angebotenen Leistungsinhalte erfolgt über den vom Bieter ausgefüllten Kriterienkatalog zur Leistungsbeschreibung. Die Gewichtung der Einzelkriterien ist im Kriterienkatalog dargestellt. Die Bewertung der Bewertungskriterien erfolgt anhand des erreichten Zielerfüllungsgrads gemäß Spalte "Bewertungsmaßstab " im Kriterienkatalog. Die Leistungspunktzahl für jedes Angebot wird dann wie folgt ermittelt: - Jedes einzelne Kriterium erhält die Bewertung mit einer bestimmten Punktzahl. - Die für das Kriterium vergebene Punktzahl wird mit dem jeweiligen Gewicht multipliziert. - Die Gesamtsumme der in dieser Weise gewichteten Punktzahlen zu allen Kriterien ist die Leistungspunktzahl L des zu bewertenden Angebots (Wert zwischen 0 und 10 Punkten).
Preis: Der Preis wird über das Preisblatt des Angebots ermittelt und entspricht dem Gesamtpreis des Angebots. Der der Wertung zu Grunde legende berechnete Preis kann dem Register "Gesamtpreis/PKZ" des ausgefüllten Preisblatts entnommen werden. Dieser Gesamtpreis wird anhand der vom Bieter angebotenen Preise und des im Preisblatt dargestellten Wertungsmengengerüstes ermittelt. Die zum Zwecke der Ermittlung der Preiskennzahl als fiktive Wertungssumme angenommenen Mengen und das Berechnungsverfahren können dem Preisblatt entnommen werden. Eine Abnahmeverpflichtung lässt sich aus den geschätzten Mengen und Wichtungen im Preisblatt nicht herleiten.
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