Frist abgelaufen

Rechtsberatungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im S-Bahn-Netz Hamburg

Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im S-Bahn-Netz Hamburg

Zeitplan

Veröffentlichung
24.11.25
Fragenfrist
24.11.25
Abgabefrist
01.12.25
Öffnung
01.12.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Hamburg, Deutschland
Vertragslaufzeit
6 Tage
E-Mail
poststelle@bvm.hamburg.de
Telefon
+49 40 428-0

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 44 VgV) Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen folgende Unterlagen vorgelegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer.

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen der Angebotsabgabe als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/-maklers zu erbringen. Alternativ wird als Nachweis die definitive Zusage eines Versicherers, zum Abschluss des entsprechenden Versicherungsvertrages bereit zu sein, akzeptiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) vorsehen: Personen- und Sachschäden: 5.000.000 EUR Vermögensschäden: 10.000.000 EUR

  • Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum seit dem 01.01.2015 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (Referenzgeber) samt Kontaktdaten eines zuständigen Ansprechpartners zu benennen. Mindestanforderungen: Mindestens zwei geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): - Anwaltliche Rechtsberatung bei der Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) bis hin zur Zuschlagserteilung. - Das europaweite Vergabeverfahren muss die Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zum Hauptgegenstand haben. Dem gleichgestellt ist eine Beschaffung von Verkehrsleistungen des SPNV mit Beschaffung von Fahrzeugen durch das EVU, deren Eigenschaften in der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers definiert sind (integrierte Fahrzeugbeschaffung). - Das europaweite Vergabeverfahren muss ein Gesamtauftragsvolumen von mindestens 100 Mio. EUR netto aufgewiesen haben. Es wird klargestellt, dass bei einer integrierten Fahrzeugbeschaffung diese Anforderung für den auf die Beschaffung der Fahrzeuge entfallenden Teil der Leistung gilt. - Die anwaltliche Tätigkeit muss mindestens folgende juristische Aufgaben umfasst haben: o rechtliche Konzeption des Vergabeverfahrens einschließlich Wahl und Begründung der Verfahrensart, o Erstellung oder rechtliche Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen (einschließlich Vertragsentwurf für die Fahrzeugbeschaffung, bei integrierter Fahrzeugbeschaffung ein-schließlich der fahrzeugbezogenen Vergabeunterlagen), o Begleitung der Angebots- und Zuschlagsphase einschließlich Beratung zu Eignungs-, Zuschlags- und Wertungskriterien, o sowie die rechtliche Unterstützung bei Bieterkommunikation. - Die anwaltliche Beratungstätigkeit muss einen nachweisbaren Umfang von mindestens 200 Personentagen (1 Personentag = 8 Zeitstunden) erreicht haben. - Das europaweite Vergabeverfahren wurde nach dem 01.01.2015 begonnen (Datum der Auftragsbekanntmachung) und wurde inzwischen durch Zuschlagserteilung abgeschlossen. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf der Anlage 01 zum Vordruck 04 vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.

