Veröffentlichung 16.06.26 | Abgabefrist 04.08.26 | Öffnung 04.08.26 | Vertragsbeginn 01.10.26 |
Eignungskriterien
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung, Handwerkskammer etc.) und die Gewerbeanmeldung. Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind. Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen in Form von Kopien innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist vorzulegen. Die Kopien der Bescheinigungen dürfen maximal sechs Monate alt sein. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Name der Unterauftragnehmer ist bereits mit Angebotsabgabe zu benennen. Bieter, die in die engere Wahl kommen, werden aufgefordert die Eigenerklärungen innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist mittels Bescheinigungen (max. sechs Monate alt) nachzuweisen.
Zum Nachweis der Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Abgaben und Steuern hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen als Nachweis vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als sechs Monate) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der Sozialversicherungsträger/s (Krankenkasse/n), bei dem die meisten Arbeitnehmer angemeldet sind, nicht älter als sechs Monate), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate), - Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen. Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind. Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen in Form von Kopien innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist vorzulegen. Die Kopien der Bescheinigungen dürfen maximal sechs Monate alt sein. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Name der Unterauftragnehmer ist bereits mit Angebotsabgabe zu benennen. Bieter, die in die engere Wahl kommen, werden aufgefordert die Eigenerklärungen innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist mittels Bescheinigungen (max. sechs Monate alt) nachzuweisen.
Nachweise über Erfüllung folgender Normen in der jeweils derzeit gültigen Fassung: - DIN EN 1789 - DIN 13500 - DIN EN 1865-5 Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind. Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen in Form von Kopien innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist vorzulegen. Die Kopien der Bescheinigungen dürfen maximal sechs Monate alt sein. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Name der Unterauftragnehmer ist bereits mit Angebotsabgabe zu benennen. Bieter, die in die engere Wahl kommen, werden aufgefordert die Eigenerklärungen innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist mittels Bescheinigungen (max. sechs Monate alt) nachzuweisen.
- Eine Liste mit zehn Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren mit Angaben zum Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten der Ansprechpartner dem Ausführungszeitraum und dem Auftragswert. Die Vergleichbarkeit ist ab einem Mindestauftragswert von 270.000 EUR pro Rettungswagen gegeben. Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind. Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen in Form von Kopien innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist vorzulegen. Die Kopien der Bescheinigungen dürfen maximal sechs Monate alt sein. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Name der Unterauftragnehmer ist bereits mit Angebotsabgabe zu benennen. Bieter, die in die engere Wahl kommen, werden aufgefordert die Eigenerklärungen innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist mittels Bescheinigungen (max. sechs Monate alt) nachzuweisen.
Zum Nachweis über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen: 2.000.000 EUR für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sach- u. Personenschäden, bzw. Erklärung des Bieters, dass er die vorgegebenen Versicherungssummen im Auftragsfall absichern wird - Der Versicherungsnachweis ist im Auftragsfall innerhalb von vier Wochen vorzulegen. - Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung Versicherung" zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungspolice) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen. Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind. Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen in Form von Kopien innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist vorzulegen. Die Kopien der Bescheinigungen dürfen maximal sechs Monate alt sein. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Name der Unterauftragnehmer ist bereits mit Angebotsabgabe zu benennen. Bieter, die in die engere Wahl kommen, werden aufgefordert die Eigenerklärungen innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist mittels Bescheinigungen (max. sechs Monate alt) nachzuweisen.
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: Preis (700 Punkte): Lineare Interpolation zwischen 700 Punkten und 0 Punkten über die Angebotssummen zwischen dem einfachen und dem zweifachen Angebotspreis des günstigsten wertbaren Angebots.
Kundenservice/Ersatzteilservice/Kundendienst/Schulung: Kundenservice/Ersatzteilservice/Kundendienst/Schulung (300 Punkte): Es werden nur die im Angebot des Bieters enthaltenen Angaben bewertet. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus dem Ergebnis der Bewertungspunkte der fachtechnischen Bewertung und der erreichten Bewertungspunkte des Gesamtangebotspreises. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Punktzahl.
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