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RV anwaltliche Bauvergabeberatung/-vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.06.2026
Angebotsfrist
23.06.2026
Es ist beabsichtigt, eine bedarfsorientierte Abruf-Rahmenveinbarung zu vergeben, die die Erbringung von anwaltlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet des Bauvergaberechts (GWB, VgV, VOB Teil A, HOAI, AHO, RPW sowie, soweit im Kontext der zu klärenden Fragestellungen erforderlich, der angrenzenden bau- und vergaberechtlichen Rechtsgebiete und -bestimmungen) umfasst. Außerdem unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber (die Generalverwaltung und nachgelagert ggfs. auch die Institute/ Einrichtungen der MPG) im Rahmen auftretender Frage- und Problemstellungen im Bereich des Bauunterhalts. In Bezug auf die VgV-Beratungs- und Unterstützungsleistungen umfasst der Rahmenvertrag auch die weitgehend eigenständige Durchführung von Vergabeverfahren aller Art zur Vergabe von HOAI-/AHO-Verträgen (und dgl.) in einem arbeitsteiligen Prozess mittels des von der MPG eingesetzten eVergabesystems. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie den Verträgen (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
17.06.26
Abgabefrist
23.06.26
Öffnung
23.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
4.800.000 €
Erfüllungsort
München, Deutschland
Vertragslaufzeit
72 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@gv.mpg.de
Freischalten
Telefon
08921080
Freischalten
Website
https://www.mpg.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Auftraggeber fordert Angaben zum Umgang des Bieters mit KI gestützten Werkzeugen und mit neuen Entwicklungen im Bereich "Künstliche Intelligenz im Vergabewesen", um die technisch berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters sowie seine internen Maßnahmen zur Qualitätssicherung feststellen zu können.
    • Die Darstellung muss die organisatorischen Strukturen und Erfahrungen des Bieters im Hinblick auf den Umgang mit KI im Kontext von Vergabeverfahren belegen, bspw. auch unter Bezugnahme auf vergleichbare Mandate mit KI-Einsatz und den dortigen Vorteilen für den Auftraggeber.
    • Hierzu hat der Bieter darzulegen,
    • • wie er sicherstellt, dass Entwicklungen im Bereich KI im Vergabewesen fortlaufend beobachtet, fachlich und rechtlich bewertet und für die eigene Tätigkeit eingeordnet werden,
    • • ob und in welchem Umfang KI gestützte Werkzeuge im Rahmen der Vergabeabwicklung (z. B. Standardisierung von Vorlagen, Unterstützung bei der Erstellung von Vergabeunterlagen, Auswertungen, Qualitätssicherung) eingesetzt werden oder aus welchen Gründen ein Einsatz derzeit nicht erfolgt und nicht vorgesehen ist,
    • • mit welchen organisatorischen und technischen Maßnahmen gewährleistet wird, dass ein etwaiger Einsatz von KI gestützten Werkzeugen im Einklang mit den berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten, dem Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO, BDSG) und den vergaberechtlichen Vorgaben erfolgt,
    • • welche internen Kontroll- und Qualitätssicherungsmechanismen bestehen, um KI gestützte Ergebnisse vor ihrer Verwendung gegenüber dem Auftraggeber zu prüfen, zu plausibilisieren und zu verantworten.
    • Soweit vorhanden, sind interne Richtlinien oder Verfahrensbeschreibungen beizufügen, aus denen sich die vorstehenden Aspekte ergeben.
    • Entscheidet sich der Bieter, bei der Auftragsausführung keine KI gestützten Werkzeuge einzusetzen, hat er darzulegen, mit welchen Maßnahmen und Prozessen er gleichwohl eine effiziente, qualitativ hochwertige und rechtssichere Leistungserbringung gewährleistet und wie er neue Entwicklungen im Bereich KI im Vergabewesen beobachtet und bewertet.
    • Die geforderten Angaben sind vollständig in der Anlage D.1. Abschnitt "KI-Nutzung und Qualitätssicherung" einzutragen (= Mindestanforderung). Sie dürfen einen Umfang von zwei (2) Seiten Fließtext nicht überschreiten. Soweit eine interne KI-Richtlinie oder Verfahrensbeschreibung vorhanden ist, sind diese als weitere Anlage beizufügen.
    • Vorlage von mindestens einer (1) Rahmenvereinbarungs-Referenz über anwaltliche Beratungs- oder Verfahrensführungsleistungen für Auftraggeber im Vergaberecht im Zusammenhang mit der Vergabe von Bau- und Planungsleistungen auf Grundlage eines Rahmenvertrags. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung muss mindestens zwei (2) Jahre betragen. Ein prägender Teil der Leistung (mindestens zwölf volle Monate) muss in den letzten drei (3) Jahren vor Bekanntmachung erbracht worden sein. Pro Jahr im referenzierten Zeitraum müssen mindestens zehn (10) inhaltlich voneinander abweichende Beratungsleistungen erfolgt sein. Beratungsleistungen sind inhaltlich voneinander abweichend, wenn sie sich nicht nur durch den jeweiligen Auftrag, sondern auch durch die zugrundeliegende vergaberechtliche Fragestellung oder den behandelten Beratungsgegenstand unterscheiden. Auflistung für ein Jahr innerhalb der letzten drei Jahre erforderlich.
    • Die Nachweise erfolgen durch Einreichung der Referenzblätter gemäß Anlage D.1 sowie die Sammelerklärung (= Mindestanforderung).
  • Namentliche Benennung von sechs (6) Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten, davon zwei Lead-Anwälte und vier weitere Teammitglieder. Anforderungen

    • Alle benannten Teammitglieder sind als Rechtsanwälte zugelassen. Im Team insgesamt mindestens drei Fachanwälte für Vergaberecht sowie mindestens ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Mehrfachzählungen zulässig).
    • Besondere Anforderungen an die beiden Lead-Anwälte:
    • Fachanwaltstitel im Vergaberecht, mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nach Erstzulassung.
    • Vorlage persönlicher Referenzen:
    • Pro Lead-Anwalt elf (11) Referenzen, davon mindestens fünf VgV/VSVgV/SektVO-Komplettabwicklungen für Planungsleistungen (davon drei in arbeitsteiligem Prozess und drei unterschiedliche Verfahrensarten abdeckend), mindestens zwei schriftliche Gutachten/Vermerke zu vergabe-/baurechtlichen Rechtsfragen mit mindestens zehn Seiten Fließtext, mindestens drei Verfahren vor Vergabekammern auf Auftraggeberseite mit Schwerpunkt Bauvergaben, mindestens ein OLG-Verfahren auf Auftraggeberseite im Vergaberecht.
    • Besondere Anforderungen an die übrigen Teammitglieder:
    • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Erstzulassung.
    • Vorlage persönlicher Referenzen:
    • Mindestens drei Referenzen über Mitwirkung an VgV-Verfahren oder VOB/A-Beratung, davon mindestens eine Komplettabwicklung eines VgV-Verfahrens über ein elektronisches Vergabesystem.
    • Für alle Referenzen muss gelten:
    • Prägende Leistungsteile innerhalb der letzten drei Jahre vor Bekanntmachung dieser Ausschreibung
    • bei Nachprüfungsverfahren mindestens die mündliche Verhandlung.
    • Die Nachweise erfolgen durch Einreichung der Referenzblätter gemäß Anlage D.1 sowie die Sammelerklärung (= Mindestanforderung).
    • Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen sind.
    • Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist.
    • Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft anzugeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Der betreffende Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleihgeber hat zu erklären, welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber
    • diese sind mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber müssen über eine Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen verfügen.
  • Der Auftraggeber fordert eine adäquate Deckung der Haftpflichtrisiken für die hier in den Wettbewerb gestellte Leistung. Gefordert wird eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen

    • • mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert pro Jahr) für Personen‑ und Sachschäden und
    • • mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert pro Jahr) für Vermögensschäden.
    • Der Auftraggeber akzeptiert entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Haftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen und Maximierungen oder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Exzedentendeckung genügt eine einfache Maximierung für alle Schäden).
    • Der Bieter erklärt, bereits bei Angebotsabgabe über eine den Anforderungen entsprechende Versicherung/Deckung zu verfügen und diese im Zuschlagsfall für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten oder eine entsprechende Versicherung unverzüglich nach Zuschlag, in jedem Fall vor Leistungsbeginn, abzuschließen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ein Versicherungsnachweis (Police) ist mit dem Angebot nicht vorzulegen
    • der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung vor.
  • Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens/der Kanzlei in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Hierzu sind in den Vergabeunterlagen die Umsätze für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 in Euro netto einzutragen.

Zuschlagskriterien

  • Preis: vgl. Anlage E.1_Zuschlagskriterien zu den Vergabeunterlagen

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