Zuschlagskriterien

  • Niedrigster Angebotspreis

    • (1) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 05: Angebot zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (2) Abgefragt werden Stundenverrechnungssätze für Beratungs- und Unterstützungsleistungen (Position 1 und Position 2) sowie eine Reisepauschale für Präsenztermine in Hamburg (Position 3). Einheitliche Kalkulationsgrundlage bildet die von der Auftraggeberin wie folgt geschätzten Mengen (zugleich Höchstabnahmegrenze): - Position 1: Anwaltliche Leistungen 24.750 Stunden - Position 2: Nicht anwaltliche Leistungen 5.250 Stunden - Position 3: Reisepauschale (pro Person / Anreise) 300 Stück (3) Im Hinblick auf Position 1 ist der Preiskalkulation zugrunde zu legen, dass die anwaltlichen Leistungen zu 20 % von Partnern und zu 80 % von Anwälten ohne Partnerstatus erbracht werden. (4) Nicht anwaltliche Leistungen nach Position 2 umfassen Unterstützungsleistungen, die durch nicht als Anwälte zugelassene Mitarbeitende oder Projektassistenz erbracht werden (insb. Vergabemanagement). (5) Im Hinblick auf Position 3 ist für beruflich nicht in Hamburg ansässige Personen - unabhängig von deren Funktionsebene (Projektleitung, anwaltlicher Berater, nicht anwaltlicher Berater) - eine einheitliche Reisepauschale für Präsenztermine in Hamburg je Anreise und Person anzugeben. Die Reisepauschale umfasst lediglich die Kosten der Anreise
    • Übernachtungskosten werden nicht erstattet. (6) Die angegebenen Preise schließen sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere die Kosten für die Nutzung von Rechtsanwalts- und Vergabesoftware, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen der Auftragnehmerin. Soweit einschlägig, ist auch die Einräumung von Nutzungs- und Urheberrechten abgegolten. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. (7) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 05: Angebot sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren. (8) Der Gesamtpreis eines Angebotes wird ermittelt, indem die Einzelpreise der Positionen 1. bis 3. mit dem vorgegebenen geschätzten Aufwand multipliziert und die so ermittelten Produkte addiert werden. (9) Die Gesamtpreise der jeweiligen Angebote werden nach der folgenden Formel in Punkte umgerechnet: 30 x [(niedrigster Gesamtpreis x 2,0) - Gesamtpreis des jeweiligen Bieters] / niedrigster Gesamtpreis. Sofern die Formel zu einem Wert < 0 führt, wird der Preis mit 0 Punkten bewertet. Beispiel: niedrigster (wertbarer) Gesamtpreis (Bieter A) = 100.000 EUR (wertbarer) Gesamtpreis des Bieters B = 120.000 EUR 30 x [(100.000 EUR x 2,0) - 120.000 EUR] / 100.000 EUR = 24 Punkte Da 30 Punkte maximal erreicht werden können erhält Bieter A 30 Punkte und Bieter B 24 Punkte. Die solchermaßen ermittelten Punkte werden in eine Wertungstabelle übernommen (bis zu drei Stellen nach dem Komma).
  • Qualifikation und Erfahrung

