Veröffentlichung 12.08.26 | Abgabefrist 10.09.26 | Öffnung 10.09.26 | Vertragsbeginn 01.11.26 |
Eignungskriterien
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung
Nachweis Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG i.V.m. EfbV Der Bieter hat nachzuweisen, dass sämtliche Niederlassungen oder Betriebsstätten des Bie-ters, die im Rahmen der Auftragsausführung vertragsgegenständliche Entsorgungsleistungen durchführen, über eine jeweils gültige Zertifizierung als „Entsorgungsfachbetrieb“ gemäß § 56 KrWG i.V.m. der EfbV für die konkret ausgeschriebenen Abfallarten und Tätigkeiten verfügen. Mit dem Angebot ist für jede ausführende Niederlassung ein aktuelles Überwachungszertifikat nach § 56 (inklusive der zugehörigen Anlagen) vorzulegen. Der räumliche Geltungsbereich der Zertifizierung muss den Standort der jeweiligen Niederlassung sowie die geplante Leistungs-erbringung abdecken. Die Zertifizierung muss folgende abfallwirtschaftliche Tätigkeiten umfassen
Es ist eine Darstellung der Fahrzeugflotte in Form einer vom Bieter selbst erstellten Liste ein-zureichen. Es sind folgende Informationen anzugeben
Zuschlagskriterien
Preis: Der Zuschlag wird auf Basis des günstigsten Preises erteilt.
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