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Rübenach_Lärmschutzwand_Ingenieurleistungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
29.07.2026
Angebotsfrist
27.08.2026
Neubau der Lärmschutzwand Rübenach - Ingenieurleistungen

Zeitplan

Veröffentlichung
29.07.26
Fragenfrist
18.08.26
Abgabefrist
27.08.26
Öffnung
27.08.26
Vertragsbeginn
01.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Koblenz, Deutschland
E-Mail
angebote.zvs@stadt.koblenz.de
Telefon
+49 261-1290
Website
https://www.koblenz.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Angebot sind einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen. o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal o Gewerbeanmeldung o Handelsregisterauszug o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse) o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

  • Mit dem Angebot sind einzureichen: Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.

  • Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX: Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H., b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H. berücksichtigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

Zuschlagskriterien

  • Preis der Leistung: Maßgeblich für die Preiswertung ist der Nettogesamtpreis des Angebots (nachfolgend "Ge-samtpreis"). Dieser ergibt sich aus der Summe aller im Leistungsverzeichnis angebotenen Po-sitionspreise sowie den rechnerisch ermittelten Kosten der Stundenlohnarbeiten auf Grundlage der vorgegebenen Zeitansätze und der angebotenen Verrechnungssätze. Die angesetzten Stunden dienen ausschließlich der Preiswertung und stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar. Die Bewertung der Angebote erfolgt linear zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem doppelten niedrigsten Gesamtpreis aller wertbaren Angebote. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem Gesamtpreis in Höhe des doppelten niedrigsten Gesamtpreises erhält 0 Punkte. Für dazwischenliegende Angebote erfolgt eine li-neare Interpolation der Punktzahl.

  • Personalkonzept: Das Projektteam ist unter Benennung der vorgesehenen Projektmitarbeiter einschließlich ihrer Funktion, Qualifikation, Berufserfahrung sowie ihrer projektrelevanten Erfahrungen darzustellen. Dabei ist insbesondere darzustellen, inwieweit die vorgesehenen Projektmitarbeiter über Erfahrungen aus vergleichbaren Planungsaufgaben im Bereich von Ingenieurbauwerken, insbesondere Lärmschutzanlagen an Bundesfernstraßen unter Berücksichtigung der projektspezifischen technischen und verkehrlichen Randbedingungen der ausgeschriebenen Leistung, verfügen. Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Personalkonzept" gilt folgende Bewertung: - 0 Punkte: Es wird kein oder nur ein unvollständiges Projektteam vorgestellt, sodass eine Bewertung der Eignung nicht möglich ist. - 3 Punkte: Die Mitglieder des Projektteams verfügen nur in geringem Umfang über projektrele-vante Erfahrungen aus vergleichbaren Planungsaufgaben und das Team erscheint fürdie Leistungserbringung nur eingeschränkt geeignet. - 6 Punkte: Die Mitglieder des Projektteams verfügen überwiegend über ausreichende projektrele-vante Erfahrungen aus vergleichbaren Planungsaufgaben und das Team erscheintgrundsätzlich für die Leistungserbringung geeignet. - 9 Punkte: Die Mitglieder des Projektteams verfügen überwiegend über umfangreiche projektrele-vante Erfahrungen aus vergleichbaren Planungsaufgaben und das Team erscheint inbesonderem Maße für die Leistungserbringung geeignet. - Zusatzpunkt: Sofern der vorgesehene Projektleiter nachweislich über besondere Erfahrungen alsProjektleiter in der Planung von Lärmschutzwänden an Bundesautobahnen verfügt, beidenen die wesentlichen Grundleistungen der Objektplanung in den Leistungsphasen 1bis 4 und 6 sowie der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2, 3 und 6 erbrachtwurden. Die maximale Punktzahl beträgt einschließlich Zusatzpunkt 10 Punkte. Angebote, die in den Kriterien 2 (Personalkonzept) und 3 (Referenzprojekte) jeweils weniger als 3 Punkte erreichen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

