Veröffentlichung 12.03.26 |
Zuschlagskriterien
Niedrigster Angebotspreis
Qualifikation und Erfahrung
Bearbeitungskonzept: (1) Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Bearbeitungskonzept hatte jeder Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür war der Vordruck 07: Bearbeitungskonzept zu verwenden. (2) Die abgefragten Angaben waren direkt im Vordruck 07 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es war ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung des Angebots. (3) Im Hinblick auf die Bewertung des Bearbeitungskonzepts kommt es der Auftraggeberin darauf an, ob die wesentlichen Leistungsbestandteile der Aufgabenstellung differenziert benannt und spezifische Anforderungen sowohl in rechtlicher als auch in zeitlicher Hinsicht dargestellt werden. Es soll nachvollzogen werden können, dass der Bieter den Umfang und die Besonderheiten der konkreten Aufgabe erkannt hat. Eine zielorientierte, fachlich fundierte und allumfassende Bearbeitung soll erkennbar sein. (4) Die Punktevergabe erfolgte nach den nachfolgend genannten Kriterien: Darstellung des Aufgabenverständnisses / der Projektaufgabe mit allen Leistungsbestandteilen und Bearbeitungsschritten inkl. der Instandhaltung der Fahrzeuge unter besonderer Berücksichtigung von Anforderungen an S-Bahn-Verkehre einer Großstadt und speziell der Anforderungen im Hamburger S-Bahn-System. Es werden maximal 10 Punkte vergeben: 0 Punkte Die Projektaufgabe wird nicht oder nur unzureichend dargestellt. 2 Punkte Die Projektaufgabe ist nur in Teilen mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in sehr geringem Umfang dargestellt. 4 Punkte Die Projektaufgabe ist nur in Teilen mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in geringem Umfang dargestellt. 6 Punkte Die Projektaufgabe ist überwiegend mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in überwiegendem auf die Aufgabe zugeschnitten Umfang dargestellt. 8 Punkte Die Projektaufgabe ist überwiegend mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in nahezu vollem Umfang auf das Projekt zugeschnitten dargestellt. 10 Punkte Die Projektaufgabe ist mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. Rechtliches Risikomanagement: Beschreibung der Herangehensweise zur Identifizierung von nicht bekannten und bereits bekannten Risiken, der konkreten Durchführung des Risikomanagements und der Steuerung der identifizierten rechtlichen Risiken. Es werden maximal 5 Punkte vergeben: 0 Punkte Das rechtliche Risikomanagement wird nicht oder nur unzureichend dargestellt. 1 Punkt Rechtliche Risiken werden in geringem Umfang erkannt oder dargestellt. Das technische Riskmanagement wird nur in sehr geringem Umfang beschrieben. 2 Punkte Rechtliche Risiken werden in nicht überwiegendem Umfang erkannt oder dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in geringem Umfang beschrieben. 3 Punkte Rechtliche Risiken werden in überwiegendem Umfang erkannt und Lösungsansätze werden in überwiegendem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in überwiegendem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. 4 Punkte Rechtliche Risiken werden in nahezu vollem Umfang erkannt und Lösungsansätze werden in nahezu vollem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in nahezu vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. 5 Punkte Rechtliche Risiken werden in vollem Umfang erkannt und Lösungsansätze in vollem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten. Terminliche Abwicklung (inklusive Terminplan): Darstellung in einem Terminplan mit Zuschlag an den Fahrzeughersteller im Jahr 2029, Darstellung der terminlichen Abhängigkeiten der einzelnen Aufgabenbestandteile sowie Möglichkeiten von terminlichen Optimierungen. Es werden maximal 5 Punkte vergeben. 0 Punkte: Die terminliche Abwicklung wird nicht oder nur unzureichend im Terminplan dargestellt. 1 Punkt: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden nur geringfügig oder sehr allgemein abgebildet. Terminliche Optimierungen sind nur unzureichend oder gar nicht enthalten. 2 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden nur teilweise oder allgemein abgebildet. Terminliche Optimierungen sind nur teilweise enthalten. 3 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden überwiegend abgebildet. Es werden allgemeine Möglichkeiten der terminlichen Optimierung dargestellt. 4 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden fast vollständig abgebildet. Es werden allgemeine Möglichkeiten der terminlichen Optimierung und teilweise Optimierungsmöglichkeiten konkret auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. 5 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden vollständig abgebildet. Im terminlichen Ablauf werden alle Optimierungsmöglichkeiten konkret auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt.
Präsentation: (1) Im Zeitraum vom 15.12.2025 bis zum 16.12.2025 waren Bieterpräsentationen vorgesehen. Diese fanden in Präsenz in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Hamburg statt. (2) Zur Präsentation zugelassen waren nur diejenigen Bieter, die nach Wertung des Preises, der Qualifikation und Erfahrung und des Bearbeitungskonzepts sowie bei hypothetischer Höchstwertung der Bieterpräsentation rechnerisch für die Zuschlagserteilung in Betracht kommen. (3) Am Präsentationstermin mussten die projektleitende Person sowie die stellvertretende Person teilnehmen. Der zeitliche Umfang eines jeden Präsentationstermins betrug für jeden Bieter insgesamt 60 Minuten, wovon 45 Minuten auf den wertungsrelevanten Teil der Präsentation entfallen. (4) Im Rahmen der Präsentationstermine hat die Auftraggeberin den anwesenden Personen insgesamt fünf ad-hoc-Fragen gestellt, die von diesen unmittelbar zu beantworten sind. Der Inhalt der ad-hoc-Fragen bewegt sich innerhalb des durch den Auftragsgegenstand vorgegebenen Rahmens und ist für alle Bieter identisch. (5) Jede Antwort auf eine Frage wurde gesondert bewertet. Insoweit galt die folgende Bewertungsmethode: 10 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 7,5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 2,5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 0 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Abschließend werden die zu jeder Frage erlangte Punktzahl miteinander addiert und durch die Anzahl der Fragen (fünf) geteilt. (6) Die Präsentation beinhaltete keine Verhandlung über Änderungen des Angebots oder der Preise.
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