    • (1) Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Qualifikation und Erfahrung hat jeder Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 06: Konzept Qualifikation und Erfahrung zu verwenden. Der Vordruck 06 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 15 Seiten berücksichtigt. (2) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 06 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Beraterprofile oder CVs vorzulegen
    • diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen und an dessen Stelle im vorgegebenen Format Eintragungen vorzunehmen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung des Angebots
    • Nachforderungen erfolgen insoweit nicht. (3) Die Angaben im Vordruck 06 werden jeweils gesondert für jedes der folgenden Unterkriterien bewertet. ? Projektteam / Referenzen 35 % (= 35 Punkte) ? Gutachterliche Stellungnahmen im SPNV 05 % (= 05 Punkte) (4) Die Anforderungen, auf die es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: Projektteam / Referenzen Es ist das vorgesehene Projektteam darzustellen, die projektleitende Person sowie die Projektmitarbeitenden sind zu benennen. Es ist darzustellen, welche Leistungsbestandteile jeweils durch die projektleitende Person und die Projektmitarbeitenden zu welchen Anteilen erbracht werden. Die projektleitende Person fungiert gegenüber der Auftraggeberin als zentraler verantwortlicher Ansprechpartner. Um eine kontinuierliche Bearbeitung sicherzustellen, ist die Vertretungsregel darzulegen. Das Projektteam muss - einschließlich der projektleitenden Person - insgesamt mindestens 3 Personen umfassen. Für jedes Mitglied des Projektteams (Name, Qualifikation, Berufserfahrung) ist mindestens eine persönliche Referenz darzulegen. Hierzu sind Angaben zum jeweiligen Referenzprojekt zu machen. Es können nur solche Referenzen berücksichtigt werden, die inhaltlich mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind. Insofern gelten die folgenden Mindestanforderungen: Die Referenzleistung umfasst die Konzeption und Begleitung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), wobei das europaweite Vergabeverfahren nach dem 01.01.2015 (Datum der Auftragsbekanntmachung) begonnen und inzwischen durch Zuschlagserteilung abgeschlossen wurde, was durch eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt TED oder in anderer geeigneter Weise (z.B. Zuschlagsschreiben oder Bestätigung des Auftraggebers) nachgewiesen wird. Referenzen können seitens der projektleitenden Person oder bei den jeweiligen Projektmitarbeitenden gewertet werden
    • jede Referenz kann daher nur für eine Person gewertet werden. Referenzen als Unterauftragnehmer sind zugelassen. Insgesamt können 35 Punkte erreicht werden, die sich auf 5 Referenzen mit einer Maximalpunktzahl von jeweils 7 aufteilen. Sofern mehr als 5 Referenzen angegeben werden, werden lediglich die 5 höchstbewerteten Referenzen berücksichtigt. Jede Referenz wird wie folgt bewertet: - Anzahl der Fahrzeuge (kleinste betrieblich eingesetzte fahrende Einheit
    • "Triebwagen" oder E-Loks mit Wagen mit jeweils mindestens 2 Wagenkästen) ab 10 Fahrzeugen: 1 Punkt, ab 30 Fahrzeugen: 3 Punkte, ab 50 Fahrzeugen: 4 Punkte, ab 70 Fahrzeugen: 5 Punkte - Beinhaltet die Referenz neben der Ausschreibung und Vergabe für die Herstellung auch die Ausschreibung und Vergabe der Instandhaltung der Fahrzeuge (Anforderung an Instandhaltungsprozess, Werkstattanforderungen u.Ä.): 1 Punkt - Anzahl der beteiligten Bundesländer/Aufgabenträgerorganisationen/EVUs mehr als 1: 1 Punkt Gutachterliche Stellungnahmen im SPNV Das Konzept muss Angaben zu gutachterlichen Stellungnahmen der projektleitenden Person und / oder den vorgesehenen Projektmitarbeitenden enthalten. Als gutachterliche Stellungnahme im Sinne dieses Unterkriteriums gilt ein schriftliches, fachlich begründetes Gutachten, das - sich inhaltlich auf die Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bezieht, - eine rechtliche Bewertung, Analyse oder Empfehlung zu einer oder mehreren konkreten Fragestellungen enthält, - nach dem 01.01.2015 erstellt oder finalisiert wurde, - von der benannten projektleitenden Person und / oder den vorgesehenen Projektmitarbeitenden verfasst oder maßgeblich mit verfasst wurde, - im Auftrag eines Dritten erstellt wurde (z. B. Aufgabenträger, Verkehrsverbund, Landesbehörde, Eisenbahnverkehrsunternehmen). Jede Stellungnahme kann nur einmal in die Wertung einfließen, auch wenn mehrere beteiligte Personen des Projektteams diese erstellt haben. Pro nachgewiesene gutachterliche Stellungnahme wird 1 Punkt vergeben. Maximal können zu diesem Unterkriterium 5 Punkte erreicht werden.
  • Bearbeitungskonzept: (1) Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Bearbeitungskonzept hat jeder Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 07: Bearbeitungskonzept zu verwenden. Der Vordruck 07 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 15 Seiten berücksichtigt. (2) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 07 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung des Angebots. (3) Im Hinblick auf die Bewertung des Bearbeitungskonzepts kommt es der Auftraggeberin darauf an, ob die wesentlichen Leistungsbestandteile der Aufgabenstellung differenziert benannt und spezifische Anforderungen sowohl in rechtlicher als auch in zeitlicher Hinsicht dargestellt werden. Es soll nachvollzogen werden können, dass der Bieter den Umfang und die Besonderheiten der konkreten Aufgabe erkannt hat. Eine zielorientierte, fachlich fundierte und allumfassende Bearbeitung soll erkennbar sein. (4) Die Punktevergabe erfolgt nach den nachfolgend genannten Kriterien: Darstellung des Aufgabenverständnisses / der Projektaufgabe mit allen Leistungsbestandteilen und Bearbeitungsschritten inkl. der Instandhaltung der Fahrzeuge unter besonderer Berücksichtigung von Anforderungen an S-Bahn-Verkehre einer Großstadt und speziell der Anforderungen im Hamburger S-Bahn-System. Es werden maximal 10 Punkte vergeben: 0 Punkte Die Projektaufgabe wird nicht oder nur unzureichend dargestellt. 2 Punkte Die Projektaufgabe ist nur in Teilen mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in sehr geringem Umfang dargestellt. 4 Punkte Die Projektaufgabe ist nur in Teilen mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in geringem Umfang dargestellt. 6 Punkte Die Projektaufgabe ist überwiegend mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in überwiegendem auf die Aufgabe zugeschnitten Umfang dargestellt. 8 Punkte Die Projektaufgabe ist überwiegend mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in nahezu vollem Umfang auf das Projekt zugeschnitten dargestellt. 10 Punkte Die Projektaufgabe ist mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. Rechtliches Risikomanagement: Beschreibung der Herangehensweise zur Identifizierung von nicht bekannten und bereits bekannten Risiken, der konkreten Durchführung des Risikomanagements und der Steuerung der identifizierten rechtlichen Risiken. Es werden maximal 5 Punkte vergeben: 0 Punkte Das rechtliche Risikomanagement wird nicht oder nur unzureichend dargestellt. 1 Punkt Rechtliche Risiken werden in geringem Umfang erkannt oder dargestellt. Das technische Riskmanagement wird nur in sehr geringem Umfang beschrieben. 2 Punkte Rechtliche Risiken werden in nicht überwiegendem Umfang erkannt oder dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in geringem Umfang beschrieben. 3 Punkte Rechtliche Risiken werden in überwiegendem Umfang erkannt und Lösungsansätze werden in überwiegendem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in überwiegendem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. 4 Punkte Rechtliche Risiken werden in nahezu vollem Umfang erkannt und Lösungsansätze werden in nahezu vollem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in nahezu vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. 5 Punkte Rechtliche Risiken werden in vollem Umfang erkannt und Lösungsansätze in vollem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten. Terminliche Abwicklung (inklusive Terminplan): Darstellung in einem Terminplan mit Zuschlag an den Fahrzeughersteller im Jahr 2029, Darstellung der terminlichen Abhängigkeiten der einzelnen Aufgabenbestandteile sowie Möglichkeiten von terminlichen Optimierungen. Es werden maximal 5 Punkte vergeben. 0 Punkte: Die terminliche Abwicklung wird nicht oder nur unzureichend im Terminplan dargestellt. 1 Punkt: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden nur geringfügig oder sehr allgemein abgebildet. Terminliche Optimierungen sind nur unzureichend oder gar nicht enthalten. 2 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden nur teilweise oder allgemein abgebildet. Terminliche Optimierungen sind nur teilweise enthalten. 3 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden überwiegend abgebildet. Es werden allgemeine Möglichkeiten der terminlichen Optimierung dargestellt. 4 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden fast vollständig abgebildet. Es werden allgemeine Möglichkeiten der terminlichen Optimierung und teilweise Optimierungsmöglichkeiten konkret auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. 5 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden vollständig abgebildet. Im terminlichen Ablauf werden alle Optimierungsmöglichkeiten konkret auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt.

