Zuschlag erteilt am 02. Juli 2025
Veröffentlichung 15.10.24 | Fragenfrist 12.11.24 | Teilnahmefrist 18.11.24 |
Eignungskriterien
Auswahlkriterium zur Teilnahme am Wettbewerb: Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben drei zugeladenen Teilnehmenden werden weitere zwölf Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. _________________________________________________________________ Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Landschaftsarchitekt" bzw. "Innenarchitekt" befugt sind. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-Mitgliedsstaaten und diejenigen Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA sind. _________________________________________________________________ Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Innenarchitekt/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigte/r Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in und Innenarchitekt/in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. _________________________________________________________________ Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache als der Verfahrenssprache sind in Form einer Eigenerklärung vor der Einreichung zu übersetzen. Bei Bedarf ist eine von einem amtlich vereidigten Dolmetscher Übersetzung nachzureichen. _________________________________________________________________ Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung (für den "Architekt": Kammernachweis) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. (5) Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. (6) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (8) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (10) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. _________________________________________________________________ Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. _________________________________________________________________ Aus allen Bewerbungen werden zwölf Teilnehmende und zehn Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für die Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV. _________________________________________________________________ Die Bildung von Teams aus Architekten mit Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten wird zwingend vorgeschrieben. Das Bewerbungsverfahren wird zweistufig durchgeführt. In der ersten Stufe muss sich nur das federführende Planungsbüro bewerben. Nach der oben beschrieben Auslosung und Prüfung werden die ausgelosten federführenden Planungsbüros zur Benennung der weiteren Mitglieder ihres Teams aufgefordert. Die weiteren Mitglieder des Teams haben die o.g. Nachweise ebenfalls zu erbringen. Die Benennung hat innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erfolgen.
Eignungskriterium zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb
Zuschlagskriterien
Wettbewerbsergebnis
weitere Qualitätskriterien: Auftragsbezogene Qualifikation des Projektleiters, Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung (Kosten-, Termin-, Qualitätssicherung), Umgang mit Überarbeitungshinweisen. Die Ausloberin behält sich für dieses Kriterium eine Änderung der Gewichtung zum Verhandlungsverfahrens vor.
Honorarangebot: Die Ausloberin behält sich für dieses Kriterium eine Änderung der Gewichtung zum Verhandlungsverfahrens vor.
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