Frist abgelaufen

RKiSH - Vergabe der notärztlichen Besetzung des Intensivtransportwagens

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.03.2025
Angebotsfrist
22.04.2025
Die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH (nachfolgend: „RKiSH“) ist mit der Durchführung des Rettungsdienstes im Kreis Steinburg gemäß § 5 Abs. 1 SHRDG beauftragt. Zu den übertragenen Aufgaben gehört auch die notärztliche Versorgung gemäß § 13 SHRDG. Die RKiSH beabsichtigt als Auftraggeberin gemäß § 99 Nr. 2 GWB die ärztliche Besetzung des Intensivtransportwagens (ITW) an Dritte an der Rettungswache Nordoe ganzjährig von Montag bis Freitag – inklusive Wochenfeiertage – in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr, als Dienstleistungsauftrag gemäß § 5 Abs. 2 SHRDG an einen Leistungserbringer zu vergeben. Diese Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Intensivtransport im Wege einer Personalgestellung erfüllt nach Ansicht der Auftraggeberin die Voraussetzungen genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Zeitplan

Veröffentlichung
11.03.25
Abgabefrist
22.04.25
Öffnung
22.04.25
Vertragsbeginn
01.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Heide, Deutschland
E-Mail
j.osnabruegge@rkish.de
Telefon
+49 481787660
Website
https://www.deutsche-evergabe.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1) Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    • Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage 5 der Angebotsaufforderung "AzA")).
    • Hinweis: Die RKiSH wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung in das Gewerbezentralregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Dies gilt für die gesetzlichen Vertreter des Bieters und für die Personen, die der Bieter als Geschäftsführer einzusetzen beabsichtigt. Für Mitgliedstaaten der EU, die derartige Auszüge nicht veranlassen können, können gleichwertige Bescheinigungen anerkannt werden (siehe hierzu Näheres Ziff. 10.2.1.1 der AzA).
    • 2) Auszug aus dem Bundeszentralregister: Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR. Für Mitgliedstaaten der EU, die derartige Auszüge nicht veranlassen können, können gleichwertige Bescheinigungen anerkannt werden (siehe hierzu Näheres Ziff. 10.2.1.2 der AzA).
    • 3) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG). Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
  • 1) Umsatznachweis

    • Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 6 der AzA)).
    • 2) Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2026 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2032).
    • Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung der Aufgabenträgerin bei Schäden, für welche die Aufgabenträgerin im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder
    • • durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder
    • • durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen grundsätzliche Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
  • 1) Referenzliste

    • Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung: Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen der notärztlichen Versorgung in der öffentlichen Notfallrettung. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist die Liste in der Anlage 7 der AzA (Formblatt „Referenz Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung“) auszufüllen.
    • 2) Verfügbarkeitsnachweis Notärzte: Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
    • Hierzu hat er das Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Notärzte“ (Anlage 8 der AzA) auszufüllen. Verfügt der Bieter im Moment der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderlichen Notärzte, hat er als Alternative zum Formblatt in der Anlage 8 durch ein Konzept darzustellen, wie er sicherstellt, dass er zu Leistungsbeginn über die erforderliche Anzahl an Notärzten verfügen wird.
    • Hinweis: MINDESTANFORDERUNG: Für die notärztliche Besetzung des ITW sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht der Auftraggeberin dienstplanerisch mindestens sechs (6) Personen erforderlich.
    • Erbringt der Bieter den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 8 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese sechs (6) Personen nicht, wird das Angebot ausgeschlossen.

Zuschlagskriterien

  • Qualitätskriterium: Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung

  • Preiskriterium

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt78 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage37 KB24 Seiten
Eigenerklärung203 KB4 Seiten
Eignungskriterien89 KB8 Seiten
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