Vertragsbeginn 01.06.26 | Veröffentlichung 17.07.26 |
Zuschlagskriterien
Preis: 1. Der Zuschlag wird - unter der Beachtung der Vergabevorschriften zur Prüfung und Wertung von Angeboten auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird nachfolgenden Zuschlagskriterien ermittelt: Wertung in % 1. Preis 100 2. Es wird darauf hingewiesen, dass vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz eine Abfrage bei der Informationsstelle (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam) hinsichtlich der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erfolgt, ob Eintragungen in der Sperrliste vorliegen.
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