Veröffentlichung 10.06.26 |
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis: Der Zuschlag erfolgt allein nach dem Kriterium Niedrigster Preis. Der niedrigste Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
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