Zuschlag erteilt am 12. Februar 2026
Fragenfrist 16.08.25 | Veröffentlichung 21.08.25 | Abgabefrist 22.08.25 | Öffnung 22.08.25 |
Eignungskriterien
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Inhaltliche Mindestanforderung Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe (dieser Nachweis ist auch von etwaigen Unterauftragnehmern, einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu erbringen) Nachweis Eigenerklärung der Vergabeunterlagen: 7_Eigenerklärung_Ausschlussgründe.docx
Nichtvorliegen von Ausschlüssgründen Sanktionstatbestandes des Artikel 5K der VO (EU) 2022/576 Inhaltliche Mindestanforderungen Eigenerklärung im Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5K der VO (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) Nachweis Eigenerklärung der Vergabeunterlagen: 7_Eigenerklärung_Ausschlussgründe.docx
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: Anzahl und Art: Fünf (5) Berater (Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen) Inhaltliche Mindestanforderungen Es sind 5 Berater (Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen) als fest einzusetzendes Team für die Dauer der Rahmenvereinbarung einzusetzen und namentlich zu benennen. Zahlenmäßige Mindestanforderungen 5 Berater Nachweis Eigenerklärung gemäß Blätter 3 bis 7 der Excel-Liste: 2_HWSB_BM_RV_Recht_V002_2_EK_LOS 1.xlsx
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: Erfahrung Referenzen über Vergabeverfahren über Architekten- und Ingenieursleistungen nach der VgV. Inhaltliche Mindestanforderungen Angabe von geeigneten Referenzen aus den letzten fünf Jahren. Stichtag für die Berechnung der fünf Jahre ist der Tag vor der Angebotsabgabefrist. Die Referenz muss sich auf einen Auftrag beziehen, der mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbar ist. Vergleichbar ist ein Auftrag, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Durchführung eines Vergabeverfahrens aus dem Bereich "Architekten- und Ingenieursleistungen" nach der VgV. Der Berater muss das Vergabeverfahren als Ansprechpartner von der Vorbereitung über die Durchführung bis hin zum Abschluss des Vergabeverfahrens (Zuschlagserteilung nebst Erstellung der Vergabeakte inkl.des Vergabevermerks sowie die Erstellung und Veröffentlichung aller erforderlichen Meldungen bis hin zur Statistikmeldung) maßgeblich begleitet haben. Die Leistung muss innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sein. Der Auftragswert muss mindestens 221.000,00 Euro netto betragen haben. Die Vergleichbarkeit erfordert nicht, dass die Referenzen in einem Zusammenhang mit Leistungen in einem von Hochwasser betroffenen Gebiet stehen. Anzugeben sind: Name des Auftraggebers, Wert und Erbringungszeitraum, Kurzbeschreibung des Gegenstands des durchgeführten Vergabeverfahrens und der Rolle des Beraters inkl. Umfangs der Beratung in dem Vergabeverfahren. Zahlenmäßige Mindestanforderungen Von den 5 zu benennenden Beratern müssen zwei Berater je 15 Referenzen aus dem genannten Bereich vorweisen. Nachweis Eigenerklärung gemäß Blätter 3 bis 4 der Excel-Liste (2_HWSB_BM_RV_Recht_V002_2_EK_LOS 1.xlsx)
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: Erfahrung Referenzen über Vergabeverfahren (unterschwellige Planungsverfahren oder Vergabeverfahren über Architekten- und Ingenieursleistungen nach der VgV) Inhaltliche Mindestanforderungen Angabe von geeigneten Referenzen aus den letzten fünf Jahren. Stichtag für die Berechnung der fünf Jahre ist der Tag vor der Angebotsabgabefrist. Die Referenz muss sich auf einen Auftrag beziehen, der mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbar ist. Vergleichbar ist ein Auftrag, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Durchführung eines Vergabeverfahrens über Planungsleistungen ("Architekten- und Ingenieursleistungen"), das im Unterschwellenbereich im Wettbewerb unter Beachtung der Vorgaben nach § 50 UVgO durchgeführt wurde (nachfolgend: unterschwelliges Planungsverfahren) oder Durchführung eines Vergabeverfahrens aus dem Bereich "Architekten- und Ingenieursleistungen" nach der VgV. Der Berater muss das Vergabeverfahren begleitet haben von der Vorbereitung über die Durchführung bis hin zum Abschluss des Vergabeverfahrens (Zuschlagserteilung nebst Erstellung der Vergabeakte inkl.des Vergabevermerks sowie die Erstellung und Veröffentlichung aller erforderlichen Meldungen bis hin zur Statistikmeldung). Auftragswert muss mindestens 50.000,00 Euro netto betragen haben. Die Vergleichbarkeit erfordert nicht, dass die Referenzen in einem Zusammenhang mit Leistungen in einem von Hochwasser betroffenen Gebiet stehen. Anzugeben sind: Name des Auftraggebers, Wert und Erbringungszeitraum, Kurzbeschreibung des Gegenstands des durchgeführten Vergabeverfahrens und der Rolle des Beraters inkl. Umfangs der Beratung in dem Vergabeverfahren. Zahlenmäße Mindestanforderungen Von den 5 zu benennenden Beratern müssen die drei Berater, die nicht bereits für das vorstehende Eignungskriterium (Referenzen über Vergabeverfahren über Architekten- und Ingenieursleistungen nach der VgV) benannt wurden, je 15 Referenzen aus dem genannten Bereich vorweisen. Nachweis Eigenerklärung gemäß Blätter 3 bis 7 der Excel-Liste: 2_HWSB_BM_RV_Recht_V002_2_EK_LOS 1.xlsx
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