Veröffentlichung 23.05.24 | Fragenfrist 24.07.24 | Abgabefrist 01.08.24 | Öffnung 01.08.24 |
Eignungskriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sonstiges: - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022
Eignung zur Berufsausübung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Eigenerklärungen nach beiliegenden Anlagen [siehe unter 2.11, 5. (A2)] zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind mit dem Angebot abzugeben. Die Erklärungen sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen sowie für den Fall, dass sich der Bieter im Hinblick auf seine Eignung auf Dritte beruft [Subunternehmer bzw. Eignungsleihe, siehe sogleich unten 4.3. (1) bzw. 4.3. (2)], auch von diesen Dritten.
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