Veröffentlichung 24.10.25 | Teilnahmefrist 18.11.25 |
Eignungskriterien
AUSWAHLKRITERIEN
AUSWAHLKRITERIEN
Teilnahmeberechtigt sind Bewerberteams, die aus Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren der Fachrichtung Tragwerksplanung bestehen. Das Bewerberteam kann sich als Bewerbergemeinschaft aus mehreren Büros und/oder als interdisziplinäres Büro zusammensetzen, das zwei oder alle drei Disziplinen vereint. Zulässig ist, dass ein Mitglied des Bewerberteams mehrere Planungsdisziplinen abdeckt. . Der Einsatz von Subunternehmern für Planungsdisziplinen ist zulässig. Beabsichtigt ein Bewerberteam, einen Subunternehmer einzusetzen, ist der vorgesehene Subunternehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrages namentlich und verbindlich zu benennen. Zudem ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser dem Bewerberteam die erforderlichen Kapazitäten für die Dauer des Wettbewerbs und für den Fall einer sich ggf. anschließenden Beauftragung zur Verfügung stellt. Für die über Eignungsleihe abgedeckten Disziplinen müssen die benannten Subunternehmer die fachlichen Anforderungen in gleicher Weise erfüllen wie sonstige Mitglieder des Bewerberteams. . Die Ausloberin behält sich vor, die jeweiligen Planungsdisziplinen getrennt zu beauftragen. . Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/-in / Landschaftsarchitekt/-in / Ingenieur/-in der Fachrichtung Fachplanung Tragwerksplanung oder eine vergleichbare Qualifikation zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbenden die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Master, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. . Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der/die bevollmächtigte Vertreter/-in der juristischen Person und der/die Verfasser/-in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. . Bewerberteams natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied des Bewerberteams teilnahmeberechtigt ist. . Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerberteams im Wettbewerb sind unzulässig und führen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerberteams im weiteren Verfahren. . Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. . Die Beteiligung von Fachingenieurinnen und Fachingenieuren der Fachrichtung HLS wird von der Ausloberin als erforderlich angesehen. . Darüber hinaus wird die Mitwirkung von Fachplanerinnen und Fachplanern der nachfolgenden Fachrichtungen ausdrücklich empfohlen
Für die Beauftragung muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden vorhanden sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der Nachweis erfolgt im Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung. Die Versicherungsbescheinigung muss spätestens mit Angebotsabgabe vorgelegt werden.
Aus dem Bewerberteam müssen Architektur und Tragwerksplanung im Teilnahmeantrag einen durchschnittlichen Mindestumsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren bestätigen. Der Nachweis erfolgt in einer Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Mindestumsatz Architektur
Aus dem Bewerberteam müssen Architektur und Tragwerksplanung im Teilnahmeantrag eine durchschnittliche Mitarbeiterinnen-/Mitarbeiterzahl (Vollzeitkräfte) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren bestätigen. Der Nachweis erfolgt in einer Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Mitarbeiterinnen-/Mitarbeiterzahl Architektur
Zuschlagskriterien
Wettbewerbsergebnis.: Bei einer Bewertung mit 1 - 5 Punkten können bei diesem Kriterium bei einer Gewichtung von 50% insgesamt zwischen 50 und 250 Punkte erreicht werden (1. Preis: 250 Punkte, 2. Preis: 200 Punkte und 3. Preis: 150 Punkte,...)
Weiterentwicklungsfähigkeit des Wettbewerbsergebnisses entsprechend Beurteilungskriterien des Wettbewerbs
Leistungsfähigkeit des Projektteams: Bei einer Bewertung mit 1 - 5 Punkten können bei diesem Kriterium bei einer Gewichtung von 10% insgesamt zwischen 10 und 50 Punkte erreicht werden.
Honorarangebot: Bei einer Bewertung mit 1 - 5 Punkten können bei diesem Kriterium bei einer Gewichtung von 10% insgesamt zwischen 10 und 50 Punkte erreicht werden. Die Ermittlung der Punkte des Angebots erfolgt auf Basis der vom Bietenden/der Bietergemeinschaft gemachten Angaben und der daraus resulierenden Brutto-Gesamthonorarsumme nach der folgenden linearen Berechnungsmethode: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamthonorarsumme erhält 5 Punkte. Alle anderen Angebote werden hierzu ins Verhältnis gesetzt.
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