Die Stadt Bad Münstereifel liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kreis Euskirchen. Mit seinen 51 Stadtteilen und ca. 17.300 Einwohnern (Stand Dez. 2022) erstreckt sich das Stadtgebiet über eine Gesamtfläche von 150,83 km², wovon ca. 60 % bewaldet sind. Mit 115 Einwohnern je km² ist die Stadt Bad Münstereifel eher als dünn besiedelt einzustufen (zum Vergleich: der Kreis Euskirchen = 154 EW/km², Nordrhein-Westfalen = 532 EW/km², Niedersachsen = 171 EW/km², Sachsen-Anhalt = 108 EW/km²). Die Einzugsgebiete (EZG) der beiden Hauptgewässer Ahr und Erft teilen das Stadtgebiet von Bad Münstereifel in zwei große Bereiche. Im Stadtgebiet von Bad Münstereifel befinden sich sehr viele Gewässer, welche unterschiedlich stark durch das Hochwasser vom Juli 2021 geschädigt wurden. Die nachhaltige Wiederherstellung dieser Gewässer (M220 - M264) ist im Wiederaufbauplan (WAP) der Stadt Bad Münstereifel verankert worden. Zur optimalen Organisation dieser Aufgabe wurden die jeweiligen Gewässersysteme (Projekträume) in einzelne Maßnahmen (M) bzw. in Maßnahmenverbünde (MV) aufgegliedert. Der Maßnahmenverbund MV2 beinhaltet die Gewässer (Projekträume) Brömmersbach (M223), Lamersbach (M239) und Seldesbach (M262). Der Lamersbach und der Seldesbach sind rechtsseitige Zuflüsse des Hauptgewässers Buchholzbach (teilweise auch als Escher Bach bezeichnet) und münden oberhalb bzw. unterhalb des Ortsteiles Berresheim in diesen. Dagegen ist der Brömmersbach ein Zufluss des Armuthsbachs und wurde, territorial und organisatorisch begründet, dem MV 2 zugeordnet. Im weiteren Verlauf mündet auch der Buchholzbach in den Armuthsbach, welcher bei der rheinland-pfälzischen Ortslage Schuld in die Ahr fließt. Der Buchholzbach (M224) selbst ist kein Bestandteil dieser Wiederherstellungsmaßnahmen. Alle Längen- und Höhenangaben der genannten Gewässer beziehen sich dabei nur auf das Stadtgebiet von Bad Münstereifel. Der Projektraum Brömmersbach (M223) umfasst 6 Teilbereiche. Hauptgewässer ist der ca. 4,06 km lange Brömmersbach, welcher ein Gefälle von 4 % aufweist. Der 1,42 km lange Rothsiefen ist der nächste zufließende Bestandteil. Dieser überwindet einen Höhenunterschied von 77 m, was einem Gefälle von 5 % entspricht. Der Blinderter Bach ist auf dem Stadtgebiet 1,38 km lang. Die Höhendifferenz beträgt 91 m (Gefälle ca. 4 %). Ein unbenanntes Nebengewässer (NG) ist ein weiterer Zufluss zum Brömmersbach. Dieses Nebengewässer ist nur 680 m lang. Mit einem Höhenunterschied von ca. 56 m hat er ein starkes Gefälle von 8 %. Weiterer Bestandteil des Projektraumes M223 ist der 1,37 km lange Hockensiefen mit einem Höhenunterschied von 89 m. Dies entspricht einem Gefälle von ca. 6 %. Nach Aufnahme dieser zahlreichen Zuflüsse mündet der Brömmersbach in den Armuthsbach. Dieser Bach ist im Stadtgebiet von Bad Münstereifel 1,31 km lang. Bei einer Höhendifferenz von lediglich 17 m hat dieser Bereich ein sehr geringes Gefälle von nur 1 %. Der Projektraum Brömmersbach (M223) hat damit eine Gesamtlänge von 10,22 km. Der 2. Bestandteil des MV2 ist der 3,03 km lange und zuflußlose Lamersbach (M239) mit einem Höhenunterschied von 117 m, was einem Gefälle von ca. 4 % entspricht. Der Seldesbach (manchmal auch als Selbach bezeichnet) mit seinem Zufluss Billsiefen ist der 3. Bestandteil des Maßnahmenverbundes 2. Mit einer Länge von 3,98 km, einer Höhendifferenz von 176 m und somit einem Gefälle von 4 % ist der Seldesbach ein durchschnittliches Gewässer. Dagegen hat der nur 620 m lange Billsiefen, bei einem Höhenunterschied von 63 m, ein sehr starkes Gefälle von ca. 10 %. Der Maßnahmenverbund MV2 ist insgesamt ca. 17,85 km lang und hat ein durchschnittliches Gefälle von 5,1 %. Nur im Projektraum Brömmersbach (M223) ist