Frist abgelaufen

Revitalisierung und Erweiterung des Musikzentrums "Die Glocke" in Bremen - Tragwerksplanung

Das traditionsreiche Konzerthaus "Die Glocke" in Bremen zählt zu den wichtigsten Konzerthäusern Europas. Das im Stil des Expressionismus in baulicher Verbindung mit dem Bremer Dom errichtete Gebäude ist prägender Teil der Bremer Altstadt und befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den UNESCO Welterbestätten des Bremer Rathauses und des Bremer Rolands. Mit der zentralen Lage direkt an der Domsheide und mit seinem vielfältigen Musik- und Kulturprogramm prägt das Haus die Bremer Innenstadtentwicklung. Mit rund 350 Veranstaltungen in den beiden Sälen (kleiner Saal 350 Plätze zzgl. 50 auf dem Balkon und großer Saal 1.400 Plätze) zählt Die Glocke heute durchschnittlich 220.000 Besuchende pro Jahr. Das Konzerthaus steht vor strukturellen, funktionalen und baulichen Herausforderungen. Nach 30 Jahren intensiver Nutzung seit der letzten Sanierung muss das Gebäude in den kommenden Jahren zwingend den baurechtlichen und funktionalen Anforderungen angepasst und das Haus qualitativ weiterentwickelt werden. Dies umfasst u.a. brandschutztechnische und energetische Ertüchtigungen, die unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erfolgen müssen. Des Weiteren sind Anpassungen aufgrund der sich verändernden Bedarfe von Veranstaltenden erforderlich. So können die Säle derzeit wegen der fehlenden akustischen Trennung und der problematischen Entfluchtungssituation nicht gleichzeitig genutzt werden, die Anlieferungssituation führt aufgrund von Platzmangel mit fehlenden Transportwegen zu betriebsstörenden Einschnitten und im gesamten Gebäude fehlen betriebsrelevante Nebenräume. Aufgrund des hohen Anteils des klassischen Programms wird heute nur eine begrenzte Zielgruppe erreicht. Insbesondere jüngere und diverse Zielgruppen schafft das Konzerthaus nur schwer zu erreichen. Um das Konzerthaus zukunftsgerecht auszurichten und neue Besuchergruppen anzusprechen, wird u.a. ein Wechsel vom Vermietungs- zum Intendantenmodell erwogen. Die Notwendigkeit der baulich-technischen Erneuerung und die Nutzungsentwicklung sind zusammen mit dem Ziel einer baulich-atmosphärischen Öffnung des Hauses zur öffentlichen Platzfläche der Anlass, um die nötige Ertüchtigung des Bestandes mit einer zukunftsweisenden Erweiterung zu ergänzen, um so das Konzerthaus langfristig attraktiv und zukunftssicher zu gestalten. Auf Antrag der Freien Hansestadt Bremen in Kooperation mit der Glocke Veranstaltungs-GmbH, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im November 2020 zur Ertüchtigung und Weiterentwicklung des Konzerthauses eine Ausgabeermächtigung in Höhe von bis zu 40 Mio. EUR erteilt, die über die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haushaltsmäßig bewirtschaftet wird. Um die Anforderungen zu klären, wurde 2022 zunächst eine Machbarkeitsstudie inkl. einer Potenzialanalyse erstellt. Auf Basis dieser Studie hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen im März 2024 beschlossen, auf Grundlage einer der untersuchten Varianten einen Planungswettbewerb gem. RPW 2013 durchzuführen, welcher aktuell parallel zu diesem Vergabeverfahren läuft. Aktuell werden zudem Studien zur verkehrstechnischen Erschließung der Anlieferung und ein Brandschutzgutachten zum Bestand erstellt. Das Bauvorhaben soll nach aktuellen Planungen bis 2030 fertiggestellt werden. In diesem Vergabeverfahren wird die Tragwerksplanung für das vorbenannte Projekt ausgeschrieben. Die Fachplanung der Technischen Ausrüstung für den Bereich HLS und für den Bereich ELT sowie die Veranstaltungstechnik werden jeweils in separaten Vergabeverfahren vergeben.

Zeitplan

Veröffentlichung
08.10.24
Fragenfrist
01.11.24
Teilnahmefrist
08.11.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Bremen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
niklas.dirks@m3b-bremen.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Folgende Angaben / Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Anzahl von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Die Angabe hat im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen. - Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären. - Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.

  • Referenzen des Unternehmens für vergleichbare Leistungen: - Referenzen des Unternehmens (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen seit 2019, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, d.h. Tragwerksplanungsleistungen für den Neubau / die Erweiterung eines Gebäudes. Weitere Informationen zur Wertung und den Anforderungen an die einzureichenden Referenzen können den Vergabeunterlagen (Dokument "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb") entnommen werden. Geforderte Mindeststandards: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein Referenzprojekt über die Erbringung von Tragwerksplanungsleistungen für den Neubau / die Erweiterung eines Gebäudes mit Baukosten (KG 300 + 400) in Höhe von mind. 5,0 Mio. EUR brutto nachweisen können. Die Angaben zu den Referenzen sind im Vordruck "Bewerberbogen" einzutragen.

  • Folgende Angaben / Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB (gemäß § 42 (1) VgV): Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, ggf. Benennung durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB im Vordruck "Bewerberbogen". Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher - falls vorgesehen - haben die Erklärungen in dem Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" bzw. "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" abzugeben. - Haftpflichtversicherung (gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV): Eigenerklärung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Erklärungen haben im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen. - Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" anzugeben.

  • Umsatz des Unternehmens: - Jahresumsatz (gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h. Tragwerksplanung), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Weitere Informationen zur Wertung des Umsatzes können den Vergabeunterlagen (Dokument "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb") entnommen werden. Geforderte Mindeststandards: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 0,3 Mio. EUR brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Tragwerksplanung) nachweisen. Die Angaben zum Umsatz haben im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.

Zuschlagskriterien

  • Honorar / Preis: Siehe Vergabeunterlagen (Datei "05_Glocke_VgV_TWP_Kriterien-Angebot-Entwurf")

  • Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung im Erstangebot: Siehe Vergabeunterlagen (Datei "05_Glocke_VgV_TWP_Kriterien-Angebot-Entwurf")

  • Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams nebst etwaiger Rückfragen der Vergabestelle: Siehe Vergabeunterlagen (Datei "05_Glocke_VgV_TWP_Kriterien-Angebot-Entwurf")

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Vertragsbedingungen42 KB6 Seiten
Vertragsentwurf287 KB12 Seiten
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