Frist abgelaufen

Sanierung der Berufsbildenden Schulen Osterholz-Scharmbeck (BBS): Architektenleistungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
23.03.2026
Angebotsfrist
Der Landkreis Osterholz beabsichtigt , nach vorzeitigem Ausscheiden des bisherigen Architekturbüros, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 74 und § 17 Vergabeverordnung (VgV) die Leistung „Architektenleistungen LPH 5-9 für die Sanierung der Berufsbil-denden Schulen Osterholz-Scharmbeck (BBS)“ zu vergeben.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
23.03.26
Fragenfrist
25.03.26
Teilnahmefrist
01.04.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Osterholz-Scharmbeck, Deutschland
E-Mail
vergabe@landkreis-osterholz.de
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Telefon
+49 47919301290
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Website
https://www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Handelsregistereintragung oder ein entsprechender Registerauszug

  • Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers oder eines Kreditinstitutes mit einer Deckungssumme für Perso-nenschäden von 3.000.000 EUR (je 2-fach jährlich) und sonstiger Schäden von 3.000.000 EUR (je 2-fach jährlich), bei nicht Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung genügt eine Bestätigung des Versicherers oder Kreditinstituts über den Abschluss einer ent-sprechenden Versicherung im Auftragsfall.

    • Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur.
    • Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Ingenieur wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnahweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG den Vorgaben des Rates vom 07.05.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die Verfasser der Lösungsvorschläge die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
    • Folgende Nachweise/Eigenerklärungen sind für den Bewerber zu erbringen. Mitglieder einer Bie-tergemeinschaft haben jeweils einzeln die folgenden Nachweise / Eigenerklärungen zu erbringen.
    • - Erklärung über den gesamten Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2023 – 2025)
    • - Erklärung über den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich Bildungsbauplanung der letzten drei Geschäftsjahre (2023 – 2025).
    • Folgende Nachweise/Eigenerklärungen sind vom Bewerber zu erbringen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer haben jeweils einzeln die folgenden Nachweise / Eigenerklärungen zu erbringen.
    • - Eigenerklärung über die Zahl der im Jahr 2026 beschäftigten Arbeitskräfte der Berufsgruppen Architekten / Ingenieure / Bauleiter (mindestens 4 Mitarbeiter)
    • - Angaben über die für die Leitung und Aufsicht des Projektes vorgesehene Person (Gesamtprojektleiter) mit Darstellung der Qualifikation und der Berufserfahrung
    • - Angaben über die für die örtliche Bauüberwachung vorgesehene Person (Bauüberwacher) mit Darstellung der Qualifikation und der Berufserfahrung
    • - Dokumentierte Referenzen zu Planungsleistungen beim Neubau/Sanierung vergleichbarer Objekte (gemäß Kap. 5.4.2.3)

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Die Honorarermittlung (Grundleistungen und Besondere / Zusätzliche Leistungen) ist nachvollziehbar darzustellen und die Angebotspreise sind gemäß dem beigefügten Preisblatt anzugeben. Der als maximaler Leistungszeitraum im beigefügten Rahmenterminplan (Anlage 05.01) dargestellte Zeitraum ist bei der Honorarermittlung zu berücksichtigen.
    • Bewertung:
    • Für die Angebotswertung des Kriteriums „Honorar“ wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:
    • • 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
    • • 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
    • Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog

    • Kriterium „Projektspezifisches Bearbeitungs- und Planungskonzept“ (40%):
    • Erforderlich ist eine schriftliche Darstellung zum projektspezifischen Bearbeitungskonzept, hierbei werden insbesondere Aussagen zum Projektverständnis, Herangehensweise an die zu erbringenden Aufgaben, Arbeitsschwerpunkte und insbesondere projektspezifische Besonderheiten/besondere Herausforderungen erwartet.
    • Das Bearbeitungskonzept sollte weiterhin Angaben darüber enthalten, welche technischen Vorüberlegungen dem Angebot zu Grunde liegen, welche konkreten Arbeitsschritte der Bieter im Auftragsfall bearbeiten wird und welche Planungsinhalte in welcher Form erarbeitet werden. Es ist ausführlich darzustellen, welche Methoden des
    • Qualitäts-, Kosten- und Terminmanagements zur Anwendung kommen. Der Bezug zum vorliegenden Projekt ist herzustellen.
    • Es ist ein kombinierter Personaleinsatz- und Terminplan mit namentlicher Benennung der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen und deren zeitliche Einordnung im Gesamtablauf aufzustellen und beizufügen.
    • Der den Vergabeunterlagen beiliegende Entwurf eines Rahmenterminplans des AG soll dabei als Grundlage eines eigenen Terminplans bzw. Terminkonzeptes dienen, das den Entwurf des AG bewertend, eigene ggf. davon abweichende Vorgänge und Termine benennt und mögliche Optimierungspotenziale aufzeigt. Insbesondere eine mögliche Aufteilung und terminliche Abfolge der Ausführungsplanung (Planung der Planung, Ausführungskonzept) sowie von Vergabepaketen (Vergabeterminplan
    • max. zwei Vergabepakete pro Bauabschnitt) soll dargestellt werden. Zu berücksichtigen sind die bereits entwickelten und den Vergabeunterlagen beiliegenden Konzepte zur Bauabschnittsbildung und Interimsnutzung.
    • Bewertung:
    • Mit Abgabe des Angebotes hat der Bieter die vorstehend aufgeführten Angaben vorzulegen. Die Inhalte werden mit einer vollen Punktzahl von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Bewertung erfolgt nach dem folgenden Punktesystem:
    • • 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten lässt.
    • • 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt.
    • • 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in überwiegendem Umfang erwarten lässt.
    • • 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt.
    • • 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt.
    • • 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt
    • Kriterium „Gesamteindruck Präsentation“ (10%):
    • Inhalt der Präsentation soll vorwiegend das unter Ziffer 1 eingereichte projektspezifische Bearbeitungs- und Planungskonzept sein. Es wird die Vortragsstruktur und -qualität, die Gesprächsführung und die Außendarstellung des Projektteams bewertet. Ebenfalls wird die Beantwortung von projektspezifischen Fragen des Auftraggebers hinsichtlich Qualität und Vollständigkeit bewertet.
    • Bewertung:
    • Die Bewertung wird durch ein Bewertungsgremium vorgenommen. Der Inhalt der Präsentation wird mit einer vollen Punktzahl von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Bewertung erfolgt nach dem folgenden Punktesystem:
    • • 5 Punkte erhält der Bieter, dessen Gesamteindruck der Präsentation (Vortragsstruktur und -qualität, die Gesprächsführung und die Außendarstellung des Projektteams) sowie die Beantwortung der projektspezifischen Fragen im vollen Umfang den Erwartungen des Auftraggebers entspricht.
    • • 4 Punkte erhält der Bieter, dessen Gesamteindruck der Präsentation (Vortragsstruktur und -qualität, die Gesprächsführung und die Außendarstellung des Projektteams) sowie die Beantwortung der projektspezifischen Fragen im nahezu vollen Umfang den Erwartungen des Auftraggebers entspricht.
    • • 3 Punkte erhält der Bieter, dessen Gesamteindruck der Präsentation (Vortragsstruktur und -qualität, die Gesprächsführung und die Außendarstellung des Projektteams) sowie die Beantwortung der projektspezifischen Fragen im überwiegenden Umfang den Erwartungen des Auftraggebers entspricht.
    • • 2 Punkte erhält der Bieter, dessen Gesamteindruck der Präsentation (Vortragsstruktur und -qualität, die Gesprächsführung und die Außendarstellung des Projektteams) sowie die Beantwortung der projektspezifischen Fragen im geringen Umfang den Erwartungen des Auftraggebers entspricht.
    • • 1 Punkt erhält der Bieter, dessen Gesamteindruck der Präsentation (Vortragsstruktur und -qualität, die Gesprächsführung und die Außendarstellung des Projektteams) sowie die Beantwortung der projektspezifischen Fragen nur im sehr geringen Umfang den Erwartungen des Auftraggebers entspricht.
    • • 0 Punkte erhält der Bieter, dessen Gesamteindruck der Präsentation (Vortragsstruktur und -qualität, die Gesprächsführung und die Außendarstellung des Projektteams) sowie die Beantwortung der projektspezifischen Fragen nicht den Erwartungen des Auftraggebers entspricht.

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