Veröffentlichung 03.07.26 | Fragenfrist 03.08.26 | Teilnahmefrist 10.08.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Der Bewerber hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen gemäß § 46 VgV nachzuweisen. Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren vorzulegen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie Revier- und Sicherheitsdienstleistungen mit ähnlicher Organisationsstruktur umfasst, insbesondere unter Einbeziehung von Alarmbearbeitung, Interventionsleistungen oder einer Notruf- und Serviceleitstelle (NSL). Für jede Referenz sind insbesondere Angaben zu Auftraggeber, Leistungsbeschreibung, Leistungsumfang, Leistungszeitraum und Auftragswert zu machen. Die Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen stellt eine Mindestanforderung dar. Werden diese nicht vollständig, nicht nachvollziehbar oder nicht geeignet angegeben, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrags gemäß § 57 VgV, sofern keine Nachforderung gemäß § 56 VgV erfolgt.
Der Bewerber hat darzulegen, dass er über eine geeignete Organisationsstruktur zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung verfügt. Hierzu zählt insbesondere der Nachweis, dass eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) im durchgängigen 24/7-Betrieb vorhanden ist oder verbindlich zur Verfügung steht. Es sind Angaben zum Betrieb, zur Organisation sowie zum Standort der Leitstelle zu machen. Der durchgängige Betrieb einer NSL (24 Stunden / 7 Tage) stellt eine Mindestanforderung dar. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrags gemäß § 57 VgV, sofern keine Nachforderung gemäß § 56 VgV erfolgt. Darüber hinaus sind geeignete organisatorische Maßnahmen darzustellen, die eine zuverlässige und durchgehende Leistungserbringung sicherstellen.
Der Bewerber hat darzulegen, dass die für die Leistungserbringung erforderliche technische Infrastruktur und Ausstattung vorhanden ist. Hierzu zählen insbesondere Leitstellensysteme, Kommunikationsmittel sowie sonstige technische Einrichtungen, die zur Durchführung von Revier- und Sicherheitsdienstleistungen erforderlich sind. Die Ausstattung muss geeignet sein, eine ordnungsgemäße, durchgehende und reaktionsfähige Leistungserbringung sicherzustellen.
Der Bewerber hat Angaben zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Sicherheitsdienstleistungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu machen. Die Angaben sind je Geschäftsjahr einzeln darzustellen und durch Bildung eines Durchschnittswertes zu ergänzen. Die Angaben müssen vollständig und nachvollziehbar sein.
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Die Versicherung muss eine Mindestdeckungssumme von jeweils mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden aufweisen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung oder einer Policie zu erbringen. Das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung stellt eine Mindestanforderung dar. Wird diese nicht nachgewiesen, erfolgt der Ausschluss gemäß § 57 VgV, sofern keine Nachforderung gemäß § 56 VgV erfolgt.
Der durchschnittliche Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Sicherheitsdienstleistungen muss den in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestumsatz erreichen. Die Anforderung stellt eine Mindestanforderung dar. Wird der Mindestumsatz nicht erreicht oder nicht nachvollziehbar dargelegt, erfolgt der Ausschluss gemäß § 57 VgV.
Zuschlagskriterien
Preis: Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" erfolgt auf Grundlage des wertbaren Netto-Gesamtpreises je Los. Maßgeblich ist der im Leistungsverzeichnis angebotene Gesamtpreis unter Berücksichtigung sämtlicher als wertungsrelevant definierter Preisbestandteile. Für die Bewertung wird folgende lineare Bewertungsformel angewendet: Punkte Preis = (niedrigster wertbarer Angebotspreis / wertbarer Angebotspreis des Bieters) × 60 Der niedrigste wertbare Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 60 Punkten. Angebote mit höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis. Nicht wertungsrelevante Preisbestandteile, insbesondere optional zu beauftragende Leistungen sowie ausschließlich auf Abruf erbrachte Leistungen, bleiben unberücksichtigt, sofern in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der finalen Angebote. Maßgeblich ist der vollständig ausgefüllte und rechnerisch zutreffende Angebotspreis.
Personalkonzept: Im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums wird die Qualität, Stabilität und Einsatzfähigkeit des vom Bieter vorgesehenen Personals als wesentlicher Faktor für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bewertet. Gegenstand der Bewertung ist, inwieweit der Bieter nachvollziehbar darlegt, dass das eingesetzte Personal über die erforderlichen fachlichen, rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen verfügt, um die ausgeschriebenen Revier- und Sicherheitsdienstleistungen dauerhaft und zuverlässig auf einem hohen Qualitätsniveau zu erbringen. Bewertet wird insbesondere, ob der Bieter strukturiert und auftragsbezogen darstellt, dass sämtliche eingesetzten Mitarbeitenden über die erforderlichen Qualifikationen und Befähigungen verfügen, einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungs- und Sachkundenachweise, und dass eine systematische sowie kontinuierliche Fortbildung gewährleistet ist. Darüber hinaus wird berücksichtigt, ob die Verfahren zur Personalgewinnung, Auswahl, Einstellung und Überprüfung geeignet, nachvollziehbar und belastbar ausgestaltet sind, um den Einsatz von fachlich geeignetem und zuverlässigem Personal sicherzustellen. Ein weiterer Schwerpunkt der Bewertung liegt auf der personellen Stabilität und Verfügbarkeit. Hierbei wird insbesondere berücksichtigt, ob der Bieter über einen ausreichenden und belastbaren Personalbestand verfügt, wie sich Fluktuation und durchschnittliche Betriebszugehörigkeit darstellen und ob hieraus nachvollziehbar ein stabiles Personalgefüge abgeleitet werden kann. Ebenso wird bewertet, inwieweit die Darstellung der Arbeitsbedingungen erkennen lässt, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und eine dauerhaft verlässliche Leistungserbringung gewährleistet ist. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der zu diesem Zuschlagskriterium festgelegten fünf Prüffragen (A1 bis A5). Für jede Prüffrage wird genau ein Punkt vergeben, sofern die jeweilige Anforderung vollständig, konkret, auftragsbezogen, widerspruchsfrei und nachvollziehbar dargestellt ist ("Ja"). Erfolgt die Darstellung nicht, unvollständig, lediglich pauschal, widersprüchlich oder ohne hinreichenden Auftragsbezug, wird kein Punkt vergeben ("Nein"). Eine teilweise oder abgestufte Bewertung findet nicht statt. Maßgeblich für die Bewertung ist ausschließlich, inwieweit der Bieter die Anforderungen aus den Prüffragen A1 bis A5 konkret, schlüssig, widerspruchsfrei und operativ umsetzbar darstellt.
