Veröffentlichung 14.07.26 | Fragenfrist 12.08.26 | Abgabefrist 08.09.26 | Öffnung 09.09.26 |
Eignungskriterien
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Anbieter müssen ihre Kompetenz und Fachkenntnis durch Beispiele, Referenzen oder Portfolios unter Beweis stellen. Es ist erforderlich, dass der Anbieter an mindestens zwei internationalen Filmproduktionen oder vergleichbar anspruchsvollen Projekten beteiligt war und aktiv zur Verbesserung der technischen Prozesse beigetragen hat. Diese Projekte müssen die Entwicklung und Implementierung von Softwarelösungen umfassen, die für die Integration in die VFX Hollywood Pipeline geeignet waren. Zusätzlich muss der Anbieter sich mit den branchenspezifischen Workflows und technischen Standards auskennen.
Zudem ist der Nachweis von mindestens drei erfolgreich abgeschlossenen Projekten erforderlich, in denen fortschrittliche volumetrische Technologien eingesetzt wurden.
Anbieter müssen nachweisen, dass sie bereits erfolgreich volumetrische Datenverarbeitung mit Auflösungen von über 2500 Megapixeln pro Frame sowie für mindestens ein volumetrisches Unterwasserstudio umgesetzt haben. Der Nachweis kann durch detaillierte Projektberichte, technische Spezifikationen, Referenzen oder vergleichbare Unterlagen erbracht werden. Es ist erforderlich, dass diese Projekte hohe technische Standards erfüllt haben und die entwickelten Lösungen erfolgreich in anspruchsvollen realen Einsatzszenarien getestet bzw. umgesetzt wurden.
Zuschlagskriterien
Durchschnittspreis: Bewertet wird der in Position 3.1 des Preisblatts ausgewiesene Durchschnittspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Durchschnittspreis erhält 100 Punkte. Die Punkte der übrigen Angebote werden nach folgender Formel berechnet: Punkte = niedrigster wertbarer Durchschnittspreis / Durchschnittspreis des zu bewertenden Angebots × 100. Die erreichte Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Monatliche Servicepauschale: Bewertet wird die in Position 3.2 des Preisblatts ausgewiesene monatliche Servicepauschale. Das Angebot mit der niedrigsten wertbaren Servicepauschale erhält 100 Punkte. Die Punkte der übrigen Angebote werden nach folgender Formel berechnet: Punkte = niedrigste wertbare Servicepauschale / Servicepauschale des zu bewertenden Angebots × 100. Die erreichte Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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