Veröffentlichung 17.03.25 | Fragenfrist 31.03.25 | Teilnahmefrist 14.04.25 |
Eignungskriterien
Eignung Wettbewerb: Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Das Architekturbüro ist das federführende Büro, über das die Kommunikation im Wettbewerbsverfahren geführt wird. Durch die Teilnahme am Wettbewerb (Abgabe der Wettbewerbsarbeit) erklärt sich jeder Bewerber damit einverstanden, für eine weitere Beauftragung zur Verfügung zu stehen und sämtliche Eignungskriterien zur weiteren Beauftragung zu erfüllen. Folgende Nachweise sind zur Teilnahme am Wettbewerb zu erbringen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen der Eintragung in einem Berufsregister. Die bevollmächtigten Vertreter und der/die Verfasser des Wettbewerbsbeitrags haben nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates - (1.0) die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt": Der Nachweis zur geforderten Bauvorlageberechtigung hat für in Deutschland ansässige Bewerber durch den entsprechenden in einer deutschen Architektenkammer zu erfolgen und ist von mindestens einer Person nachzuweisen. - (1.1) die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt". Der Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung hat durch den entsprechenden Eintragungsnachweis in einer deutschen Architektenkammer zu erfolgen und ist von mindestens einer Person nachzuweisen.
Eignung Wettbewerb
Eignung Wettbewerb
weitere Eigenerklärungen zur Teilnahme am Wettbewerb und Verhandlungsverfahren: - Eigenerklärung gemäß § 73 Abs. 3 VgV (Anlage F2 zum Teilnahmeantrag) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Anlage F4 zum Teilnahmeantrag) - Ergänzende Vertragsbedingungen zur Einhaltung der Tariftreue nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (zur Verfügung gestellte Formblätter des VHB Bbg.) - Sonderformular Russland-Embargo (zur Verfügung gestelltes Formblatt)
Eignung Verhandlungsverfahren
Eignung Verhandlungsverfahren: Brandschutzplanung: Folgende Nachweise sind zur Beteiligung im Verhandlungsverfahren zu erbringen: Von der für die Bearbeitung der Brandschutzplanung vorgesehene Person sind folgende Nachweise im Falle einer Angebotsaufforderung zu erbringen: _Nachweis zur Berufsausübung: Nachweisberechtigung für bautechnische Nachweise (hier: Vorbeugender Brandschutz) _eine personenbezogene Referenz für ein vergleichbares Bauprojekt hinsichtlich der Nutzung. Als vergleichbar gelten Ausbildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, insbesondere Schul-, Hortgebäude und Kindertagesstätten.
Zuschlagskriterien
Ergebnis des Planungswettbewerbs: Das Ergebnis des Planungswettbewerbs wird wie folgt bepunktet: 1. Preisträger: 45 Punkte 2. Preisträger: 30 Punkte 3. Preisträger: 20 Punkte
Projektumsetzung und -organisation: Bewertet werden insbesondere Ausführungen zum konzeptionellen Projektaufbau und -durchführung sowie zur Herangehensweise an die Bauaufgabe vor Ort. Maximal mögliche Punktzahl ist 35.
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