Frist abgelaufen

Rasenfläche

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.06.2026
Angebotsfrist
Niedersachsen Ports GmbH & Co.KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Unter anderem betreibt Niedersachsen Ports den Inselhafen Norderney auf der gleichnamigen Insel und ist über öffentliche Verkehrswege an den Ort gebunden. Die Hauptfunktionen des Hafens sind der Fährverkehr und die Versorgung der Insel Norderney. Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Bereich des zur Insel Norderney gehörenden Hafens das Grundstück N20 mit einer Fläche von ca. 2.208 m² ab dem 01.01.2027 zur Verfügung. Bei dem Grundstück N20 handelt es sich um eine Rasenfläche. Eine Bebauung des Grundstücks N20 (inkl. Oberflächenbefestigung) ist ausgeschlossen. Ab dem 01.01.2027 kann das Grundstück N20 im Rahmen eines Mietvertrages vorrangig für eine gastronomische Nutzung oder für eine sonstige Nutzung zu Freizeit- und Touristikzwecken überlassen werden. Soweit öffentlich-rechtlich zulässig, ist nachrangig auch eine Nutzung als hafenaffine Lager- und Abstellfläche denkbar. Die Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit der vorgesehenen Nutzung ist Sache des jeweiligen Ansiedlungsinteressenten. Vor dem vorstehend geschilderten Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses kartellrechtliche Verfahren zur Auswahl des Mieters für das Grundstück N20 durch.

Zeitplan

Veröffentlichung
03.06.26
Fragenfrist
16.06.26
Teilnahmefrist
02.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Oldenburg, Deutschland
Vertragslaufzeit
5 Tage
E-Mail
mweiss@nports.de
Telefon
+494931 1804-300

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Sie wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand. Die Bieter / Bietergemeinschaften haben folgende Erklärungen abzugeben

    • a) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keiner der in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Es wird klar gestellt, dass die entsprechenden Ausschlussgründe hier analog angwandt werden. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 12, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern. b) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen oder Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. c) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisatoren (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. d) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen. e) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft
    • alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
  • Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen

    • (1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. (2) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist
    • soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. (3) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/Bietergemeinschaft die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z.B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein. (4) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung42 KB8 Seiten
Eignungskriterien287 KB16 Seiten
Preisblatt124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB6 Seiten
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