  • Referenzprojekte: Die Bieter haben geeignete Referenzprojekte anzugeben, bei denen Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung für Lärmschutzwände an Bundesfernstraßen erbracht wurden. Es sind maximal drei Referenzprojekte einzureichen. Zusätzliche Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt. Die Referenzprojekte müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Gegenstand des Referenzprojektes ist eine Lärmschutzwand als Ingenieurbauwerk aneiner Bundesfernstraße - Leistungen der Objektplanung mindestens in den Leistungsphasen 1 bis 4 und 6 sindBestandteil des Referenzprojektes - Leistungen der Tragwerksplanung mindestens in den Leistungsphasen 2, 3 und 6 sindBestandteil des Referenzprojektes Die Referenzprojekte sind nachvollziehbar darzustellen. Insbesondere sind Angaben zur Bauaufgabe sowie zu den technischen, planerischen und verkehrlichen Randbedingungen zu machen. Maßgeblich für die Bewertung ist die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung unter Berücksichtigung der projektspezifischen Randbedingungen der Leistungsbeschreibung. Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Referenzprojekte" gilt folgende Bewertung: - 0 Punkte: Es werden keine Referenzprojekte nachgewiesen, die die Mindestanforderungen erfüllen. - 3 Punkte: Die nachgewiesenen Referenzprojekte erfüllen die Mindestanforderungen, sind jedochnur in geringem Maße mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar. - 6 Punkte: Die nachgewiesenen Referenzprojekte erfüllen die Mindestanforderungen und sindinsgesamt mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar. - 9 Punkte: Die nachgewiesenen Referenzprojekte erfüllen die Mindestanforderungen und sind inbesonderem Maße mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar. - Zusatzpunkt: Es wird mindestens ein Referenzprojekt nachgewiesen, das die vorgenannten Mindest-anforderungen erfüllt und bei dem die Lärmschutzwand als Ingenieurbauwerk an einerBundesautobahn geplant wurde. Die maximale Punktzahl beträgt einschließlich Zusatzpunkt 10 Punkte. Angebote, die in den Kriterien 2 (Personalkonzept) und 3 (Referenzprojekte) jeweils weniger als 3 Punkte erreichen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

  • Variantenkonzept Wartungsweg und Geländesicherung: Der Bieter hat auf maximal vier DIN-A4-Seiten sein konzeptionelles Vorgehen bei der Entwicklung und Bewertung von Varianten zur Ausbildung des Wartungsweges, der Geländesicherung und der hierfür erforderlichen Gründungskonstruktionen im Bereich des Teilbauwerks 1 darzustellen. Darzustellen ist insbesondere, nach welchen fachlichen Kriterien Varianten entwickelt, bewertet und gegenüber dem Auftraggeber empfohlen werden. Hierbei können insbesondere Aspekte der technischen Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Bauausführung, Eingriffe in das Gelände, Dauerhaftigkeit, Wartung und Unterhaltung berücksichtigt werden. Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Variantenkonzept" gilt folgende Bewertung: - 0 Punkte: Es erfolgt keine oder keine nachvollziehbare Darstellung des konzeptionellen Vorge-hens. - 3 Punkte: Das Vorgehen ist grundsätzlich nachvollziehbar, berücksichtigt jedoch nur einzelneprojektspezifische Randbedingungen. - 6 Punkte: Das Vorgehen ist schlüssig und berücksichtigt die wesentlichen technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen. - 9 Punkte: Das Vorgehen ist systematisch und vertieft nachvollziehbar und zeigt ein gutes Verständnis der projektspezifischen Randbedingungen. - Zusatzpunkt: Es werden zusätzliche Ansätze zur Optimierung von Bauablauf, Dauerhaftigkeit oder Unterhaltung dargestellt. Die maximale Punktzahl beträgt einschließlich Zusatzpunkt 10 Punkte.

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