Veröffentlichung 26.05.25 | Fragenfrist 26.06.25 | Abgabefrist 03.07.25 | Öffnung 03.07.25 |
Eignungskriterien
Mindestens drei vergleichbare Referenzen, die mit dem hier zu vergebenden Auf-trag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) im Umfang (Anzahl) vergleichbar sind. Der Auftrag ist ver-gleichbar, wenn mind. 10 entsprechende Fahrzeuge an eine Behörde bzw. Organisa-tion mit Sicherheitsaufgaben ausgeliefert wurden und sich im Einsatz bewährt haben. Das Auslieferungsjahr, das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpart-ner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sind jeweils zu benennen. Eine Referenz, die mehr als drei Jahre, aber höchstens fünf Jahre zurückliegt, wird ebenso akzeptiert.
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Fall ist neben der Anlage "Erklärung Unterauftragnehmer" auch die Anlage " Erklärung Eignungsleihe" anzufordern und auszufüllen.
Auflistung der Anschriften eigener bzw. vom Fahrzeughersteller / -importeur autori-sierter Werkstätten
Zuschlagskriterien
Kostenpunkte: Für den Kostenvergleich werden Kaufpreis (50 %), Kosten für optionale Ausstattung (10 %) und der Kraftstoffverbrauch (20 %) herangezogen. Es gelten jeweils die Nettopreise. Das Angebot mit dem besten Wert erhält 100 Punkte. Die weiteren Angebote erhalten jeweils abgestuft im Verhältnis zum besten Wert eine geringere Punktzahl.
Funktions-/Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge: Feststellung der CO2-Emissionen (10%), Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen (exklusive Musskriterien, 8 %). Außerdem werden bei den zu beschaffenden Fahrzeugen die im Technischen Datenblatt (Anlage 03.1 ff. der Vergabeunterlagen) angegebenen Werte unter den Angeboten bezüglich der Einzelwerte verglichen und bewertet (2 %). Die Auswertung und der Wirtschaftlichkeitsvergleich der Angebote erfolgt mittels einer entsprechenden Bewertungsmatrix. Das Angebot mit dem besten Wert erhält 100 Punkte. Die weiteren Angebote erhalten jeweils abgestuft im Verhältnis zum besten Wert eine geringere Punktzahl. Die erreichten Punkte werden bei den Bewertungskriterien a) und b) für die Gesamtwertung mit der jeweiligen Wertigkeit multipliziert und zum Gesamtergebnis addiert. Die maximal er-reichbare Punktzahl beträgt 10.000 Punkte. Das Angebot mit der höchsten erreichten Leis-tungspunktzahl erhält den Zuschlag.
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