ein Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die Gewässerläufe des kompletten Blinderter Bachs und des gesamten Brömmersbachs sind dem Naturschutzgebiet EU-164 "Brömmersbach" zugeordnet. Dies gilt auch für den gesamten Bereich des Armuthsbachs (im Stadtgebiet von Bad Münstereifel) bis zur Einmündung des Buchholzbaches. FFH-Gebiete sind im Bereich des MV2 keine ausgewiesen. Die Gewässer der Projekträume (außerhalb der Ortslagen Esch, Nitterscheid, Mutscheid, Ellesheim, Sasserath und Ohlerath) des Maßnahmenverbundes 2 befinden sich komplett in Landschaftsschutzgebieten (LSG). Alle Gewässerläufe des MV2 liegen größtenteils in Waldgebieten. Die Gewässerverläufe sind gekennzeichnet durch einige Querungen von Straßen und Wegen, welche als Brücken oder Durchlässe hergestellt wurden. Diese wasserbaulichen Anlagen, besonders die Durchlässe, wurden teilweise stark beschädigt bzw. zerstört. Dieser Schädigungsgrad gilt auch für die gesamten Gewässersysteme. Insbesondere sind Tiefenerosion, Sedimentation, Ufererosion, Sturzbäume, Hangrutschungen und Böschungsabbrüche aufgetreten. Weiterhin wurde Unrat oder Müll angeschwemmt. Ziel der gesamten Maßnahme ist die nachhaltige und naturnahe Wiederherstellung der Gewässer im Bereich des Maßnahmenverbundes, damit zukünftig bei ähnlichen Ereignissen diese enormen Schädigungen vermieden bzw. vermindert werden. Insbesondere sind die Durchlässe instand zu setzen, zu sanieren oder neu zu bauen, sofern dies notwendig ist. Die Bemessung der Durchlässe ist auf der Basis der Erkenntnisse des Starkregenereignisses 2021 zu überprüfen und es sind diese Bauwerke, sofern erforderlich, dementsprechend zu ertüchtigen, damit einem erneuten Versagen vorgebeugt wird. Bei der Wiederherstellung des gesamten Bachverlaufes ist besonderes Augenmerk auf eine mögliche Renaturierung bzw. eigendynamische Entwicklung des Gewässers unter Beachtung eines nachhaltigen Naturschutzes zu richten. Behördliche Abstimmungen und daraus resultierende Vorgaben oder Auflagen sind dabei zwingend umzusetzen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan, die Ingenieurbauwerke, die planungsbegleitende Vermessung und die Geotechnik sind Bestandteil der Planungsleistungen nach HOAI.
Persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers der letzten 5 Jahre: Der Auftraggeber bewertet die Qualität der Angebote für das Los 2 anhand von persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers über vergleichbare Planungsleistungen. Ziel des Kriteriums ist die Bewertung der Erfahrung des Bieters in der Erbringung von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich "Objektplanung Ingenieurbauwerke" gem. § 43 Abs. 1 HOAI. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt: - Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds "Objektplanung Ingenieurbauwerke" gem. § 43 Abs. 1 HOAI - Abschluss der Leistungsphase 8 innerhalb des 5 Jahres Korridors - Planungsanforderungen mind. der Honorarzone II zuzuordnen - Anrechenbare Kosten mind. 300.000 EUR. Reicht der Bieter 5 oder mehr vergleichbare Referenzen ein, erfolgt die Einstufung in den EG 3. Reicht der Bieter 1 Referenz ein, erfolgt die Einstufung in den EG 1. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Beim Los 2 können somit für das Kriterium Qualität maximal 180 Punkte erreicht werden.
Honorar: Beim Kriterium Honorar wird die Bepunktung höherer Preise/Honorare anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis:höherer Angebotspreis) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten angebotenen Gesamthonorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor 40 multipliziert wird. Hierbei lassen sich maximal 120 Punkte erreichen.
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