Veröffentlichung 15.06.26 |
Zuschlagskriterien
Honorarangebot: Bewertet wird das Honorarangebot gemäß den geforderten Leistungsphasen inklusive Nebenkosten. Berücksichtigt wird die nach dem Preisblatt (Anlage 05) zu wertende Honorarsumme. Die Berechnung der Honorarpunktzahl erfolgt in Relation zum günstigsten Angebot. Die niedrigste Honorarsumme erhält die maximale Punktzahl. Die Bepunktung des Honorars erfolgt mittel Interpolation.
Referenz der Projektleitung: Das Kriterium wird auf Grundlage der einzureichenden personengebundene Referenzen für die Projektleitung bewertet. Die Referenzen sind separat als Anlage zu den Angebotsunterlagen (siehe Anlage 6) einzureichen. Die Anzahl sowie die Qualität der eingereichten Referenzen werden bewertet. Es werden maximal drei Referenzen gewertet, je Referenz können max. 10 Punkte erreicht werden. Maßgeblich ist die Leistungsphase 1-6 gem. § 51 HOAI, wobei der Abschluss der LPH 6 in den letzten fünf Jahren liegt. Die Qualität der Referenzen wird anhand folgender Kriterien bewertet: - Vergleichbare Nutzung (Wohnen) - Umbau, Modernisierung von Bestandsgebäuden - Denkmalschutz Bewertung nach Punkten: 1. Referenz: - ein erfülltes Kriterium (3 Punkte) - zwei erfüllte Kriterien (6 Punkte) - drei erfüllte Kriterien (10 Punkte) 2. Referenz: - ein erfülltes Kriterium (3 Punkte) - zwei erfüllte Kriterien (6 Punkte) - drei erfüllte Kriterien (10 Punkte) 3. Referenz: - ein erfülltes Kriterium (3 Punkte) - zwei erfüllte Kriterien (6 Punkte) - drei erfüllte Kriterien (10 Punkte)
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