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Rheinsberg (OT Linow) / Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.07.2026
Angebotsfrist
21.08.2026
Gegenstand der Dienstleistung ist die Erbringung von sechs Arten Fahrsicherheitstrainings als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen.

Zeitplan

Veröffentlichung
17.07.26
Fragenfrist
14.08.26
Abgabefrist
21.08.26
Öffnung
21.08.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
1.500.000 €
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@bgbau.de
Telefon
+49 30 85781-548
Website
https://www.bgetem.de/seminare/bildungsstandorte/linowsee-1

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • § 44 Abs. 1 VgV — Eigenerklärung, ob ein Eintrag in ein Berufs- oder Handelsregister besteht oder durch einen vergleichbaren Nachweis, wenn die Eintragung in ein Register nicht vorgeschrieben ist. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

  • § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV — Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

  • § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV — Erklärung, dass eine Risikohaftpflichtversicherung, die eine Mindestdeckungssumme von jeweils 5 Mio. EUR für Personen- sowie sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) pro Schadensereignis aufweisen muss. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne nicht besteht, ist eine Eigenerklärung, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

  • § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV — Angabe von drei Referenzen in Form einer Liste über erbrachte vergleichbare abgeschlossene Leistungenin den drei letzten Jahren. Als vergleichbar ist eine Referenz anzusehen, wenn für öffentliche oder private Auftraggeber Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmern durchgeführt wurden.

  • § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV — Angaben zu dem bei der Durchführung eingesetzten Personal (Trainer/innen, Fahrbegleiter/innen). Diese müssen mindestens nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e. V. (DVR) oder in vergleichbarer Art und Weise ausgebildet sein und - abhängig vom durchzuführenden Fahrsicherheitstraining - über eine gültige PKW- und Transporter-Trainerlizenz bzw. eine Schulung für den Einsatz in E-Fahrzeugseminaren verfügen.

  • § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV — Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.

Zuschlagskriterien

  • Preis pro Stunde

  • Höhe des prozentualen Stornosatzes bei Absagen zu drei bestimmten Zeitpunkten

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf56 KB32 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage156 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB24 Seiten
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