Veröffentlichung 10.07.26 | Fragenfrist 30.07.26 | Abgabefrist 07.08.26 | Öffnung 07.08.26 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter Referenzen über vergleichbare Planungs- und Überwachungsleistungen im Bereich Schadstoffsanierungs-, Rückbau- und Entsorgungskonzepte vorzulegen. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung im Formblatt "Referenzliste" zu erbringen. Die Referenzen dienen ausschließlich der Eignungsprüfung und fließen nicht in die Angebotswertung ein. Es sind mindestens drei Referenzen über die Erstellung von Schadstoffsanierungs-, Rückbau- und Entsorgungskonzepten einschließlich Schadstoffkataster, vorhergehender Untersuchung und Beprobung am Objekt nachzuweisen. Für alle drei Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen: mehrgeschossiger Massivbau, Brutto-Geschossfläche mindestens 10.000 m², Rückbaukosten mindestens 1,5 Mio. EUR brutto, Fertigstellung der Planungsleistung nicht vor dem 01.01.2018. Zusätzlich muss innerhalb dieser Referenzen mindestens ein Projekt folgende Anforderungen erfüllen: erfolgte Asbest-Sanierung bzw. Asbest-Entsorgung, Ausschreibung von Abbruch- und Entsorgungsleistungen zur Vergabe an Fachunternehmen, Brutto-Geschossfläche mindestens 4.000 m², Rückbaukosten mindestens 400.000 EUR brutto. Darüber hinaus ist mindestens eine Referenz über die Überwachung und Dokumentation einer Rückbaumaßnahme nachzuweisen. Diese Referenz kann identisch mit einer der vorstehenden Referenzen sein. Für diese Referenz gelten folgende Mindestanforderungen: mehrgeschossiger Massivbau, Brutto-Geschossfläche mindestens 10.000 m², Rückbaukosten mindestens 1,5 Mio. EUR brutto, Überwachung und Dokumentation der Rückbauarbeiten, Abschluss der Leistung nicht vor dem 01.01.2018. Die Nichterfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Unvollständige oder fehlende Angaben führen ebenfalls zum Ausschluss. Das entspricht der Referenzliste: Drei Referenzen für Schadstoffkataster/Rückbaukonzept, eine Referenz für Überwachung/Dokumentation, wobei diese mit einer der drei Referenzen identisch sein darf.
Zuschlagskriterien
Honorarangebot: Bewertet wird das wertbare Honorarangebot gemäß Preisblatt (Wertungssumme). Das niedrigste wertbare Honorar erhält 10 Punkte. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt proportional in Relation zum niedrigsten Honorar gemäß der in den Vergabeunterlagen veröffentlichten Zuschlagsmatrix/Preiswertungsformel. Rundung und Wertungsregeln gemäß Vergabeunterlagen.
Projekltteam
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Kostenlos · Sofortige Analyse
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen