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Sachverständige zur Begutachtung von Interessenbekundungen im Bundesprogramm ‚Demokratie leben"

Auftraggeber
Veröffentlicht
09.07.2026
Angebotsfrist
06.08.2026
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 8 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 9 UVgO den Auftrag „Sachverständige zur Begutachtung von Interessenbekundungen im Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ “ zu vergeben. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) werden unabhängige Sachverständige zur Begutachtung von eingereichten Interessenbekundungen für Projekte und koordinierende Projekte auf den Programmebenen Land, Bund, und Digitaler Raum sowie im Sonderhaben Integration und Teilhabe gesucht. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Zeitplan

Veröffentlichung
09.07.26
Fragenfrist
06.08.26
Abgabefrist
06.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
    • Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
    • Alle mit den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit dem Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, wird die öffentliche Auftraggeberin unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung entscheiden, ob sie deren Nachforderung im Rahmen der § 41 Abs. 2 und Abs. 3 UVgO verlangt. Fehlende, unvollständige oder fehler-hafte Unterlagen können somit zum Ausschluss führen.
    • Für die Einreichung der geforderten Unterlagen ist die Anlage „Vordruck Eigenerklärungen und Nachweise“ zu verwenden. Die Angaben zu den Punkten 9.2 a), d) bis h) dienen der Bewertung der Eignung. Bei der Bewertung werden nur Referenzen und Qualifikationen berücksichtigt, deren Angaben vollständig sind. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben und Erklärungen zu diesen Punkten werden nicht nachgefordert. Der Bieter/Die Bieterin hat dafür Sorge zu tragen, dass die Eintragungen vollständig und korrekt erfolgen. Etwaige Eintragungsfehler gehen zu Lasten des Bieters/der Bieterin Die Bewertung der Eignung der Bieter/Bieterinnen erfolgt im Einzelnen anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ genannten Kriterien.
    • 9.1 Vorstellung des Bieters/der Bieterin und Allgemeine Informationen sowie vertragliche Zusicherungen
    • a. Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution/der sich bewerbenden Person
    • b. Nennung der verantwortlichen Person(en) (bezogen auf das Unternehmen/die Institution)
    • c. Eigenerklärungen nach § 31 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB analog. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, die u. a. beinhalten, dass der Bieter/ die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_31“ ist hierfür zu nutzen.
    • d. Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
    • e. Zusicherung, dass das Tariftreueversprechen und die Vorgaben des § 3 ff. des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) eingehalten werden.
    • f. Erklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
    • g. Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
    • h. Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz
    • i. Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson und eine Stellvertretung im Projektteam gibt und dass diese Person (bzw. bei Abwesenheit ihre Stellvertretung) kontinuierlich zur Verfügung steht und dass bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen.
    • 9.2 Eignungskriterien gem. des Bewertungsrasters Eignung
    • a. Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
    • b. Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
    • c. Erklärung zu Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmern (falls zutreffend)
    • d. Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten drei Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber/Auftraggeberinnen
    • e. Nachweis von Erfahrungen/Qualifikationen/Kenntnissen des Bewerbers/der Bewerberin
    • f. Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation, insbesondere der relevanten Bildungs- und Berufsqualifikation, der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
    • g."Zusicherung, dass Sie in der Zeit seit 2020 nicht bei einem Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger, der eine inhaltliche Projektförderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten hat, entweder eine Vorstandstätigkeit ausüben oder ausgeübt haben oder eine Geschäftsführungstätigkeit ausüben oder ausgeübt haben oder sonst eine herausgehobene Stellung innehaben oder innegehabt haben. Der persönliche Ausschlussgrund besteht in zeitlicher Hinsicht nur dann, wenn sich die vorgenannten Tätigkeiten und die Förderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zeitlich überschneiden.
    • h." Zusicherung, dass Sie in der Zeit seit 2020 keine vergütete Tätigkeit für einen Zuwendungsempfänger des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ausgeübt haben, der mit einer inhaltlichen Projektförderung gefördert wurde.

Zuschlagskriterien

    • Der Zuschlag wird gemäß § 43 Abs. 1 UVgO auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
    • Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.
    • Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.

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