Veröffentlichung 06.08.26 | Teilnahmefrist 15.09.26 |
Eignungskriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): eine Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass - keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind, - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen, - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Bewerbers oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen. b) Eigenerklärung, in welcher der Bewerber bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören. c) Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): Geschäftsbericht, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bewerbers hervorgehen. Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die Jahre 2025 und 2024 vorzulegen. Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer 5.1.12 ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen: 1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers, 2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Aufgabenträger gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen. Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied, soweit gesetzlich erforderlich): Nachweis, dass der Bewerber über die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und die Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügt. Liegt die Genehmigung bzw. Bescheinigung noch nicht vor, hat der Bewerber diese spätestens bis zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): Angaben zu vorgesehenen Nachunternehmern.
Zuschlagskriterien
Preis der angebotenen Leistung: - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Der Aufgabenträger wird das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erteilen. Er wertet neben dem monetären Kriterium voraussichtlich auch leistungsbezogene Kriterien. Bei den genannten Kriterien handelt es sich lediglich um vorläufige Kriterien. Der Aufgabenträger gibt Details, insbesondere die endgültig festgelegten Kriterien und Unterkriterien, im weiteren Verfahrenslauf, voraussichtlich mit den konkretisierenden Vergabeunterlagen, bekannt. Der Aufgabenträger behält sich vor, die Vergabeunterlagen jederzeit unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu präzisieren und anzupassen.
Qualität der angebotenen Leistung: - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Der Aufgabenträger wird das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erteilen. Er wertet neben dem monetären Kriterium voraussichtlich auch leistungsbezogene Kriterien. Bei den genannten Kriterien handelt es sich lediglich um vorläufige Kriterien. Der Aufgabenträger gibt Details, insbesondere die endgültig festgelegten Kriterien und Unterkriterien, im weiteren Verfahrenslauf, voraussichtlich mit den konkretisierenden Vergabeunterlagen, bekannt. Der Aufgabenträger behält sich vor, die Vergabeunterlagen jederzeit unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu präzisieren und anzupassen.
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