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Sammlung und Verwertung von Alttextilien aus der Stadt Rosenheim

Auftraggeber
Veröffentlicht
31.07.2026
Angebotsfrist
02.09.2026
Gestellung von derzeit 27 Sammelcontainern an öffentlichen Containerstandplätzen und am Wertstoffhof der Stadt Rosenheim zur Erfassung von Alttextilien. Bedarfsgerechte Leerung dieser Sammelcontainer. Übernahme und Transport der Alttextilien sowie deren ordnungsgemäße Vorbereitung zur Wiederverwendung, Verwertung und Vermarktung einschließlich der Aussortierung und der fachgerechten Entsorgung der anfallenden Sortierreste gemäß den geltenden abfall- und umweltrechtlichen Vorschriften. Die Stadt Rosenheim hat derzeit Einwohner 67.045 (Stand 01.01.2026). Die Fläche der Stadt beträgt 37,22 km².

Zeitplan

Veröffentlichung
31.07.26
Fragenfrist
24.08.26
Abgabefrist
02.09.26
Öffnung
02.09.26
Vertragsbeginn
01.02.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Rosenheim, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vvs@rosenheim.de
Telefon
+4980313658301
Website
https://www.rosenheim.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Es sind Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen. Entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 0831 Eigenerklärung zur Eignung https

    • //my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301434) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit diese Angaben nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
    • Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
  • Zu benennen sind die Zahlen der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (jeweils im Durchschnitt), entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (0831 Formblatt Eigenerklärung zur Eignung https

    • //my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301434) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
    • Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
  • Erwartet wird eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers mit folgenden Mindestdeckungssummen

    • Personenschäden 3.000.000 Euro
    • Sachschäden 3.000.000 Euro
    • Vermögensschäden 500.000 Euro
    • Umwelthaftpflicht 3.000.000 Euro.
    • Der Bieter/die Bieterin muss die geforderten Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 0831 Eigenerklärung zur Eignung https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301434) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen, soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
    • Auf gesondertes Verlangen ist zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen:
    • Nachweis zum Versicherungsschutz durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen.
    • Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.
    • Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
    • Die Versicherung ist während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten und auf Verlangen des Auftraggebers diesem nachzuweisen.
    • Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
  • https

    • //my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301434
    • Zu benennen sind die Beschäftigtenzahlen in den letzten drei Jahren (jeweils im Durchschnitt), entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 0831 Eigenerklärung zur Eignung https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301434) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
    • Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
  • Der Bieter/die Bieterin anzugeben, ob er/sie zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 0831 Eigenerklärung zur Eignung https

    • //my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301434) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen, soweit nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt.
    • Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist der Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen. Falls das Unternehmen nicht zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet ist, die Gewerbeanmeldung. Sofern der eingereichte Berufs-/Handelsregisterauszug älter als sechs Monate ist, bedarf es einer Erklärung, dass seit diesem Datum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind.
    • Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
    • Erwartet wird die Angabe von 3 geeigneten Referenzen des Unternehmens über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Ausführungszeitraums sowie des Auftraggebers.
    • Die Stadt Rosenheim darf als Referenzgeber genannt werden.
    • Eine Aufsummierung von verschiedenen Kleinaufträgen ist nicht zulässig.
    • Leistungen, die kürzer als ein Jahr erbracht wurden, werden nicht als Referenz akzeptiert (maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist).
    • Im Falle der Eignungsleihe darf der Bieter nicht als Referenz für den Eignungsverleiher benannt werden.
    • Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen bei der jeweiligen Ansprechperson vor. Nicht prüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
    • Der Auftraggeber kann auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter heranziehen.
    • Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderte Anzahl geeigneter Referenzen erbringen.
    • Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll.
    • Die Anforderung und Darlegung geeigneter vergleichbarer Referenzen gilt auch für präqualifizierte Bewerber. Diese können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort entsprechend vergleichbare Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen die Anforderungen erfüllen und ggf. entsprechend anpassen.
    • Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht zulässig.
    • Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
    • Die Referenzen sind in der Eigenerklärung zur Eignung anzugeben (Formblatt 0831 Eigenerklärung zur Eignung https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301434).

Zuschlagskriterien

  • Für die Angebotswertung wird von der "Angebotssumme netto" unter Hinzurechnung der vom Auftraggeber zu zahlenden Umsatzsteuer, die hier zum Zwecke der Wertung pauschal mit 19 % angesetzt wird, ausgegangen, um die Vergleichbarkeit der Angebotssummen sicher zu stellen (Wertungssumme).: Wertungssumme des Angebots.

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