Veröffentlichung 04.11.25 | Fragenfrist 24.11.25 | Abgabefrist 01.12.25 | Öffnung 01.12.25 |
Eignungskriterien
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 44 VgV) Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen folgende Unterlagen vorgelegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen der Angebotsabgabe als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/-maklers zu erbringen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) vorsehen: Personen- und Sachschäden: 10.000.000 EUR Vermögensschäden: 10.000.000 EUR
Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum seit dem 01.01.2015 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (Referenzgeber) samt Kontaktdaten eines zuständigen Ansprechpartners zu benennen. Mindestanforderungen: Mindestens zwei geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): - Anwaltliche Rechtsberatung bei der Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) bis hin zur Zuschlagserteilung. - Das europaweite Vergabeverfahren muss die Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zum Hauptgegenstand haben. - Das europaweite Vergabeverfahren muss ein Gesamtauftragsvolumen von mindestens 100 Mio. EUR netto aufgewiesen haben. - Die anwaltliche Tätigkeit muss mindestens folgende juristische Aufgaben umfasst haben: o rechtliche Konzeption des Vergabeverfahrens einschließlich Wahl und Begründung der Verfahrensart, o Erstellung oder rechtliche Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen (einschließlich Vertragsentwurf für die Fahrzeugbeschaffung), o Begleitung der Angebots- und Zuschlagsphase einschließlich Beratung zu Eignungs-, Zuschlags- und Wertungskriterien, o sowie die rechtliche Unterstützung bei Bieterkommunikation. - Die anwaltliche Beratungstätigkeit muss einen nachweisbaren Umfang von mindestens 200 Personentagen (1 Personentag = 8 Zeitstunden) erreicht haben. - Das europaweite Vergabeverfahren wurde nach dem 01.01.2015 begonnen (Datum der Auftragsbekanntmachung) und wurde inzwischen durch Zuschlagserteilung abgeschlossen. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf der Anlage 01 zum Vordruck 04 vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
Zuschlagskriterien
Niedrigster Angebotspreis
Qualifikation und Erfahrung
Bearbeitungskonzept: (1) Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Bearbeitungskonzept hat jeder Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 07: Bearbeitungskonzept zu verwenden. Der Vordruck 07 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 15 Seiten berücksichtigt. (2) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 07 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung des Angebots. (3) Im Hinblick auf die Bewertung des Bearbeitungskonzepts kommt es der Auftraggeberin darauf an, ob die wesentlichen Leistungsbestandteile der Aufgabenstellung differenziert benannt und spezifische Anforderungen sowohl in rechtlicher als auch in zeitlicher Hinsicht dargestellt werden. Es soll nachvollzogen werden können, dass der Bieter den Umfang und die Besonderheiten der konkreten Aufgabe erkannt hat. Eine zielorientierte, fachlich fundierte und allumfassende Bearbeitung soll erkennbar sein. (4) Die Punktevergabe erfolgt nach den nachfolgend genannten Kriterien: Darstellung des Aufgabenverständnisses / der Projektaufgabe mit allen Leistungsbestandteilen und Bearbeitungsschritten inkl. der Instandhaltung der Fahrzeuge unter besonderer Berücksichtigung von Anforderungen an S-Bahn-Verkehre einer Großstadt und speziell der Anforderungen im Hamburger S-Bahn-System. Es werden maximal 10 Punkte vergeben: 0 Punkte Die Projektaufgabe wird nicht oder nur unzureichend dargestellt. 2 Punkte Die Projektaufgabe ist nur in Teilen mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in sehr geringem Umfang dargestellt. 4 Punkte Die Projektaufgabe ist nur in Teilen mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in geringem Umfang dargestellt. 6 Punkte Die Projektaufgabe ist überwiegend mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in überwiegendem auf die Aufgabe zugeschnitten Umfang dargestellt. 8 Punkte Die Projektaufgabe ist überwiegend mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in nahezu vollem Umfang auf das Projekt zugeschnitten dargestellt. 10 Punkte Die Projektaufgabe ist mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. Rechtliches Risikomanagement: Beschreibung der Herangehensweise zur Identifizierung von nicht bekannten und bereits bekannten Risiken, der konkreten Durchführung des Risikomanagements und der Steuerung der identifizierten rechtlichen Risiken. Es werden maximal 5 Punkte vergeben: 0 Punkte Das rechtliche Risikomanagement wird nicht oder nur unzureichend dargestellt. 1 Punkt Rechtliche Risiken werden in geringem Umfang erkannt oder dargestellt. Das technische Riskmanagement wird nur in sehr geringem Umfang beschrieben. 2 Punkte Rechtliche Risiken werden in nicht überwiegendem Umfang erkannt oder dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in geringem Umfang beschrieben. 3 Punkte Rechtliche Risiken werden in überwiegendem Umfang erkannt und Lösungsansätze werden in überwiegendem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in überwiegendem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. 4 Punkte Rechtliche Risiken werden in nahezu vollem Umfang erkannt und Lösungsansätze werden in nahezu vollem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in nahezu vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. 5 Punkte Rechtliche Risiken werden in vollem Umfang erkannt und Lösungsansätze in vollem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten. Terminliche Abwicklung (inklusive Terminplan): Darstellung in einem Terminplan mit Zuschlag an den Fahrzeughersteller im Jahr 2029, Darstellung der terminlichen Abhängigkeiten der einzelnen Aufgabenbestandteile sowie Möglichkeiten von terminlichen Optimierungen. Es werden maximal 5 Punkte vergeben. 0 Punkte: Die terminliche Abwicklung wird nicht oder nur unzureichend im Terminplan dargestellt. 1 Punkt: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden nur geringfügig oder sehr allgemein abgebildet. Terminliche Optimierungen sind nur unzureichend oder gar nicht enthalten. 2 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden nur teilweise oder allgemein abgebildet. Terminliche Optimierungen sind nur teilweise enthalten. 3 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden überwiegend abgebildet. Es werden allgemeine Möglichkeiten der terminlichen Optimierung dargestellt. 4 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden fast vollständig abgebildet. Es werden allgemeine Möglichkeiten der terminlichen Optimierung und teilweise Optimierungsmöglichkeiten konkret auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. 5 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden vollständig abgebildet. Im terminlichen Ablauf werden alle Optimierungsmöglichkeiten konkret auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt.
Präsentation: (1) Im Zeitraum vom 15.12.2025 bis zum 16.12.2025 sind Bieterpräsentationen vorgesehen. Diese finden in Präsenz in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Hamburg statt. (2) Zur Präsentation zugelassen werden nur diejenigen Bieter, die nach Wertung des Preises, der Qualifikation und Erfahrung und des Bearbeitungskonzepts sowie bei hypothetischer Höchstwertung der Bieterpräsentation rechnerisch für die Zuschlagserteilung in Betracht kommen. Die Einladung mit genauer Uhrzeit, Agenda und organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal. (3) Am Präsentationstermin müssen die projektleitende Person sowie die stellvertretende Person teilnehmen. Der zeitliche Umfang eines jeden Präsentationstermins beträgt für jeden Bieter insgesamt 60 Minuten, wovon 45 Minuten auf den wertungsrelevanten Teil der Präsentation entfallen. (4) Im Rahmen der Präsentationstermine wird die Auftraggeberin den anwesenden Personen insgesamt fünf ad-hoc-Fragen stellen, die von diesen unmittelbar zu beantworten sind. Der Inhalt der ad-hoc-Fragen bewegt sich innerhalb des durch den Auftragsgegenstand vorgegebenen Rahmens und ist für alle Bieter identisch. (5) Jede Antwort auf eine Frage wird gesondert bewertet. Insoweit gilt die folgende Bewertungsmethode: 10 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 7,5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 2,5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 0 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Abschließend werden die zu jeder Frage erlangte Punktzahl miteinander addiert und durch die Anzahl der Fragen (fünf) geteilt. (6) Die Präsentation beinhaltet keine Verhandlung über Änderungen des Angebots oder der Preise.
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