Veröffentlichung 18.06.26 | Abgabefrist 27.07.26 | Vertragsbeginn 10.08.26 |
Eignungskriterien
Teststellung des Produktes vor Erteilung des Zuschlags
Aktuelle Bankerklärung: Bankerklärungen beinhalten Aussagen der Hausbank des beteiligten Unternehmens über die zwischen ihnen bestehende Geschäftsbeziehung. In den Erklärungen sollte insbesondere die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens dargestellt werden. Um Aussagekraft für das Vergabeverfahren zu entfalten ist des Weiteren die Aktualität der Erklärung sicherzustellen. Da Verbindlichkeiten gegenüber Dritten von einer Bankerklärung regelmäßig nicht erfasst sein können, beschränkt sich der Nachweisgehalt auf die konkrete Geschäftsbeziehung. Die Bankerklärung(en) dürfen zum Submissionstermin nicht älter als drei Monate sein. Es wird keine Eigenerklärung akzeptiert, da gerade bei einer Bankauskunft die Objektivität eines Dritten gefragt ist.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz in Deutschland für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Nachweis in Kopie darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.
Zuschlagskriterien
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