Frist abgelaufen

Rekonstruktion Feuerwehrgerätehaus FFw Stäbelow (An- und Umbau Sozialtrakt)

Auftraggeber
Veröffentlicht
23.05.2024
Angebotsfrist
01.08.2024
Die Gemeinde Stäbelow plant die Rekonstruktion des Feuerwehrgerätehauses auf Grundlage einer vorangegangenen Machbarkeitsstudie.
Vergabeunterlagen
5 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
23.05.24
Fragenfrist
24.07.24
Abgabefrist
01.08.24
Öffnung
01.08.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
93.188 €
Erfüllungsort
Kritzmow, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
a.engel@warnow-west.de
Freischalten
Telefon
038207 633 42
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Einzureichende Unterlagen:
    • - Erklärung Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bietergemeinschaften sind zugelassen. Falls das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, sind die Bietergemeinschaftserklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters, Angaben zum Vertretungsberechtigten, der Unterauftragnehmer und deren Kapazitäten abzugeben. Ferner ist anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche Leistungen im Auftragsfall erbringen wird.
    • - Nachweis der Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
    • - Personenschäden: 2,0 Mio. Euro.
    • - Sachschäden/Vermögensschäden: 1,0 Mio. Euro.
    • je mit zweifacher Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen.
    • Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
  • Sonstiges: - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022

  • Eignung zur Berufsausübung

    • Einzureichende Unterlagen:
    • - Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zur Abgabe eines Angebots zugelassen sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich - nur für Los 1 Objektplanung Gebäudeplanung, Brandschutz, Wärmeschutz GEG - bauvorlageberechtigt sind.
    • Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt.
    • Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • Einzureichende Unterlagen:
    • - Inanspruchnahme von Kapazitäten Dritter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Wenn zur Erfüllung des Auftrages Kapazitäten Dritter herangezogen werden (bei Bietergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern), sind Art und Umfang der durch Dritte zu erbringenden Leistungen mit dem Angebot anzugeben.
    • Nachweise, dass die erforderlichen Mittel dem Bieter zur Verfügung stehen (z. B. Verpflichtungserklärung), müssen mit dem Angebot nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweise gegebenenfalls von den Bietern, die in die engere Wahl kommen.
    • (2) Wenn sich der Bieter (bei Bietergemeinschaften auch einzelne Mitglieder) im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von Nachunternehmern (§ 36 Abs. 1 S.3 VgV) beruft, ist mit dem Angebot anzugeben, inwiefern sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft auf welche Kapazitäten welches Nachunternehmers berufen möchte(n). In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des Nachunternehmers zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der Bieter bereits mit dem Angebot Unterlagen vorlegen, die belegen, dass der Nachunternehmer über diejenige Eignung auch tatsächlich verfügt, auf die sich der Bieter beruft.
    • (3) Sofern eine Eignungsleihe gemäß VgV § 47 vorgesehen ist (bei Bietergemeinschaften auch von einzelnen Mitgliedern), ist mit dem Angebot anzugeben, inwiefern sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft auf welche Eignung welcher anderen Unternehmen berufen möchten. In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der Bieter bereits mit dem Angebot Unterlagen vorlegen, die belegen, dass das andere Unternehmen über diejenige Eignung auch tatsächlich verfügt, auf die sich der Bieter beruft.
    • - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Die Referenzen müssen die Mindestanforderung nach 4.6 der Aufgabenbeschreibung, bezogen auf das jeweilige Los, erfüllen.
  • Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

    • Zur Abgabe eines Angebots zugelassen sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich - nur für Los 1 Objektplanung Gebäudeplanung, Brandschutz, Wärmeschutz GEG - bauvorlageberechtigt sind.
    • Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt.
    • Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
  • Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Eigenerklärungen nach beiliegenden Anlagen [siehe unter 2.11, 5. (A2)] zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind mit dem Angebot abzugeben. Die Erklärungen sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen sowie für den Fall, dass sich der Bieter im Hinblick auf seine Eignung auf Dritte beruft [Subunternehmer bzw. Eignungsleihe, siehe sogleich unten 4.3. (1) bzw. 4.3. (2)], auch von diesen Dritten.

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Vertragsentwurf89 KB8 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
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