Zuschlag erteilt am 10. Juni 2025
Veröffentlichung 10.06.25 |
Zuschlagskriterien
Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, § 127 GWB i.V. mit § 58 Abs. 1 und 2 VgV. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ergeben sich ausführlich aus der Wertungsmatrix (Anhang 08 der Vergabeunterlagen).
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