Veröffentlichung 16.07.26 | Fragenfrist 11.08.26 | Abgabefrist 17.08.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Es ist nachzuweisen, dass innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 3 Aufträge zu Wartungsarbeiten von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (CPV-Code 50710000-5) durchgeführt wurden. Dabei sind folgende Bestimmungen zu erfüllen: - mind. 1 von 3 Aufträge: Büro-/Verwaltungsgebäude - mind. 2 von 3 Aufträge: Wartung von Brand- und Rauchschutztüren - mind. 2 von 3 Aufträge: Wartung von mind. 1.000 Objekten die unter die Kategorie der elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden Fallen. Referenzen werden anerkannt, deren Leistungserbringung nach dem 01.07.2023 erfolgte. Sollte die Leistungserbringung im Gesamten nicht abgeschlossen sein, werden nur Leistungen gewertet, welche bereits erbracht wurden.
Es ist ein Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen einzureichen: - Personenschäden (pauschal) 3 Mio. EUR je Schadensfall - Sach- und Vermögensschäden (pauschal) 1 Mio. EUR je Schadensfall
Es ist nachzuweisen, dass das Wartungspersonal über die notwendigen Qualifikationen und Zertifikationen verfügt, um die Wartung von Brand- und Rauchschutztüren entsprechend den geltenden Bestimmungen durchzuführen. Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über mind. 3 für die Wartungsarbeiten geeignete Arbeitskräfte verfügt (2 Personen zur Durchführung der Wartungsarbeiten, sowie 1 Person als Vertretung). Alle Personen sind namentlich zu nennen und müssen nachweislich in Summe folgende Befähigungen vorweisen können: - Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore (von in Deutschland anerkannten Prüfanstalten, z.B. TÜV, DEKRA, etc.) - Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677/Instandhalter BMA - Werksgeschulter und vom Hersteller autorisierter Sachkundiger für Dreh- und Schiebetürantriebe Eine der genannten Personen ist als Hauptansprechpartner (Projektleiter) gegenüber dem AG zu nennen.
Es ist nachzuweisen, dass der Bieter im Durchschnitt der letzten 3 Jahre über mind. 3 für die Durchführung der Wartungsarbeiten geeignete Arbeitskräfte verfügte (2 Personen zur Durchführung der Wartungsarbeiten, sowie 1 Person als Vertretung).
Es ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Jahre von mindestens 250.000,00 EUR nachzuweisen.
Zuschlagskriterien
Angebotssumme: Der Zuschlag wird an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird über die Angebotssumme definiert. Es werden lediglich vollständige Einreichungen bewertet. Nachforderungen zur Herstellung der Vollständigkeit werden gestellt, wenn diese mit den Bestimmungen nach § 56 VgV konform sind und die erreichte Bewertung für eine Zuschlagserteilung ausreichend ist. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungsgewichtung: Bieter, deren Preis bei weniger als 75% des durchschnittlichen Preises liegt, werden gem. § 60 Abs. Abs. 1 VgV zur Vorlage einer Aufklärung aufgefordert. Anschließend wird gem. § 60 Abs. 3-4 VgV entschieden, ob der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen wird.
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