Veröffentlichung 16.06.26 | Fragenfrist 09.07.26 | Abgabefrist 16.07.26 |
Eignungskriterien
Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflicht bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherers. Mindestens nötige Deckung 1 Mio. EUR für Personenschäden sowie 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Umsatz (Honorar) mind. 300.000 EUR netto i. Mittel der letzten 3 Jahre für die Fachdisziplin Gebäude und Innenräume.
Mind. fünf Mitarbeitende im Mittel der letzten drei Jahre in den folgenden Fachdisziplinen: - Drei Mitarbeitende Architekt*innen oder Ingenieur*innen in der Architektur/ Innenarchitektur - zwei sonstige Mitarbeitende
Bezugnahme auf die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften: - Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften (Land NRW) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in und / oder Ingenieur*in berechtigt sind. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48 EWG bzw. 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Juristische Personen werden als Auftragnehmer*innen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die Voraussetzungen von § 75 Abs. 1 VgV erfüllt.
Eine Referenz über in den letzten zehn Kalenderjahren erbrachte Leistungen zu Gebäuden und Innenräume für Gastronomieprojekte. Die Referenz muss die folgenden Mindestkriterien erfüllen: o Das Referenzobjekt ist ein öffentliches oder privates Gebäude mit gastronimischer Nutzung oder vergleichbarer Verpflegungseinrichtung (z.B. Restaurant, Cafe, Mesa, Großküche) o Das Referenzprojekt hat eine Investitionssumme von mind. 1,5 Mio. EUR brutto (KG 200 - 600). o Die Innenraumplanung (HOAI LPH 1-8) muss durch das Büro abgeschlossen sein.
Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflicht bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherers. Mindestens nötige Deckung 1 Mio. EUR für Personenschäden sowie 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Zuschlagskriterien
Angebotspreis
Qualität: - 13,33 % Sicherstellung der Projektziele hinsichtlich der angestrebten Kosten (Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der Kosten) - 13,33 % Sicherstellung der Projektziele hinsichtlich der angestrebten Termine (Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der Termine) - 13,34 % Sicherstellung der Projektziele hinsichtlich der Verfügbarkeit des notwendigen Personals - 20 % Erkennen der Projektspezifika
Projektleitung: 5% Berufserfahrung anhand der Berufsjahre in der gemäß Leistungsbeschreibung geforderten Fachdisziplin 5% Berufserfahrung anhand eines eingereichten Referenzprojektes
Angebotspreis
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