Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen zu verschiedenen Aufgabengebieten bei der Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategien der Verwaltungen in den Ländern Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein sowie bei der Dataport AöR selbst. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem Entwurf der Leistungsbeschreibung, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Der Bedarf je Jobprofil/Karrierestufe ergibt sich aus dem Entwurf des Preisblattes, welcher den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, jedoch frühestens am 01.03.2027 und endet mit Ablauf des 28.02.2030. Sollte der Auftraggeber nicht bis zum 30.06.2029 das genannte Beendigungsdatum in Textform bestätigt haben, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (bis 28.02.2031).
Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit der aus dem Entwurf des Preisblattes zu entnehmenden Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.
Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Der Auftragnehmer erklärt,
a) dass für die von ihm sowie von seinen Subunternehmern eingesetzten Personen arbeitgeberseitige Sozialversicherungsbeiträge in ausreichender Höhe nach den gesetzlichen Anforderungen abgeführt werden,
oder
b) die zur Leistungserbringung eingesetzte Person geschäftsführendes Organ einer Gesellschaft ist, die mindestens drei Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt,
oder
c) zwar Personen zur Leistungserbringung eingesetzt werden, die weder die Voraussetzungen der Ziff. a. noch diejenige der Ziff. b. erfüllen, für die jedoch trotz-dem Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe abgeführt werden, wie für einen Angestellten mit einem entsprechenden Arbeitsentgelt nach den gesetzlichen Anforderungen zu entrichten wären (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge). Hin-weis: freiwillig gezahlte Beiträge, die von einer solchen eingesetzten Person geleistet werden, reichen insoweit nicht aus
Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, werden wir den Auftraggeber umgehend in Textform darüber informieren. Auf Anforderung weisen wir die vollständige Zahlung nach.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers im konkreten Einzelfall ein sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen und das Ergebnis der Prüfung inklusive den Entscheidungsgründen zur Verfügung zu stellen. Setzt der Auftragnehmer Subunternehmer ein, hat er sicherzustellen, dass auch diese auf Verlangen des Auftraggebers zur Durchführung eines entsprechenden Statusfeststellungsverfahrens verpflichtet werden und die Ergebnisse einschließlich der Entscheidungsgründe dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
Alle Auftraggeber haben zugesichert, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalten zu berücksichtigen.
Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag als Erstauftragnehmer. Das nächstplatzierte Angebot erhält ebenfalls einen Zuschlag als Zweitauftragnehmer (Ersatzauftragnehmer). Dieser findet Berücksichtigung, sofern das Rahmenvertragsverhältnis mit dem Erstauftragnehmer vorzeitig beendet werden sollte. Die konkreten Regelungen und Voraussetzungen für den Einsatz des Ersatzauftragnehmers ergeben sich aus den finalen Vergabe- und Vertrags-unterlagen der Angebotsphase.
Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Entwurf der Leistungsbeschreibung und den Entwurf des Preisblattes verwiesen.
•Die ANLAGE Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Anlagen für die anderen Unternehmen. Die An-gaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz der letzten drei aktuellsten Geschäftsjahre jeweils für sich genommen mindestens 85 Mio. Euro netto beträgt.
•Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden
•der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
•Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die sogenannten Binnenumsätze, also diejenigen Umsätze, die zwischen den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. zwischen dem Hauptauftragnehmer und/oder den privilegierten Unterauftragnehmern entstanden sind, nur zu 50% in die vom Bewerber zu ermittelnde Zahl einfließen dürfen.
Mindestanforderung
Betriebshaftpflichtversicherung
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt
•• 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und
•• 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und
•• 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
•Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
•Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzu-legen. Bei Bewerbergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
•Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden
•der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
•Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (s. ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung) ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Bewertungskriterium
Umsatzentwicklung
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet
•Für das Kriterium „Umsatzentwicklung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von
•0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
•5 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens ist jeweils in jedem der drei Geschäftsjahre ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahreswert.
•3 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahres höher sind als die des ersten Geschäftsjahres oder nicht mehr als 3 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
•0 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
•Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
•Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Umsatzentwicklung“.
•5.4.2.1.3 Gesamtbenotung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
•Die für das Kriterium vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert (Bsp. Umsatzentwicklung: 5 maximal erreichbare Punkte x 10 Gewichtung = 50 Punkte). Auf diese Weise sind für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit insgesamt 50 Punkte zu erreichen.
Mindestanforderung
Referenzen
Die ANLAGE Referenzen enthält mindestens ein im wesentlichen vergleichbares Refe-renzprojekt (siehe im Einzelnen unten).
Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.
Anforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbarkeit
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzen mindestens ein im Wesentlichen ver-gleichbares und erfolgreich erbrachtes Referenzprojekt, um zu belegen, dass er innerhalb der letzten drei Jahre (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist) den unten dar-gestellten Mindestumfang erfolgreich erbracht hat.
Erfolgreich erbracht =
bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Auftragsdurchführung planmäßig ver-läuft/verlaufen und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich erbracht“ mit den Folgen wie folgend beschrieben.
Ergibt die Überprüfung der Angaben zu den Referenzprojekten durch den Referenz-Ansprechpartner, dass die erbrachte Leistung erhebliche Mängel aufweist und wesentliche Vertragsbestandteile nicht erfüllt wurden, so wird das Referenzprojekt als nicht „erfolgreich erbracht“ eingestuft.
Im Wesentlichen vergleichbar =
mit dem Auftragsgegenstand ist ein Referenzprojekt, wenn es den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) und den sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, vergleichbarer Auftraggeber) im Wesentlichen entspricht.
ist ein Referenzprojekt, wenn die Leistungserbringung in deutscher Sprache stattgefunden hat.
setzt ebenso voraus, dass die referenzierten Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen.
bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen.
Dabei muss der Umfang über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen mindestens 50.000 PT inner-halb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein.
Sollte dieser geforderte Mindestwert nicht erreicht, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, welche die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weisen der Auftraggeber und die Vergabestelle auf Folgendes hin
•Der Auftraggeber und die Vergabestelle geben für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings gehen der Auftraggeber und die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Mindestanforderungen eine Betrachtung von einer vergleichbaren Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als eine Referenz keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst eine vergleichbare Referenz einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auftraggeber und die Vergabestelle davon ausgehen, dass es nicht erforderlich ist, für die Erfüllung der Mindestanforderungen eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
•Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
•Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung aus-geschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Quali-tät der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
•Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
•Mindestanforderung
•Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (VZÄ)
•Der Bewerber hat eine insgesamt solide Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (VZÄ) in den aktuellsten drei Geschäftsjahren nachzuweisen. Dies kann nicht bejaht werden, sofern eine stark abfallende Entwicklung vorliegt. Stark abfallend wäre, wenn die Beschäftigtenzahlen des dritten Geschäftsjahres jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten Geschäftsjahres lägen.
•Lässt die Bewertung der ANLAGE Beschäftigtenzahlen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
•Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzu-reichen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privile-gierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Mindestanforderung
Darstellung qualifiziertes Personal (VZÄ)
Maßstab bei der Benotung (= Anforderungen des Auftraggebers) sind folgende Erwartungen des Auftraggebers an die Qualifikation des Personals
•- Ausreichend vorhandenes Personal (VZÄ) in den für den Auftraggeber relevanten Bereichen, deren Kompetenzstufe (Ausbildung, Projekterfahrung und Fortbildung, insbesondere im IT-Sektor auf dem aktuellen Stand) den Anforderungen wie unter Ziffer 3.1 (Teil A - Teilnahmeunterlage) dargestellt in marktüblicher Weise entspricht und auf Verlangen kurzfristig durch Nachweise für jede einzelne bezifferte Person belegt werden kann. Dabei darf nur das Personal berücksichtigt werden, für das arbeitnehmer- und arbeitgeberseitige Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
•Der Bewerber reicht die ANLAGE Darstellung qualifiziertes Personal vollständig ausgefüllt ein. Je Skillprofil werden in den vorgesehenen Zeilen die jeweiligen Kompetenzstufen gefüllt mit dem tatsächlich an den Bewerber gebundenen Personal (VZÄ). Die Summe der auszufüllenden Zeile je Kompetenzstufe muss mindestens die Zahl ergeben, die in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl (VZÄ)“ vorausgefüllt ist.
•Ist dies nicht der Fall, kann die Prognose, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, nicht gestellt werden, so dass die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen wird.
•Der Nachweis ANLAGE Darstellung qualifiziertes Personal ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unter-nehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Zuschlagskriterien
Preis
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
•Folgende Leistungskriterien wurden festgelegt:
•1. Bieteraufgabe 1 – Strategieentwurf KI 25%
•2. Bieteraufgabe 2 – Konzept im Bereich Data Governance /
•Open Data in der öffentlichen Verwaltung 20%
•3. Bieteraufgabe 3 – Personalkonzept für die
•Zusammenarbeit im Umfeld der öffentlichen
•Verwaltung 25%
•4. Bewertete Präsentation: Die konkrete Ausgestaltung der
•Präsentation wird erst in der Angebotsphase bekannt gegeben. 30%
•Die konkreten Aufgabenstellungen werden erst in der Angebotsphase bekanntgegeben.
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil