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Sammlung, Beförderung, Transport und tlw. Verwertung kommunaler Abfälle im Landkreis Südwestpfalz

Auftraggeber
Veröffentlicht
02.07.2026
Angebotsfrist
31.07.2026
Sammlung, Beförderung, Transport und tlw. Verwertung kommunaler Abfälle im Landkreis Südwestpfalz
Vergabeunterlagen
7 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
02.07.26
Fragenfrist
22.07.26
Abgabefrist
31.07.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Pirmasens, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
kv@lksuedwestpfalz.de
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Telefon
+49 63318090
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Website
https://www.lksuedwestpfalz.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Eigenerklärung:
    • Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
    • Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
    • - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
    • Beschäftigte (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): - Angaben zu Beschäftigten
    • Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug
    • Erklärung Tariftreue (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): - Erklärung nach LTTG
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Bitte geben sie nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen Auftraggebern an, die zusammen die Referenztonnage erreichen.
    • Los 1: Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Vergleich sind haushaltsnahe Sammlungen von Siedlungsabfällen.
    • Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (2.950 Mg/Jahr) = mindestens 1.475 Mg pro Jahr.
    • Los 2: Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
    • Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (10.000 Mg/Jahr) = mindestens 5.000 Mg pro Jahr.
    • Los 3: Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
    • Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 100 % der ausgeschriebenen Tonnage (6.650 Mg/Jahr).
    • Los 4: Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Vergleichbar sind Leistungen zu Containerabfuhren und Verwertung von kommunalen Abfällen.
    • Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (1.810 Mg/Jahr) = mindestens 905 Mg pro Jahr.
    • Los 5: Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Vergleich sind haushaltsnahe Sammlungen von Siedlungsabfällen.
    • Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (125 Mg/Jahr) = mindestens 63 Mg pro Jahr.
    • Los 6: Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
    • Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (160 Mg/Jahr) = mindestens 80 Mg pro Jahr.
    • Los 7: Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
    • Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (110 Mg/Jahr) = mindestens 55 Mg pro Jahr.
    • Für alle Lose gilt: Die Referenztonnage ist erreicht, wenn ein einzelner oder die Summe der
    • angegebenen Referenzaufträge größer/gleich der Referenztonnage ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 3 Jahren haben.
    • Wird nur eine Referenz zur Erreichung der Referenztonnage angegeben, muss diese über eine Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht worden sein.
    • Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
    • Weiterhin ist vorzulegen:
    • - weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung
    • - Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb
    • oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.
    • Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
    • - Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025).
    • Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
    • Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
    • - Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
    • - Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als
    • ein Jahr) vorlegen.

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Lose (7)

Eigenerklärung203 KB4 Seiten
Eignungskriterien89 KB8 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
Projektplan287 KB32 Seiten
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