  • Präsentation: (1) Im Zeitraum vom 15.12.2025 bis zum 16.12.2025 sind Bieterpräsentationen vorgesehen. Diese finden in Präsenz in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Hamburg statt. (2) Zur Präsentation zugelassen werden nur diejenigen Bieter, die nach Wertung des Preises, der Qualifikation und Erfahrung und des Bearbeitungskonzepts sowie bei hypothetischer Höchstwertung der Bieterpräsentation rechnerisch für die Zuschlagserteilung in Betracht kommen. Die Einladung mit genauer Uhrzeit, Agenda und organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal. (3) Am Präsentationstermin müssen die projektleitende Person sowie die stellvertretende Person teilnehmen. Der zeitliche Umfang eines jeden Präsentationstermins beträgt für jeden Bieter insgesamt 60 Minuten, wovon 45 Minuten auf den wertungsrelevanten Teil der Präsentation entfallen. (4) Im Rahmen der Präsentationstermine wird die Auftraggeberin den anwesenden Personen insgesamt fünf ad-hoc-Fragen stellen, die von diesen unmittelbar zu beantworten sind. Der Inhalt der ad-hoc-Fragen bewegt sich innerhalb des durch den Auftragsgegenstand vorgegebenen Rahmens und ist für alle Bieter identisch. (5) Jede Antwort auf eine Frage wird gesondert bewertet. Insoweit gilt die folgende Bewertungsmethode: 10 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 7,5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 2,5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 0 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Abschließend werden die zu jeder Frage erlangte Punktzahl miteinander addiert und durch die Anzahl der Fragen (fünf) geteilt. (6) Die Präsentation beinhaltet keine Verhandlung über Änderungen des Angebots oder der Preise.

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