Frist abgelaufen

Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1-2 und 4-5

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für die Ertüchtigung des Brandschutzes der Gebäude des Landesrechnungshofes in Speyer, Leistungsphasen (LPH) 5-8 gem. § 55 HOAI. Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz (LRH) hat aktuell seinen Sitz in mehreren Gebäuden in der Gerhart-Hauptmann-Straße u. der Oberen Langgasse in Speyer (Gebäude A bis E). Gebäude A u. B wurden ehemals als Landwirtschaftsschule errichtet u. später für den LRH umgenutzt. Der Altbau des LRH (Gebäude E) ist ein Verwaltungsgebäude aus 1960, welches nicht unter Denkmalschutz steht, aber in Materialien, Raumzuschnitten u. Erscheinungsbild typisch für seine Erbauungszeit ist. Der LBB, NL Landau plant die Brandschutzertüchtigung der oben genannten. In Gebäude B soll, aufgrund eines anstehenden Verkaufs, lediglich eine Interimslösung zur Ausführung kommen. Die Maßnahmen sollen auf Basis von drei Brandschutzkonzepten für die Gebäude E u. D sowie A u. B u. der Festlegung zur Reduzierung des Maßnahmenumfangs für Gebäude B (Interim) umgesetzt werden. Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Versorgungstechnik & Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung u. Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- u. Deckendurchführungen in den Gewerken Sanitär (Abwasser- u. Wasserversorgung), Heizungstechnik sowie in den Elektrogewerken. Auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden: -Rohrdurchführungen ohne Abschottung in Wänden u. Geschossdecken -Rohrleitungen mit Dämmungen mit Schmelzpunkt < 1000°C (z.B. Glaswolle) durch Wände geführt -Kabel/Kabelbündel ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände geführt -Kabeltrassen nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund vorhandenen zahlreichen unterschiedl. Fabrikate u. Typen von Kabelschotts, nachträgliche Identifikation praktisch ausgeschlossen Zerstörende Maßnahmen in einigen Berechen zur Feststellung welche Rohmaterialen verbaut sind. Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Verbaut: Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) u. in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen.

Zeitplan

Veröffentlichung
15.12.25
Abgabefrist
26.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Landau, Deutschland
Vertragslaufzeit
31 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe-fbt.koblenz@lbb.rlp.de
Telefon
+49 2619701-0
Website
http://www.lbb.rlp.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.

  • Als Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen

    • eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist zusätzlich durch eine schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens (in der Deckungszusage oder einem separaten Schreiben) nachzuweisen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei einer Bietergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine Versicherungsbestätigung über den geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist
    • aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, enthalten ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE für alle beauftragten Leistungen mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 0,25 Mio. EUR für sonstige Schäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken.
  • Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) über den allgemeinen Jahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Als Mindeststandards werden gefordert: Der allgemeine Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 275000 EUR pro Jahr betragen.

  • Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der Projektleiter und - der Bauleiter. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) im Fachbereich Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder vergleichbar und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der genannten Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen. Der Bauleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) im Fachbereich Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder vergleichbar und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der genannten Fachrichtung nach Studienabschluss und mind. 3 Jahre in der Bauleitung (Baustellenpraxis) nachweisen.

  • Für den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben: a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme, b) Auftraggeber mit Name und Anschrift, c) Gebäudeart, d) Art der Maßnahme, e) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis) und Abschluss der LPH 8 und der Bauausführung, f) Bearbeitete Anlagengruppen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: 1. Bewerber (Unternehmen / Büro): Mindestens 2 Referenzen für Umbau und/oder Modernisierung einer Brandschutzmaßnahme in einem Verwaltungsgebäude im laufenden Betrieb und Anlagengruppen 1, 2, 4 und 5 abgeschlossen. 2. Projektleiter: Mindestens 2 Referenzen für Umbau und/oder Modernisierung einer Brandschutzmaßnahme in einem Verwaltungsgebäude im laufenden Betrieb und Anlagengruppen 1, 2, 4 und 5 abgeschlossen. 3. Bauleiter: Mindestens 2 Referenzen für Umbau und/oder Modernisierung einer Brandschutzmaßnahme in einem Verwaltungsgebäude im laufenden Betrieb und Anlagengruppen 1, 2, 4 und 5 abgeschlossen. Es werden alle Referenzen zugelassen, bei denen die LPH 8 nach dem 31.12.2015 abgeschlossen wurde und die LPH 8 oder die Bauausführung vor dem Ende der Teilnahmefrist abgeschlossen ist.

Zuschlagskriterien

  • Personalkonzept, Organisation und Koordination im ausgeschriebenen Projekt: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und zur konzeptionellen Vorgehensweise: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Honorar: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

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