Auftragsmanagement / operative Führung: Gegenstand dieses Zuschlagskriteriums ist die Bewertung der Fähigkeit des Bieters, die Leistungserbringung organisatorisch zu planen, zu steuern und zuverlässig umzusetzen. Im Fokus steht die operative Umsetzung der Leistung im laufenden Betrieb sowie unter besonderen Belastungssituationen. Bewertet wird insbesondere, ob der Bieter eine strukturierte, nachvollziehbare und auftragsbezogene Systematik zur Erstellung, Steuerung und Anpassung von Dienst- und Einsatzplänen darstellt, die sicherstellt, dass ausschließlich geeignetes Personal eingesetzt wird und eine durchgängige, vollständige Besetzung gewährleistet ist. Weiterhin wird berücksichtigt, ob ein belastbares und praktikabel umsetzbares Konzept zur Sicherstellung der geforderten Reaktionszeiten vorliegt, insbesondere im Hinblick auf Alarmverfolgung und Interventionsleistungen, und ob das Zusammenspiel zwischen Notruf- und Serviceleitstelle sowie den eingesetzten Interventionskräften klar geregelt ist. Ein weiterer Schwerpunkt der Bewertung liegt auf der Fähigkeit zur Bewältigung von Störungssituationen. Hierbei wird insbesondere berücksichtigt, ob der Bieter nachvollziehbar darstellt, wie mit Personalausfällen, kurzfristigen Änderungen oder erhöhtem Einsatzaufkommen umgegangen wird und wie die Leistungserbringung auch unter solchen Bedingungen sichergestellt wird. Ebenso wird die Struktur und Qualität der Berichterstattung bewertet, insbesondere im Hinblick auf Nachvollziehbarkeit, Steuerungsfähigkeit und eine rechtzeitige und zweckmäßige Informationsbereitstellung für den Auftraggeber. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der festgelegten fünf Prüffragen (B1 bis B5). Für jede Prüffrage wird genau ein Punkt vergeben, sofern die jeweilige Anforderung vollständig, konkret, auftragsbezogen, widerspruchsfrei und nachvollziehbar dargestellt ist ("Ja"). Erfolgt die Darstellung nicht, unvollständig, pauschal, widersprüchlich oder ohne ausreichenden Auftragsbezug, wird kein Punkt vergeben ("Nein"). Eine anteilige oder abgestufte Bewertung findet nicht statt. Maßgeblich für die Bewertung ist ausschließlich, inwieweit die Anforderungen aus den Prüffragen B1 bis B5 konkret, schlüssig, widerspruchsfrei und operativ umsetzbar dargestellt werden.
Auftragsinfrastruktur: Im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums wird bewertet, ob der Bieter über eine geeignete technische und organisatorische Infrastruktur verfügt, die eine vollständige, zuverlässige und effiziente Leistungserbringung ermöglicht. Bewertet wird insbesondere, ob ein geeignet organisiertes Betriebs- bzw. Einsatzmanagement sowie eine dauerhaft erreichbare Einsatzleitung vorhanden sind und ob deren Standort, Organisation und Struktur geeignet sind, die vertraglich festgelegten Reaktionszeiten einzuhalten. Darüber hinaus wird geprüft, ob die eingesetzten Kommunikationsmittel, Leitstellensysteme und technischen Einrichtungen geeignet, funktionsfähig und auf die Anforderungen des Auftrags abgestimmt sind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der technischen Ausstattung des Bieters, insbesondere im Hinblick auf Einsatzfahrzeuge, IT-Systeme sowie Kontroll- und Dokumentationseinrichtungen und deren Verfügbarkeit, Wartung und Einsatzfähigkeit. Zusätzlich wird berücksichtigt, inwieweit Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie der sachgerechte Umgang mit Einsatzmitteln nachvollziehbar berücksichtigt sind. Schließlich wird bewertet, ob das äußere Erscheinungsbild des eingesetzten Personals sowie die eingesetzten Mittel den Anforderungen an eine professionelle, einheitliche und ordnungsgemäße Leistungserbringung entsprechen. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der festgelegten fünf Prüffragen (C1 bis C5) im Ja-/Nein-System. Für jede Prüffrage wird genau ein Punkt vergeben, sofern die jeweilige Anforderung vollständig, konkret, auftragsbezogen, widerspruchsfrei und nachvollziehbar erfüllt ist ("Ja"). Andernfalls erfolgt eine Bewertung mit null Punkten ("Nein"). Eine anteilige oder abgestufte Bewertung findet nicht statt. Maßgeblich für die Bewertung ist ausschließlich, inwieweit die Anforderungen aus den Prüffragen C1 bis C5 konkret, schlüssig und belastbar erfüllt werden.
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