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RV Herstellung und Lieferung Stadtmöbeln (funktionale Ausschreibung)

Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Sitzschalen und Aufstehhilfen sowie die Entwicklung der technischen Zeichnungen

Zeitplan

Veröffentlichung
31.07.26
Teilnahmefrist
09.09.26
Vertragsbeginn
01.02.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Einkauf.inf3@bvg.de
Telefon
+493025628962

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden als fachlich geeignet angesehen, wenn sie die folgenden Eigenschaften erfüllen

    • Erfahrungen mit der Herstellung und Lieferung von Stadtmöbeln sowie die Konstruktion der zugehörigen technischen Zeichnungen.
    • Zum Nachweis hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen zu benennen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurde. Vergleichbare Leistungen sind solche, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebene Leistung zulassen.
    • Es müssen mindestens folgende Angaben für jedes Referenzprojekt gemacht werden:
    • a. Name und Adresse des Referenzgebers
    • Benennung einer Ansprechperson beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-
    • Mail-Adresse
    • b. Zeitraum der Leistungserbringung
    • c. Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung
    • d. Anzahl der hergestellten und gelieferten Stadtmöbel sowie die dazugehörige(n) technische(n) Zeichnung(en)
    • Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegte Tabelle zu duplizieren.
    • Mindestanforderung:
    • Die Referenzen müssen nach Art und Umfang vergleichbar sein.
    • Für die Vergleichbarkeit wird insbesondere gefordert, dass:
    • • die Referenzleistung die Herstellung und Lieferung von mindestens 300 Stadtmöbeln umfasst,
    • • die Leistung die Erstellung technischer Zeichnungen der Stadtmöbel als Bestandteil des Projekts beinhaltet,
    • • die Leistung innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre erbracht wurde,
    • • die Referenz durch eine Ansprechperson beim Referenzgeber verifizierbar ist.
    • Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
    • Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
  • Zum Nachweis der personellen Ausstattung des Bewerbers hat dieser die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl sowie die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl anzugeben - jeweils bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung

    • Der Bewerber muss in den letzten drei Jahren über eine Belegschaft von mindestens sieben Fachkräften verfügt haben. Hierbei ist/sind folgende Mindestanforderung/en zu beachten und gesondert auszuweisen:
    • a) Für das mit der Leitung vorgesehene Personal gilt: Es muss mindestens eine Fachkraft als Konstrukteur*in eingesetzt werden, die über eine abgeschlossene technische Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium im Bereich Konstruktion / Maschinenbau oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt.
    • b) Für das mit der Ausführung vorgesehene Personal gilt:
    • Von den insgesamt einzusetzenden Fachkräften muss mindestens eine Fachkraft als Schweißer*in eingesetzt werden, die über eine gültige Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606 oder gleichwertig verfügt.
    • Die entsprechenden Fachkundenachweise über die Qualifizierung des einzusetzenden Personals gemäß
    • a) und b) sind vom Auftragnehmer vorzuhalten und dem Auftraggeber auf gesonderte Anforderung vorzulegen.
    • Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
    • Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die vorgenannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, gelten als nicht geeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen.
  • Mit dem Teilnahmeantrag ist folgender Nachweis zu erbringen

    • Zertifizierung nach DIN EN 1090
    • Dieser Nachweis gilt als Mindestanforderung. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
    • Der Bewerber erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 2.000.000 € je Schadenfall und 4.000.000 € pro Kalenderjahr für Personenschäden sowie 1.000.000 € je Schadenfall und 3.000.000 € pro Kalenderjahr für Sach- und sonstige Schäden verfügt.
    • Der entsprechende Nachweis wird von den aussichtsreichen Bewerbern auf Verlangen des AG durch Vorlage von Versicherungszertifikaten erbracht.
  • Eigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der jeweilige Gesamtumsatz sowie der jeweilige Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, anzugeben sind. Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann. Mindestanforderung

    • Es wird ein Gesamtmindestumsatz i. H. v. 500.000,00 EUR im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert.
    • Darüber hinaus wird ein Mindestumsatz gefordert i.
    • H.v. von 350.000,00 EUR im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
    • Als vergleichbar gelten Leistungen der Herstellung und Lieferung von Stadtmöbeln.
    • Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
    • Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
    • Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
  • Nachweis der Erlaubnis und Befähigung zur Berufsausübung durch Abgabe der Erklärung in Ziffer 1.12 in der Unterlage "1. Eigenerklärung zur Eignung_EU-Vergaben"), die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen, zu erfüllen. Der AG behält sich vor, von den aussichtsreichen Bewerbern eine Kopie der Gewerbeanmeldung zu fordern.

Zuschlagskriterien

  • Montagefreundlichkeit

    • Montagefreundlichkeit
    • Der BVG ist dabei besonders wichtig:
    • - Verpackung lässt beschädigungsfreien Transport erwarten
    • - möglichst wenig Verpackungsmaterial
    • - möglichst wenig Montage-Arbeitsschritte und damit Zeitersparnis
    • - gute Erreichbarkeit der Befestigungsverbindungen
    • - verständliche Montageanleitung
    • - Einbau der Sitzschalen mittels Klemmverbindungen mit der Mustertraverse
  • Preis

    • Zuschlagskriterium: 60 % Preis (auf die Netto-Gesamtauftragssumme) und 40 % Qualitätskriterien (siehe oben)
    • Die in Ziffer 2 bis 4 im Tabellenblatt "Bewertungsmatrix" genannten Zuschlagskriterien müssen jeweils mit mindestens drei Bewertungspunkten bewertet werden. Wird eines der soeben genannten Kriterien des Bieters im Angebot mit weniger als drei Punkten bewertet, wird das Angebot ausgeschlossen.
  • Verarbeitung

    • • Verarbeitung und Qualität der Sitzschalen und Aufstehhilfen, insbesondere hinsichtlich der Kanten, Verbindungen, Oberflächen
    • Der BVG ist dabei besonders wichtig:
    • - aufgrund der sachgerechten Verarbeitung zu erwartende Langlebigkeit der Sitzschalen und Aufstehhilfen
    • - Robustheit (z.B. bei Vandalismus) und damit verbundene geringe Wartungs- sowie Reparatur- und Austauschnotwendigkeit
  • Ergonomie, Optik, Praktikabilität

    • • Ergonomische Form der Sitzschalen und Aufstehhilfe (Komfort, Sitzform)
    • • Optischer Gesamteindruck der Sitzschalen auf einer Mustertraverse (3er-Modell)
    • Der BVG ist dabei besonders wichtig:
    • - Die Sitzform fördert eine gesunde Körperhaltung und unterstützt die natürliche Bewegung
    • - Sitzbreite und Sitztiefe ermöglicht die Nutzung der Sitzschalen für möglichst viele Kunden der BVG
    • - gerade Sitzfläche
    • - möglichst geringe Anfälligkeit für Verschmutzungen aufgrund des Materials und der Verarbeitung
    • - möglichst optimales Verhältnis zwischen Gewicht und Stabilität

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Präsentation56 KB16 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB32 Seiten
Vertragsentwurf156 KB6 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
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