Frist abgelaufen

RV Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten in den Behörden und Einrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Vergabeunterlagen
6 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
30.06.25
Abgabefrist
14.08.25
Vertragsbeginn
01.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Schwerin, Deutschland
E-Mail
zentrale-vergabestelle@laiv-mv.de
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Telefon
+49 385-588-56199
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Website
https://www.laiv-mv.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Besondere Anforderungen an die Bieter für die Lose 5 und 6

    • Die Fachlose "Arbeitsmedizin Justizvollzug" (Los 5) und "Arbeitssicherheit Justizvollzug" (Los 6) können nur bezuschlagt werden, wenn die Bieter und deren Unterauftragsnehmer sich nachfolgenden Anforderungen unterwerfen (vgl. Anlage 4 der Rahmenvereinbarung):
    • Der Bieter, deren Unterauftragnehmer sowie das im Rahmen des Auftrags tätige Personal werden gemäß dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547) verpflichtet. Diese Verpflichtung erfolgt in der Form gem. 453-1 Durchführungserlass zum Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen Erlass des Innenministers vom 13. Oktober 1994 - II 240b-0310-3 - und dessen Anlagen 1 und 2. Die Verpflichteten gelten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 1987 (BGBl S. 945, 1160) gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 4 als ,,Für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete’’.
    • Auf folgende gesetzliche Regelungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt stehen, wird dabei insbesondere hingewiesen:
    • - § 115 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (Verkehr mit Gefangenen)
    • - § 120 (StGB) (Gefangenenbefreiung)
    • - §§ 94 - 97 StGB (Landesverrat)
    • - § 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten)
    • - §§ 331 - 332 StGB (Vorteilsannahme und Bestechlichkeit)
    • Das zum Einsatz kommende Personal muss durch den Auftragnehmer der Dienststelle mit Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer (oder gleichwertig), aktuellem Führungszeugnis im Sinne des § 30 Abs. 1 Satz 1 Bundeszentralregistergesetz ohne Eintragungen sowie der Meldeadresse spätestens vier Wochen vor dem ersten Einsatz benannt werden. Nur der Dienststelle vorher namentlich schriftlich bekannt gegebenes Personal des Auftragnehmers darf zum Einsatz kommen. Dieses Verfahren gilt auch für Ersatz- oder Vertretungskräfte.
    • Für den Zutritt und den Aufenthalt in Justizvollzugsanstalten gelten besondere Sicherheitsbedingungen. Diese können im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Auftragnehmers und seines Personals zu nicht vorhersehbaren Warte- und Kontrollzeiten führen. Eine gesonderte Vergütung dieser Zeiten erfolgt nicht.
    • Über die im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung bekannt gewordenen Angelegenheiten des Justizvollzugs, haben der Auftragnehmer und sein zum Einsatz kommendes Personal Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt nicht, sofern Mitteilungen und Tatsachen offenkundig sind oder keiner Geheimhaltung unterliegen.
    • Der Auftragnehmer und sein Personal dürfen unter keinem Vorwand Geschäfte mit Inhaftierten eingehen. Ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Leitung der JVA dürfen sie keine Nachrichten und Aufträge vermitteln und weder für die Inhaftierten, noch von ihnen Geld oder andere Sachen entgegennehmen oder an diese aushändigen.
    • Sollte ein Verwandter oder Bekannter des Auftragsnehmers und/oder seines Personals Inhaftierte/Inhaftierter einer Justizvollzugsanstalt sein oder werden, ist die Behördenleitung der Justizvollzugsanstalt hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    • In Angelegenheiten der Sicherheit und Ordnung obliegt den beteiligten Justizvollzugsanstalten das jeweilige Hausrecht.
    • Nachweis mittels Eigenerklärung, dass den vorangegangenen Bedingungen im Falle der Auftragserteilung Folge geleistet wird
    • In den letzten 3 Jahren vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung müssen der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer mindestens zwei gleichartige Aufträge (Arbeitsmedizinische oder Arbeitssicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen oder Behörden) durchgeführt haben. Als gleichwertig werden die in der unter Nr. 6 c) der Bewerbungsbedingungen aufgezeigten Tabelle aufgeführten Mindestbetreuungsleistungen anerkannt. Bei Geboten von Bietergemeinschaften gilt die geforderte Zahl für die gesamte Bietergemeinschaft.
    • Geforderte Referenzen sind mindestens per Liste (Benennung von Auftraggeber (inkl. aktuellem Ansprechpartner und Kontaktdaten), Auftragsgegenstand und Ausführungszeitraum sowie Benennung der Anzahl der betreuten Beschäftigten) nachzuweisen. Darüber hinaus können die geforderten Referenzen auch bereits anhand der ausgefüllten Anlage "Qualitätsbewertung der Referenzen" nachgewiesen werden. Eine Referenz wird als ausreichend gewertet, wenn der Referenzgeber in Frage 1 durch Ankreuzen eines "Ja" bestätigt hat, dass die Referenz den genannten Anforderungen entspricht und die Fragen 2 bis 4 mit jeweils mindestens 3 Punkten beantwortet wurden.
    • Sofern die Qualitätsbewertungen der Referenzen nicht mit dem Angebot einreicht werden, werden diese innerhalb der Eignungsprüfung angefordert. Antwortet ein angegebener Referenzgeber nach Aufforderung nicht/nicht fristgemäß, gelten die Voraussetzungen für die Referenz dieses Referenzgebers als nicht erfüllt.
    • a) Der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer müssen die nach den §§ 4 und 7 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) in der jeweils gültigen Fassung geforderten Voraussetzungen erfüllen. Der Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation für europäische Bieter erfolgt mittels der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 17 f., 81).
    • Nachweis mittels Eigenerklärung
    • b) Die Bieter oder deren Unterauftragnehmer müssen sicherstellen, dass die beschäftigten Betriebsärzte und Sicherheitstechniker über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Hierfür muss das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden. Für eingesetztes Personal mit Muttersprache Deutsch ist kein Nachweis des Sprachniveaus erforderlich.
    • Nachweis mittels Eigenerklärung
    • Der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer müssen spätestens zum Vertragsbeginn über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 3,0 Millionen Euro je Schadensfall und für sonstige Schäden in Höhe von mindestens 0,5 Million Euro je Schadensfall verfügen. (vgl. § 8 Abs. 10 der Rahmenvereinbarung)
    • Die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung ist anhand eines entsprechenden gültigen Nachweises oder einer Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung spätestens zum Beginn der Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird, aufzuzeigen. Ein gültiger Nachweis ist spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.

Zuschlagskriterien

  • Personalstamm

    • Ausschlusskriterium
    • Es ist zu gewährleisten, dass innerhalb eines Einzelauftrags für den gesamten Leistungszeitraum ein möglichst konstanter Personalstamm für die Bediensteten der Bedarfsstelle zur
    • Verfügung steht.
  • Preis: Der zu wertende Angebotspreis errechnet sich aus der Gesamtnettosumme des Leistungsverzeichnisses einschließlich eventuell gewährtem Skonto. Das wirtschaftlichste Angebot, welches alle Voraussetzungen erfüllt, ist die Offerte mit dem günstigsten Preis. Dieses erhält 100 Punkte. Die Punkte für die weiteren Angebote werden prozentual abgestuft.

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Eigenerklärung78 KB24 Seiten
Eignungskriterien37 KB4 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
Projektplan89 KB16 Seiten
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