Frist abgelaufen

RV Monitoring der Inklusionsbetriebe in Brandenburg

Auftraggeber
Veröffentlicht
20.05.2025
Angebotsfrist
20.06.2025
Ziel des Beschaffungsvorhabens ist die Beauftragung eines betriebswirtschaftlichen Monitorings, das in den brandenburgischen Inklusionsbetrieben durchzuführen ist.

Zeitplan

Veröffentlichung
20.05.25
Fragenfrist
10.06.25
Abgabefrist
20.06.25
Öffnung
20.06.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Cottbus, Deutschland
Vertragslaufzeit
48 Tage
E-Mail
post@lasv.brandenburg.de
Telefon
+49 0000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Der Bewerber / Bieter benennt den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre sowie den Umsatz (netto) mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen.
    • Wir erklären, dass wir als Bieter über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 1.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden absichert. Die Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens 1.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt.
    • Alternativ verpflichtet sich der Bewerber / Bieter eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abzuschließen.
  • Sonstiges

    • Sofern der Bewerber / Bieter Teile des Auftrages an einen Unterauftragnehmer vergibt, benennt dieser den Unterauftragnehmer und die Teilleistungen, die durch diesen erbracht werden sollen.
    • Sofern Unterauftragnehmer mit Teilen der Leistung beauftragt werden, muss durch den Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 1 UAN - Unternehmensdarstellung und Erklärung Eignung ausgefüllt und dem Angebot beigefügt werden. Auf Anforderung der Vergabestelle reicht der Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 5 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen und die Vertragsbedingung V 5 - Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleihung ein.
    • Der Bewerber / Bieter gibt nachfolgende Erklärung verbindlich ab:
    • 1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den
    • in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
    • genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
    • a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland,
    • b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
    • c. durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen
    • 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
    • 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
  • Eignung zur Berufsausübung

    • Der Bewerber / Bieter bestätigt die Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Alternativ ist die Erlaubnis zur Berufsausübung in einer anderen Weise, nach den geltenden Vorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, nachzuweisen.
    • Der Bewerber / Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss nach sich ziehen könnte. Es wird erklärt, dass keine Personen, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftigt verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldstrafe nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftrat nach:
    • - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
    • - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
    • - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
    • - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
    • - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
    • - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
    • - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
    • - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
    • - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
    • - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
    • keine Personen, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen das Unternehmen eine Geldstrafe nach § 30 OWiG rechtkräftig festgesetzt worden ist., Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht einer Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
    • Weiterhin wird erklärt, dass nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass der Bewerber/Bieter das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist.
    • Der Bewerber / Bieter erklärt, dass
    • - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
    • - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
    • - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
    • - das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
    • - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
    • - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
    • - das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
    • - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
    • - das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • Der Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Anzahl der durchschnittlich sozialversicherungspflichten Beschäftigten des Unternehmers der letzten drei Jahre, sowie die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, welche Leistungen erbringen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand im Zusammenhang stehen.
    • Der Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde mindestens 3 abgeschlossene(s) Referenzprojekt(e) der letzten 5 Geschäftsjahre. Jedes Referenzprojekt muss mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein.
    • Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software, z.B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiftende Software ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken.
    • Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch
    • - Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten,
    • - Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder
    • - Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen.
    • Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Funktionsweise angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert ("opt-in") wurde.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Preiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode"

  • Abdeckung Präsenztermine: 'Die notwendigen Präsenztermine können vollumfänglich abgedeckt werden.

  • Vertretungsregelung: Bei der Leistungserbringung werden Aufgaben zu erfüllen sein, die eine Aufschub nicht zulassen. Daher ist eine angemessene Vertretungsregelung und Erreichbarkeit des eigesetzten Personals abzusichern.

  • Deutschkenntnisse: Personen, die im direkten Kontakt mit dem Auftraggeber und den Inklusionsbetrieben stehen, beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift mindestens auf der Niveaustufe "C2 - fortgeschrittenes Kompetenzniveau" des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER(S)" oder eines gleichwertigen Referenzrahmens.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB8 Seiten
Eigenerklärung42 KB16 Seiten
Eignungskriterien287 KB32 Seiten
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